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Ausbildung zum Justizfachangestellte/-r

Du weißt wer Justitia ist, für was sie steht und was sie in den Händen hält? Wenn nicht, ist auch nicht schlimm, denn das wirst du spätestens in der Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten lernen!

Justizfachangestellte/-r
© AKOBCHUK VIACHESLAV / shutterstock.com
Kurz und Knapp
Empfohlener Schulabschluss
Realschulabschluss / Mittlere Reife
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: 800 Euro
2. Lehrjahr: 850 Euro
3. Lehrjahr: 900 Euro
Einstiegsgehalt
2000 Euro
Ausbildungsplätze zum Justizfachangestellte/r
* Alle Angaben ohne Gewähr

Alle Infos zur Justizfachangestellte/-r Ausbildung

Als Justizfachangestellte/-r haben alle deine Tätigkeiten nur ein Ziel: Den Richtern und Staatsanwälten in den teilweise komplizierten Verhandlungen zuzuarbeiten. Das heißt genauer, dass du zum Beispiel Registraturarbeiten ausführst, Abschriften von Gerichtsverhandlungen beglaubigst, Protokolle führst (hierfür solltest du schnell tippen können!), Akten verwaltest und bei Bedarf wichtige Dokumente bereithältst.

Du bist ein super Konfliktmanager und beweist beim Umgang mit Menschen viel Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen? Super! Denn du wirst auch mal mit Menschen in Kontakt kommen, die juristische Fragen an dich haben, und da Gerichtsverhandlungen nicht unbedingt schön sind, können diese Menschen auch miesepetrig drauf sein.

Deine Freunde konnten dir immer Geheimnisse anvertrauen, weil sie wussten, dass du sie für dich (und zwar nur für dich!) behältst? Super, denn eine gute Portion Verschwiegenheit solltest du für diesen Ausbildungsberuf mitbringen, da du mit vielen sensiblen Daten arbeiten wirst, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfen.

Eine gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift solltest du unbedingt mitbringen, da du auch Vorladungen schreiben wirst. Wenn du also ein Organisationstalent bist, bist du an der Seite von Justitia, Richtern und Staatsanwälten genau richtig. Auch Mathekenntnisse kannst du gut gebrauchen, wenn du beispielsweise Kosten kalkulierst oder Fristen berechnest.

Da du nun mal viel mit Gesetzen in Berührung kommst, wirst du nicht drum herum kommen, dir ein fundiertes juristisches Wissen anzueignen. Doch den Richterhammer wirst du trotzdem nicht schwingen dürfen, das übernehmen dann die Damen und Herren in den schicken Roben.

Den Papierkram und die Schreibarbeiten erledigst du zum Teil im Büro, zum Teil im Gerichtssaal. Doch auch in der Berufsschule wirst du jede Menge lernen. Hier stehen beispielsweise die EDV auf dem Plan und das Mitwirken in Strafverfahren, Zivilverfahren, Grundbuch- und Erbschaftsangelegenheiten.

Bewerben kannst du dich in Verwaltungs-, Zivil- und Strafgerichten, bei Staatsanwaltschaften, Notariaten und Kanzleien.

Notwendiger Schulabschluss

Die hohen Anforderungen, die dieser Ausbildungsberuf mit sich bringt, spiegeln sich auch im Schulabschluss wieder, denn die meisten Arbeitgeber bevorzugen die Hochschulreife. Doch auch mit einem mittleren Bildungsabschluss hast du noch relativ gute Karten.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre, kann aber auf zwei oder zweieinhalb Jahre verkürzt werden, wenn erwartet werden kann, dass die Lerninhalte auch in der verkürzten Zeit erworben werden können. Die Verkürzung muss allerdings vom Auszubildenden und Ausbildenden beantragt werden. Du hast bereits eine Ausbildung? Dann kann auch dies eine Verkürzung begünstigen!

TIPP: Bei sehr guten Noten in der Berufsschule, kann unter Umständen deine Abschlussprüfung sogar vorgezogen werden, ein Recht auf Verkürzung hast du jedoch nicht! Also kläre am besten rechtzeitig mit deinem Ausbildenden, welche Möglichkeiten du hast!

Ausbildungsvergütung

Schon im ersten Lehrjahr könntest du so viel bekommen, wie manch einer in seinem dritten Lehrjahr, nämlich um die 800 Euro! Im zweiten Jahr kannst du mit etwa 850 Euro rechnen und schließlich mit 900 Euro! Klingt doch recht verführerisch? Auch das Einstiegsgehalt nach der Ausbildung ist absolut vorzeigbar, mit seinen 2000 Euro brutto!

TIPP: Du hast Beamte schon immer beneidet? Dann solltest du dich unbedingt für diese Ausbildung entscheiden, denn du hast die Möglichkeit dich zum/zur Justizfachwirt/-in fortbilden lassen, vorausgesetzt du hast nach der Ausbildung noch mindestens 18 Monate Berufserfahrung gesammelt. Was du damit anstellen kannst? Beispielsweise verantwortungsvollere Aufgaben übernehmen! Oder du kannst dich um eine Ausbildung zum/zur Gerichtsvollzieher/-in bewerben! Wenn du eine Hochschulzugangsberechtigung hast, kannst du auch deinen Bachelor in Rechtswissenschaften machen, und dann kannst auch du endlich den Richterhammer schwingen!

208 freie Ausbildungsplätze Justizfachangestellte/-r
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