ausbildungsstellen.de Bewerbungstipps Bewerbungskosten absetzen – So geht’s!

Bewerbungskosten absetzen – So geht’s!

Bewerbungskosten absetzen – So geht’s!
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Wie du bereits gesehen hast, gibt es einiges was du bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz beachten musst. Neben den Formalien, die es bei einer erfolgreichen Bewerbung zu beachten gibt, wird dir sicher auch schnell auffallen, dass der gesamte Bewerbungsprozess Kosten verursacht. Es gibt allerdings die Möglichkeit einen Teil der Bewerbungskosten erstattet zu bekommen, wenn du dich im Vorfeld um einige Punkte kümmerst. Was geht und wie es geht, haben wir dir hier zusammengefasst.

Zuerst zum Berufsberater

Dein erster Weg, noch bevor du beginnst dich bei einem Ausbildungsbetrieb zu bewerben, führt dich zur Agentur für Arbeit. Genauer gesagt zu deinem Berufsberater. Mit diesem solltest du einen Termin vereinbaren, um mit ihm zu besprechen, was du bei einem Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten beachten musst. Damit du mögliche Kosten der Bewerbung erstattet bekommen kannst, musst du dich zuerst einmal arbeitssuchend melden. Auch hierbei wird dich dein Berufsberater unterstützen. Du solltest dich unbedingt noch vor dem Bewerbungsprozess arbeitssuchend melden, denn ein nachträglich eingereichter Antrag kann vom Arbeitsamt abgelehnt werden und du bleibst auf deinen Bewerbungskosten sitzen. Mit deinem Berufsberater kannst du die möglichen Kosten durchgehen und klären, was du für eine Rückerstattung tun musst.

Muss das Arbeitsamt die Bewerbungskosten übernehmen?

Nein, die Agentur für Arbeit kann die Kosten für dich übernehmen, sie ist aber nicht dazu verpflichtet. Daher solltest du immer erst deinen Berufsberater aufsuchen und in Absprache mit ihm einen Antrag auf Erstattung stellen. Es ist auch je nach Amt unterschiedlich, welche Dokumente du einreichen musst, damit du einen Anspruch auf Erstattung hast. Daher ist es unabdingbar, erst das Gespräch mit deinem Berufsberater zu suchen.

Das Arbeitsamt ist aber nicht immer die richtige Adresse: Beziehst du oder deine Familie Hartz IV, dann solltest du dich mit der Erstattung der Bewerbungskosten an das Jobcenter in deiner Stadt wenden.

Welche Kosten können bei der Bewerbung zur Ausbildung anfallen?

1. Kosten für Materialien

Gerade wenn du deine Bewerbungen per Post statt per Mail verschickst, fallen schnell hohe Kosten an. Diese setzten sich zumeist aus den folgenden Posten zusammen:

  • Bewerbungsmappen
  • Porto
  • Briefumschläge
  • Bewerbungsfotos
  • Papier
  • Druckertinte
  • (beglaubigte) Kopien
  • etc.

Dein Berufsberater kann dir sagen, ob du für die Erstattung der Kosten alle Quittungen aufbewahren und einreichen musst, oder ob pauschal berechnet wird.

2. Kosten für Anreise und Übernachtung

Wenn du für deine Ausbildung in eine andere Stadt möchtest, musst du auch für das Bewerbungsgespräch in die Stadt reisen, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Damit sind natürlich auch Reisekosten verbunden. Ist das Unternehmen so weit von deinem Wohnort entfernt, dass es sich lohnt in der jeweiligen Stadt zu übernachten, fallen natürlich zusätzliche Kosten an. Einige Unternehmen übernehmen die Kosten für Anreise und Übernachtung, allerdings nicht alle. Ist dies nicht der Fall, solltest du dich wieder an deinen Berufsberater wenden, denn unter bestimmten Umständen können diese Kosten teilweise oder ganz erstattet werden.

Bewerbungskosten abrechnen

1. Kosten für Materialien absetzen

Die meisten Ämter ziehen es vor die Bewerbungskosten mit einer Pauschale zu vergüten. Zwar ist auch die genaue Abrechnung anhand von eingereichten Quittungen möglich, allerdings wird dies aufgrund des immensen Zeitaufwands nur selten gemacht. Du solltest in jedem Fall vorab mit deinem Berater klären, wie die Kosten am Ende abgerechnet werden. Werden die Materialkosten für deine Bewerbung pauschal abgesetzt, erhältst du für jede postalisch verschickte Bewerbung 5,00 Euro und für jede Onlinebewerbung 2,50 Euro. Innerhalb eines Jahres werden vom Arbeitsamt maximal 260 Euro übernommen.

2. Kosten für Anreise und Übernachtung abrechnen

Werden die Kosten für Anreise und Übernachtung nicht vom potentiellen Arbeitgeber übernommen, kannst du einen Antrag auf Erstattung beim Arbeitsamt einreichen. Bei Erstattung gilt: Reist du zum Vorstellungsgespräch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, musst du die günstigste Variante wählen. Am besten achtest du hierbei auch auf Vergünstigungen und Sonderpreise. Nutzt du dein Auto für die Anreise, bekommst du eine Kilometerpauschale ausgezahlt.Wichtig ist, dass du den Antrag auf Kostenerstattung unbedingt noch vor deine Abreise stellst! Im schlechtesten Fall bleibst du sonst auf den Kosten sitzen.


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