- Was genau ist eine Abmahnung?
- Wofür kann ich während der Ausbildung abgemahnt werden?
- Wie sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?
- Welche Folgen kann die Abmahnung für meine Ausbildung haben?
- Was tun bei einer ungerechtfertigten Abmahnung?
Für junge Berufseinsteiger vermutlich ein Horrorszenario: Der Erhalt einer Abmahnung während der Ausbildung. Doch kein Grund zur Panik! Eine Abmahnung ist noch keine Kündigung. Dein Ausbilder gibt dir damit noch die Chance, dein Fehlverhalten zu bessern. Diese Chance solltest du auch unbedingt wahrnehmen. Wenn nicht, ist deine Ausbildung ernsthaft gefährdet. Hier erfährst du alles, was du als Azubi über das Thema Abmahnung wissen solltest: Wie du am besten darauf reagierst, welche Folgen diese haben kann, und vieles mehr! Informiere dich gleich!
Was genau ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist wie eine Art Warnschuss, mit dem dir dein Ausbildungsbetrieb deutlich machen möchte, dass du dein Verhalten ändern musst. Das bedeutet, dass wenn du dir erneut einen Fehltritt leistest, du damit rechnen musst, dass das Unternehmen das mit dir bestehende Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet. Erhältst du dagegen „nur“ eine Ermahnung, dann droht noch keine Kündigung. Der Unterschied zwischen einer Ermahnung und einer Abmahnung ist folgender:
Eine Abmahnung liegt dann vor, wenn dein Chef oder Ausbilder klar und deutlich aussagt, dass dein Verhalten ein Verstoß gegen deinen Vertrag darstellt und dass bei erneutem Verstoß eine Kündigung droht. Außerdem muss dieser dein Fehlverhalten genau benennen können. Die Aussage „du gibst dir nicht genug Mühe“ ist nicht genau genug. Für eine Abmahnung müssen genauer Ort, Zeit, und Datum des Fehlverhaltens angegeben werden. In etwa so: „Am 10. Mai um 16 Uhr bist du absichtlich nicht an das klingelnde Telefon gegangen, weil du mit den Gedanken schon im Feierabend warst. Auch am 11. Mai hast du ein ankommendes Fax ignoriert und erst 2 Tage später bearbeitet.“ Je detaillierter die Beschreibung, desto klarer handelt es sich nicht um eine einfache Ermahnung, sondern um eine Abmahnung.
Übrigens: Dein Vorgesetzter muss dich dazu auffordern, dein Verhalten zu bessern. Nur dann handelt es sich um eine rechtskräftige Abmahnung. Diese gilt auch formlos, kann also auch nur mündlich erfolgen. In der Regel erhältst du diese aber auch noch zusätzlich in schriftlicher Form.
Wofür kann ich während der Ausbildung abgemahnt werden?
Für jedes vertragswidrige Verhalten können Azubis abgemahnt werden. Als Auszubildender hast du nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Welche dies sind, erfährst du im Artikel „Azubi-Tipps: Pflichten von Auszubildenden in der Ausbildung“. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann bereits zu einer Abmahnung führen. Also: Wenn du die Berufsschule schwänzt, regelmäßig zu spät kommst, unentschuldigt im Ausbildungsbetrieb fehlst, und so weiter. Ebenfalls ein Grund für eine Abmahnung während der Ausbildung: Du ignorierst Sicherheitsvorschriften, hältst dich nicht an das Rauchverbot oder zeigst dein Berichtsheft nicht vor. Persönliches Fehlverhalten zählt zudem als Grund für eine Abmahnung. So kann also auch der respektlose Umgang mit Kollegen abgestraft werden.
Wie sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?
Abwarten und Tee trinken. Klingt vielleicht banal, ist aber die beste Strategie, um mit einer Abmahnung in der Ausbildung umzugehen. Auszuflippen oder Rachegelüste zu schüren ist die gänzlich Falsche Herangehensweise und wird schneller als einem lieb ist zur Kündigung führen. Dir bleibt als Auszubildender nichts anderes übrig, als die Situation zu akzeptieren und dein Fehlverhalten abzulegen. Was du allerdings auch noch tun könntest, ist ein Gespräch mit deinem Ausbilder zu vereinbaren. Dieses kann dabei helfen, eventuelle Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und für Klärung sorgen. Außerdem kannst du dir von diesem auch konkrete Handlungsempfehlungen einholen. Welche Ratschläge werden dir Nahe gelegt, damit das Ausbildungsverhältnis ohne weitere Abmahnungen oder gar einer Kündigung fortbestehen kann?
Welche Folgen kann die Abmahnung für meine Ausbildung haben?
Mit dem Erhalt einer Abmahnung verfällt der Kündigungsschutz. Wie viele Abmahnungen es braucht, bevor eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung folgen kann, da ist man sich nicht ganz einig. Im späteren Job reicht bereits eine. In der Ausbildung wird den Azubis meist auch noch eine zweite Abmahnung gewährt. Nichtsdestotrotz solltest du bereits nach Erhalt der ersten Abmahnung dein Fehlverhalten mit sofortiger Wirkung abstellen. Für Auszubildende verfällt die Abmahnung nach ca. anderthalb Jahren. So lange solltest du dich von deiner besten Seite zeigen und dir nichts mehr zu Schulden kommen lassen.
Was tun bei einer ungerechtfertigten Abmahnung?
Abgemahnt werden kann nur dass, was du absichtlich steuern kannst. Zum Beispiel, wenn du aus Bequemlichkeit nicht ans Telefon gehst, oder aus Faulheit dein Berichtsheft nicht schreibst. Dafür kann man dich abmahnen. Wofür du nichts kannst, nicht. Für häufiges krankmelden zum Beispiel. Wenn du das Gefühl hast, deine Abmahnung ist nicht gerechtfertigt, dann ist es ratsam sich an den Betriebsrat zu wenden oder auch an deine zuständige Gewerkschaft. Diese bieten dir eine kostenlose Rechtsberatung an und können dir sagen, was du tun kannst. In jedem Fall kannst du aber eine Gegendarstellung schreiben. In dieser nimmst du Stellung zur Abmahnung und kannst sie unter Umständen ein wenig relativieren. Die Gegendarstellung wird zusammen mit der Abmahnung selbst in deiner Personalakte aufbewahrt.