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Alle Infos rund ums Wohngeld in der Ausbildung

Alle Infos rund ums Wohngeld in der Ausbildung
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Inhalt:
  1. Was ist Wohngeld?
  2. Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
  3. Wonach richtet sich die Höhe des Wohngeldes?
  4. Bekomme ich Wohngeld in der Ausbildung?
  5. Wie beantrage ich Wohngeld?
  6. Wie lange wird Wohngeld gezahlt?
  7. Kann ich auch als Schüler Wohngeld beantragen oder nur in der Ausbildung?

Wer nach der Schulzeit eine Ausbildung beginnt, hat oft das Gefühl, nun so richtig ins Leben zu starten. Ein Beruf wird erlernt, wir machen neue Erfahrungen, lernen neuen Leute kennen, haben mehr Rechte und Pflichten und bekommen monatlich unser Ausbildungsgehalt überwiesen. Doch gerade die finanzielle Seite weist oft Schatten auf. Denn selbst wenn du dich zu Beginn einer Ausbildung erwachsen genug fühlst, um dein Leben nun endlich ohne Hilfe deiner Eltern zu meistern: Es fehlt oft schlicht das Geld, um eine eigene Wohnung, Lebensmittel, Rechnungen und allerlei weitere Verpflichtungen bezahlen zu können.

Denn gerade am Anfang der Ausbildung ist das Gehalt noch sehr niedrig, und selbst im dritten Lehrjahr verdienen viele Auszubildende noch nicht wirklich genug, um damit vollkommen auf eigenen Beinen stehen zu können. Besonders die hohen Mieten in den Städten machen es jungen Menschen oft unmöglich, in eine eigene Wohnung zu ziehen und diese mit ihrem Ausbildungsgehalt zu finanzieren. Auf der anderen Seite ist es für viele aber auch keine Option, während der Ausbildung bei ihren Eltern wohnen zu bleiben – sei es, weil sie endlich für sich selbst verantwortlich sein und eigenständig leben wollen oder weil sie für die Ausbildung dauerhaft an einen anderen Ort ziehen.

In solchen Fällen kannst du jedoch Unterstützung vom Staat beantragen. Um beispielsweise die Miete für die eigenen vier Wände bezahlen zu können, hilft der Staat unter bestimmten Voraussetzungen mit Wohngeld. Was genau hat es damit auf sich und wer kann eigentlich Wohngeld bekommen? Wir klären auf – die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Wohngeld in der Ausbildung.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist zunächst einmal eine staatliche Unterstützung. Das heißt, wenn du nicht in der Lage bist, deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, dann greift der Staat dir unter die Arme, das gilt auch im Falle von Mietzahlungen. Die Bewilligung setzt also eine gewisse Form von Bedürftigkeit voraus. Entsprechend ist Wohngeld gesetzlich geregelt im Paragraph 1 des Wohngeldgesetzes. Hier ist festgelegt, dass es sich beim Wohngeld um eine staatliche Leistung in Form eines Mietzuschusses zu den finanziellen Aufwendungen für Wohnraum handelt. Sie stellt sicher, dass jede – auch bedürftige – Person die Chance auf angemessenes und familiengerechtes Wohnen hat.

Was viele nicht wissen: Nicht nur für Mieter gibt es Wohngeld in Form des Mietzuschusses. Auch Eigentümer können Wohngeld beantragen, dann heißt die staatliche Unterstützung Lastenzuschuss.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich hat jeder Bürger in Deutschland Recht auf Wohngeld, wenn er aufgrund seines Einkommens nicht selbst in Lage ist, sich angemessenen Wohnraum zu leisten. Genau geregelt sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Wohngeld im Paragraph 3 des Wohngeldgesetzes. Wer in einer teureren Stadt lebt, hat generell bessere Chancen auf Wohngeld, als jemand, der im günstigeren Umland wohnt, wo die Mieten niedriger sind. Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Wohngeld ist jedoch keineswegs immer selbstveständlich – wie etwa in der Ausbildung.

Wonach richtet sich die Höhe des Wohngeldes?

Drei Faktoren bestimmen den Anspruch auf das Wohngeld. Zum einen wird berücksichtigt, wie viele Mitglieder im Haushalt leben. Zudem schaut sich der Staat an, wie hoch der Verdienst dieser Haushaltsmitglieder ist. Und dann richtet sich der Zuschuss natürlich noch nach der Höhe der zu zahlenden Miete. Berechnet wird die Höhe des Wohngeldes nach einer Formel, die in Paragraph 19 des Wohngeldgesetzes fest gelegt ist.

Bekomme ich Wohngeld in der Ausbildung?

In der Regel bekommen Auszubildende kein Wohngeld – und zwar, weil du in der Ausbildung stattdessen Anspruch auf die sogenannte Berufsbildungsbeihilfe hast. Das ist die staatliche Hilfe, die grundsätzlich für Auszubildende greift, unabhängig von der wohnlichen Situation. Bei der Bewilligung wird allerdings berücksichtigt, wie viel du oder deine Eltern verdienen. Zu beantragen ist die Berufsbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit. Doch selbst wenn du die Berufsbildungsbeihilfe gar nicht beantragt hast und das auch nicht vorhast, kannst du nicht stattdessen einfach Wohngeld bekommen.

Als Auszubildender hast du nur eine Chance auf Wohngeld, wenn dir diese Berufsbildungsbeihilfe nicht zusteht – doch sie steht eben grundsätzlich jedem Auszubildenden zu. Ausnahmen sind, wenn du entweder bereits in der zweiten Ausbildung bist oder in einer Ausbildung zu einem staatlich nicht anerkannten Beruf. Außerdem hast du darüber hinaus nur Anspruch auf Wohngeld, wenn über 18 Jahre alt bist und nicht mehr bei deinen Eltern wohnst.

Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, Wohngeld in der Ausbildung zu bekommen, wenn du als Auszubildender in einem Haushalt lebst, in dem nicht alle Mitglieder Anspruch auf Berufsbildungsbeihilfe haben. Wenn nur eine Person im Haushalt nicht Azubi oder Student ist, kann Wohngeld beantragt werden. Veranschaulicht kann das an diesem Beispiel: Ein Paar, bei dem beide in der Ausbildung sind, hat kein Anspruch auf Wohngeld, nur auf Berufsbildungsbeihilfe. Haben die beiden aber nun ein Kind, so kann dieses natürlich nicht Berufsbildungsbeihilfe beantragen – und somit ist der Haushalt wohngeldberechtigt.

Du bekommst allerdings auch kein Wohngeld, wenn du während deiner Ausbildung nur vorübergehend woanders als an deinem eigentlichen Wohnort lebst, beispielsweise bei einer externen Station im Rahmen der Ausbildung.

Wie beantrage ich Wohngeld?

Anträge für das Wohngeld bekommst du bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.

Wie lange wird Wohngeld gezahlt?

Pro Antrag wird Wohngeld für zwölf Monate gezahlt. Das heißt, wenn du auch nach dem Jahr noch auf die Unterstützung durch Wohngeld angewiesen bist, musst du daran denken, rechtzeitig einen neuen Antrag zu stellen. Darum solltest du dich früh genug kümmern, denn erfahrungsgemäß dauern solche Sachen wie die Bearbeitung und Bewilligung von Anträgen durch die Verwaltung seine Zeit.

Kann ich auch als Schüler Wohngeld beantragen oder nur in der Ausbildung?

Schüler haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Stattdessen können Schüler als Unterstützung aber BAföG beantragen. Wird dieser Antrag abgelehnt, kann im nächsten Schritt versucht werden, Wohngeld zu beantragen.



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