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Azubi-Tipps: Pflichten von Auszubildenden in der Ausbildung

Azubi-Tipps: Pflichten von Auszubildenden in der Ausbildung
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Inhalt:
  1. Die Azubi Lernpflicht
  2. Die Sorgfaltspflicht für Auszubildende
  3. Die Teilnahmepflicht
  4. Die Anweisungen des Ausbilders befolgen
  5. Die Betriebsordnung einhalten
  6. Die Bewahrungspflicht für Azubis
  7. Die Krankheitsmeldung während der Ausbildung
  8. Die Verschwiegenheitspflicht

Mit dem Verlassen der Schule und dem Eintritt in das Berufsleben ändert sich vieles. Tugenden wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Lernbereitschaft bekommen auf einmal eine viel stärkere Gewichtung. Damit sich Auszubildende schneller in der Berufswelt zurechtfinden, haben wir eine kleine Liste mit den wichtigsten Pflichten während der Ausbildung zusammengestellt. Wer sich schlau macht und gut informiert in die Ausbildung startet, dem blühen auch die größten Erfolgschancen!

Die Azubi Lernpflicht

Deine Hauptaufgabe während der Ausbildung ist das Lernen ausbildungsrelevanter Themen. Der Erwerb berufsspezifischer Qualifikationen ist ja schließlich das Ziel einer Ausbildung. Aus diesem Grund verpflichtest du dich als Azubi deinem Ausbildungsbetrieb gegenüber, alles zu Lernen, was für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wichtig ist. Die sogenannte Lernpflicht während der Ausbildung hast du dann erfüllt, wenn du regelmäßig die Berufsschule besuchst, dich gut auf die Prüfungen vorbereitest, und zielstrebig und motiviert an den Erwerb von Ausbildungsinhalten gehst!

Die Sorgfaltspflicht für Auszubildende

Sorgfalt ist das A und O während deiner Ausbildung. Da du als Berufsanfänger noch kaum Erfahrungen in der Arbeitswelt gesammelt hast, solltest du die dir gezeigten Aufgaben aufmerksam verfolgen und beim nachmachen stets sehr gründlich und konzentriert arbeiten. In einem Unternehmen ist nichts trivial. Selbst wenn du nur Kundenkontakte in eine Datenbank eingeben sollst ist höchste Sorgfalt gefragt. Vertippst du dich, kann der Kunde nicht mehr erreicht werden und es geht möglicherweise eine wichtige Geschäftsbeziehung zu Ende. Denke immer daran, dass alles, was du tust, wichtig ist und deshalb mit höchster Sorgfalt erledigt werden muss.

Erlernst du einen Ausbildungsberuf im Handwerk oder in der Industrie dann gilt die Sorgfaltspflicht umso mehr, da du beim Hantieren mit Werkzeug oder Maschinen ernsthaft verletzt werden könntest, wenn du dich nicht Voll und Ganz auf deine Arbeit konzentrierst. Wer während der Ausbildung nicht sorgfältig arbeitet verletzt diese Azubi-Pflicht, was zu Unzufriedenheit beim Ausbilder führen kann und die Übernahmechancen nach der Ausbildung deutlich verringert.

Die Sorgfaltspflicht kommt allerdings nicht nur im Ausbildungsbetrieb zum Tragen, sondern auch bei dir zu Hause: Sie gilt nämlich auch für das Führen deines Berichtsheftes. Da dieses ein wichtiges Dokument über deinen Wissenserwerb darstellt, und gleichzeitig Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist, muss das Berichtsheft mit jeder Menge Sorgfalt geführt werden.

Die Teilnahmepflicht

Bei jeder dualen Ausbildung herrscht die Pflicht zur Teilnahme am Berufsschulunterricht. Davon kann sich kein Azubi befreien lassen, da es so im Schulgesetz vieler Bundesländer vorgeschrieben ist. Die Teilnahmepflicht am Berufsschulunterricht betrifft also jeden Auszubildenden. Diese ist deshalb so wichtig, weil dein Ausbildungsbetrieb nur dafür verantwortlich ist, dass du deinen Ausbildungsberuf in der Praxis erlernst.

In der Berufsschule dagegen lernst du den Beruf aus theoretischer Sicht kennen. Hier werden dir wichtige Informationen gegeben und das so wichtige Theorie-Wissen vermittelt, dass in deinem Ausbildungsberuf unabdingbar ist. Deshalb solltest du den Berufsschulunterricht auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen oder als lästiges Übel ansehen. Denn nur in Kombination von Theorie und Praxis ist es möglich, sich einen Beruf anzueignen. Wer die Teilnahmepflicht während der Ausbildung vernachlässigt und regelmäßig die Berufsschule schwänzt, droht Gefahr zu laufen, vom Ausbildungsbetrieb gekündigt zu werden.

Die Anweisungen des Ausbilders befolgen

Diese Azubi-Pflicht klingt ein wenig in die Jahre gekommen, doch sind Auszubildende dazu verpflichtet, die ihnen gegebenen Anweisungen zu befolgen. Das gilt nicht nur für die Weisungen deines Ausbilders, sondern auch des Chefs und natürlich der dir weisungsbefugten Kollegen. Ob du nun Lust auf eine dir zugeteilte Aufgabe hast oder nicht: Als Auszubildender musst du alle Bereiche des Unternehmens und des Berufes kennenlernen, und dazu gehören manchmal auch unbeliebte Tätigkeiten ist stundenlanges Kopieren von Akten.

Bei dieser Pflicht während deiner Ausbildung gibt es jedoch auch eine Ausnahme: Du musst nur Anweisungen befolgen, die auch wirklich etwas mit deiner Ausbildung zu tun haben. Tätigkeiten, die keinerlei Zusammenhang mit dem Erreichen des Ausbildungszieles haben, darfst du verweigern. Dazu gehören zum Beispiel Dinge wie: Die Krawatten des Chefs aus der Reinigung abzuholen oder die Büroräume zu streichen (wenn du nicht gerade eine Ausbildung zum Maler/-in machst). In solchen Fällen darfst du fragen, inwiefern diese Tätigkeit dem Erwerb von Ausbildungsinhalten dient. Gar nicht? Dann gehört diese auch nicht zu deinen Pflichten!

Die Betriebsordnung einhalten

Unter einer Betriebsordnung versteht man die allgemeinen Regeln eines Unternehmens. Diese sehen von Firma zu Firma unterschiedlich aus. Mache dich bereits früh in der Ausbildung mit dieser vertraut, denn eine der Pflichten des Auszubildenden ist es, diese einzuhalten. Verstöße gegen die Betriebsordnung können nämlich zu einer Abmahnung führen. Häufig hängt eine Betriebsordnung in der Kantine aus, oder auch im Eingangsbereich, wo sie von allen Mitarbeitern gesehen werden kann. Kannst du diese nicht finden, dann bitte jemanden darum sie dir zu zeigen.

Eine Betriebsordnung enthält unter anderem Angaben zu einem eventuellen Rauchverbot oder Hinweise darauf, wo auf dem Betriebsgelände geraucht werden darf und wo nicht. Zusätzlich kann sie Informationen dazu enthalten, in welchen Bereichen das Tragen von Schutzkleidung erforderlich ist, sowie viele weitere Regeln rund um die Sicherheit und Verhaltensregeln im Unternehmen. Als Azubi bist du ein Teil des Unternehmens und somit dazu verpflichtet, die Betriebsordnung jederzeit einzuhalten und darin enthaltene Regeln nicht zu verletzen.

Die Bewahrungspflicht für Azubis

Während der Ausbildung wirst du mit allen Dingen ausgestattet, die du für die Ausübung eines Berufes brauchst. Je nachdem, um was für einen Beruf es sich handelt, können das auch manchmal sehr teure Dinge sein. Ein moderner Rechner oder Laptop, ein Betriebshandy, Spezialwerkzeuge, Schutzkleidung, und viele weitere Arbeitsmaterialien. Viele der Dinge, die du im Moment noch täglich benutzt, werden möglicherweise nach deiner Ausbildung dem nächsten Azubi überreicht. Es ist deine Pflicht als Auszubildender, mit diesen Dingen sorgsam und gewissenhaft umzugehen.

Die Krankheitsmeldung während der Ausbildung

In unterschiedlichen Unternehmen herrschen unterschiedliche Regeln zum Thema Krankheitsmeldung. Doch eines haben sie alle gemeinsam. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss sich umgehend melden. Dies gilt auch für Auszubildende. Wer sich nicht gut fühlt, darf leider nicht ausschlafen und erst am Vormittag im Betrieb anrufen. Je früher (direkt zu Arbeitsbeginn oder sobald das erste Telefon im Unternehmen besetzt ist) du anrufst und Bescheid gibst, desto besser. Die meisten Unternehmen verlangen einen gelben Schein. Erkundige dich, ob dieser bereits am ersten Fehltag, oder erst am dritten eingereicht werden muss. Während deiner Ausbildung bist du dazu verpflichtet, dich bei nicht Erscheinen im Betrieb Krankzumelden. Gleiches gilt übrigens auch für die Berufsschule.

Die Verschwiegenheitspflicht

Im Berufsleben ist Verschwiegenheit ein absolutes Muss! Die Zahlungsunfähigkeit eines Kunden, eigene vertrauliche Dokumente oder auch Geschäftszahlen dürfen unter keinen Umständen ausgeplappert werden. Dies kann ernsthafte rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Als Azubi in einem Unternehmen verpflichtest du dich dazu, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. 



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