- BAföG: Definition und Überblick
- Wer bekommt BAföG?
- BAföG-Höhe: Wie viel BAföG kannst du erhalten?
Vermögen und BAföG: Alles was, du wissen musst
Freibetrag beim BAföG: Wie viel Vermögen darfst du haben?
Übersicht BAföG-Freibetrag beim VermögenWas zählt zum Vermögen?
Beispiele für die Vermögens-KategorienEinkommen und BAföG: Darfst du nebenbei arbeiten?BAföG-Antrag ausfüllen: Wie funktioniert die Vermögensanrechnung?
Relevante Vermögenswerte im BAföG-Antrag angeben
Vermögenswerte im BAföG-AntragZeitwerte für Grundstücke und Fahrzeuge berücksichtigenSchulden und Lasten im BAföG-AntragBAföG: Zu viel Vermögen und jetzt?
Beispiel Berechnung BAföG und VermögenWährend deines Studiums oder deiner Ausbildung hast du grundsätzlich Anspruch auf die staatliche Sozialleistung BAföG. Du kannst einen Antrag auf diese Leistung stellen und das BAföG-Amt prüft, ob dir diese Förderung zusteht und in welcher Höhe. Neben dem Einkommen deiner Eltern und weiteren Faktoren spielt auch dein Vermögen eine Rolle. Was genau wird dir also beim BAföG angerechnet und wie hoch ist der Freibetrag? Wie wird das Vermögen bei BAföG berechnet?
Erfahre in diesem Artikel alles rund um BAföG und Vermögen.
BAföG: Definition und Überblick
Die Abkürzung BAföG leitet sich vom Wort Bundesausbildungsförderungsgesetz ab, welches die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studierenden regelt. Können deine Eltern dich während deiner Ausbildung nicht ausreichend unterstützen, kannst du diese finanzielle Förderung vom Staat beantragen.
Schüler und Schülerinnen müssen BAföG übrigens nicht zurückzahlen, Studierenden schon. Nach etwa fünf Jahren wird die Hälfte vom BAföG fällig, jedoch nicht mehr als 10.010 Euro.
Wer bekommt BAföG?
Es gibt viele verschiedene Formen des BAföG und auch bestimmte Voraussetzungen, die du erfüllen musst.
Grundsätzlich hast du einen Anspruch auf BAföG, wenn du…
- … ein duales Studium absolvierst.
- … in deiner ersten Ausbildung bist.
- … bei Beginn der Ausbildung jünger als 30 Jahre bist.
- … nach der 10. Klasse weiterhin auf eine gemeinbildende Schule (Fachschule, Berufsschule, Hochschule…) gehst.
Absolvierst du eine duale Ausbildung, hast du keinen Anspruch auf BAföG, doch für diese Ausbildungsform gibt es andere staatliche Förderungen, zum Beispiel die Berufsausbildungsbeihilfe.
Du möchtest dich über staatliche Förderung während einer dualen Ausbildung informieren? Dann klick hier: In dem Artikel Berufsausbildungsbeihilfe: Hast du einen Anspruch?
BAföG-Höhe: Wie viel BAföG kannst du erhalten?
Wie hoch dein BAföG tatsächlich ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst gibt es für die Berechnung einen Grundbedarf, ein gesetzlich vorgegebener Betrag, für dessen Höhe die Art der Ausbildung und Ausbildungsstätte ausschlaggebend ist.
- BAföG-Höchstsatz für Studierende liegt bei monatlich 861 Euro (Stand Wintersemester 2020/21)
- BAföG-Höchstsatz für Schüler/innen liegt bei 831 Euro im Monat
Faktoren wie das Einkommen deiner Eltern, deine Wohnsituation, dein Einkommen, deine Ausbildung, persönliche Umstände und Alter können deinen Anspruch auf BAföG und dessen Höhe beeinflussen. Doch auch dein Vermögen beeinflusst, wie hoch dein monatliches BAföG ausfällt und ob du einen Anspruch hast. Was genau gilt als Vermögen und wie hoch darf es sein, damit du BAföG berechtigt bleibst?
Vermögen und BAföG: Alles was, du wissen musst
Dein Vermögen spielt eine große Rolle, immerhin sollten nur Antragsteller mit dieser speziellen Sozialleistung gefördert werden, die ihre Ausbildung ohne finanzielle Unterstützung nicht bewältigen können.
Die Vermögensanrechnung zählt für viele BAföG-Formen und darf den Freibetrag von 8.200 Euro nicht überschreiten, ansonsten hast du gegebenenfalls keinen Anspruch mehr. Entscheidend ist hierbei auch das Datum deines Erstantrages und der Folgeanträge.
Freibetrag beim BAföG: Wie viel Vermögen darfst du haben?
Bist du unverheiratet und kinderlos, werden dir, seit dem Wintersemester 2020/2021, 8.200 Euro Freibetrag gewährt. Bist du verheiratet kommen für deinen Ehegatten/ deiner Ehegattin beziehungsweis deine/n Lebenspartner/in 2.300 Euro hinzu. Für jedes Kind gibt es weitere 2.300 Euro Freibetrag.
Übersteigt dein Vermögen den Freibetrag, heißt es nicht zwingend, dass du keinen Anspruch auf BAföG hast, jedoch wird der monatliche Betrag entsprechend gekürzt.
Übersicht BAföG-Freibetrag beim Vermögen
- Antragsteller ist ledig und kinderlos: Freibetrag liegt bei 8.200 Euro
- Antragsteller mit Ehepartner(in)/Lebenspartner(in): plus 2.300 Euro
- Für jedes Kind zusätzlich 2.300 Euro insofern unterhalsberechtigt
Was zählt zum Vermögen?
Nach §27 Abs. 1 BAföG gelten alle beweglichen und unbeweglichen Sachen und Forderungen sowie sonstige Rechte als Vermögen. Kein Vermögen im Sinne des BAföG sind Rechte auf Versorgungsbezüge und Renten, Ansprüche aus der Sozialversicherung und Nießbrauchsrechte.
Beispiele für die Vermögens-Kategorien
- bewegliche und unbewegliche Sachen: Motorrad, Pkw, Sparbuch, Tagesgeldkonto
- Forderungen und sonstige Rechte: Wertpapiere, Verlags- und Urheberrechte, Geschäftsanteile
Im Prinzip zählt alles zum Vermögen, was langfristig festgelegtes Geld beinhaltet, dazu zählen auch Bausparverträge. Außerdem werden auch Besitztümer, wie Kraftfahrzeuge, mit berechnet, insofern diese auch offiziell auf deinen Namen laufen.
Haushaltsgegenstände wie Möbel, Haushaltsgeräte, Geschirr, Wäsche, Smartphone und Musikinstrumente zählen nicht als Vermögen und werden nicht berücksichtigt. Übrigens spielt das Vermögen deiner Eltern oder des Ehepartners/Lebenspartners keine Rolle. Nur dein Vermögen ist ausschlaggebend für den BAföG-Antrag.
Einkommen und BAföG: Darfst du nebenbei arbeiten?
Insbesondere im Studium arbeiten viele Studierende nebenbei in einem Minijob. Wird dieses Einkommen beim BAföG auch beachtet? Wie viel Geld darfst du beim BAföG-Bezug verdienen?
Du kannst neben dem Studium Geld verdienen und dennoch BAföG erhalten. Jedoch darfst du nicht mehr als 5.421,84 Euro im Jahr verdienen, also 450,82 Euro im Monat. Übst du einen Minijob aus, wirst du dieses Einkommen in der Regel nicht überschreiten und verlierst so auch nicht deinen Anspruch auf BAföG beziehungsweise wird die Höhe des BAföG nicht angepasst.
Du kannst also einem 450-Euro-Job nachgehen, ohne dass du monatliche Abzüge befürchten musst.
BAföG-Antrag ausfüllen: Wie funktioniert die Vermögensanrechnung?
Du füllst deinen BAföG-Antrag vollständig und wahrheitsgemäß aus, dabei wird dein Vermögen bis ins kleinste Detail abgefragt und mit dem Freibetrag berechnet. Das Vermögen, welches dann übrig bleibt, beeinflusst deinen BAföG-Höchstsatz. Ausschlaggebend ist immer das Vermögen, welches du zum Zeitpunkt des BAföG-Antrags besitzt.
Doch wie genau funktioniert die Anrechnung?
Relevante Vermögenswerte im BAföG-Antrag angeben
Insgesamt gibt es zehn verschiedene Kategorien inklusive Sonstige werden im BAföG-Antrag in Bezug auf deine Vermögenswerte abgefragt. Nimm dir genügend Zeit den Antrag vollständig und korrekt auszufüllen. Du musst auch dein Barvermögen und Bankguthaben angeben. Dazu zählen auch deine Online-Bankkonten, wie zum Beispiel PayPal. Im Antrag musst du folgende Vermögenswerte angeben:
Vermögenswerte im BAföG-Antrag
- Höhe des Barvermögens
- Höhe der Bank- und Sparguthaben
- Höhe der Bauspar- und Prämiensparguthaben
- Wertpapiere (z.B. Aktien)
- Kraftfahrzeuge
- Lebensversicherung
- Grundstücke, Eigentumswohnungen, Häuser
- Höhe von steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen z.B. „Riester-Rente“
- Betriebsvermögen
- Geldforderungen, digitales Vermögen (etwa Kryptowährung) und sonstige Rechte
Zeitwerte für Grundstücke und Fahrzeuge berücksichtigen
Dabei musst du deine einzelnen Vermögenswerte immer in Euro angeben. Bei Kraftfahrzeugen und Grundstücken ist dabei der Zeitwert ausschlaggebend. Der Zeitwert ist der aktuelle Netto-Händlereinkaufspreis, also wie viel du zum Zeitpunkt des BAföG-Antrags für dein Auto oder Grundstück bekommen würdest beziehungsweise wie viel sie aktuell wert sind.
Schulden und Lasten im BAföG-Antrag
Für die Berechnung deines monatlichen BAföG spielt nicht nur dein Vermögen eine wesentliche Rolle, sondern auch deine Schulden und Lasten. Hast du zum Beispiel einen Studienkredit aufgenommen, musst du diesen ebenfalls im BAföG-Antrag angeben.
Als Schulden gelten alle Verbindlichkeiten, die du zur Erbringung einer Leistung gegenüber einer anderen eingegangen bist. Neben Bildungskrediten und Darlehen von Kreditunternehmen, zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Kredite von Angehörigen zu deinen Schulden.
Lasten sind wiederkehrende Leistungen wie etwa Renten sowie Beschränkungen des Eigentums zugunsten Dritter. Diese Belastung wird jedoch nur berücksichtigt, insofern diese nicht bereits bei der Bewertung des Zeitwerts des Grundbesitzes einbezogen worden ist.
Deine Schulden werden bei der Verrechnung deines Vermögens auch berücksichtigt: Deine Schulden werden also von deinem Vermögen abgezogen und du hast dadurch bessere Chancen, BAföG zu bekommen. Übrigens zählt das Darlehen, welches du nach dem BAföG-Bezug unter Umständen zurückzahlen musst, nicht dazu.
BAföG: Zu viel Vermögen und jetzt?
Keine Sorge, wenn dein Vermögen den Freibetrag übersteigt, muss es nicht gleich dein Aus bedeuten. Es kann gut sein, dass du dennoch BAföG erhältst. Deshalb prüft das BAföG-Amt jeden Fall individuell und aus diesem Grund ist ein vollständiger und genauer Antrag sehr wichtig. Grundsätzlich wird dein BAföG folgendermaßen berechnet:
Der Bewilligungszeitraum eines BAföG-Antrags liegt in der Regel bei 12 Monaten, anschließend musst du den BAföG-Folgeantrag stellen.
Berechnet wird dein BAföG mit der Differenz aus deinem Vermögen zur Summe der für dich geltenden Freibeträge, welche durch die Anzahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraumes geteilt und von deinem monatlichen Bedarf abgezogen wird.
Beispiel Berechnung BAföG und Vermögen
- Stududent/in
- Vermögen: 9.800 Euro
- Freibetrag: 8.200 Euro
- Bewilligter Zeitraum: 12 Monate
- Kinder: keine
- Status: ledig
- Wohnsituation: gemietetes WG-Zimmer in Nähe zur Uni
Die Differenz aus Vermögen und Freibetrag liegt bei 1.600 Euro. Bezogen auf einen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten werden jeden Monat 133,00 Euro vom gesetzlich vorgegebenen BAföG-Bedarf abgezogen.
Der aktuelle BAföG-Höchstsatz für Studierende liegt seit Wintersemester 2020/21 bei 861 Euro, sofern diese nicht bei den Eltern wohnen und keine Familienversicherung mehr möglich ist. Wohnen Studierende noch bei ihren Eltern, liegt der Höchstsatz für BAföG bei 592 Euro.
Wie du siehst, kannst du trotz Vermögen deinen BAföG-Antrag ausfüllen und hast dadurch gute Chancen auf finanzielle Unterstützung.