ausbildungsstellen.de Azubi Ratgeber Berufsausbildungsbeihilfe: Hast du einen Anspruch?

Berufsausbildungsbeihilfe: Hast du einen Anspruch?

Berufsausbildungsbeihilfe: Hast du einen Anspruch?
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Inhalt:
  1. Was ist Berufsausbildungsbeihilfe?
  2. Wer hat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe?
    1. Voraussetzungen für Berufsausbildungsbeihilfe
    2. Persönliche Voraussetzung für Berufsausbildungsbeihilfe
    3. Welche Ausbildungen werden mit der Berufsausbildungsbeihilfe gefördert?
  3. Wie lange erhältst du die Berufsausbildungsbeihilfe?
    1. Antrag auf Weiterbewilligung der Berufsausbildungsbeihilfe
  4. Wie hoch ist die Berufsausbildungsbeihilfe?
    1. Rechenbeispiel für Berufsausbildungsbeihilfe
  5. Wo beantragst du Berufsausbildungsbeihilfe?
    1. Für den Antrag benötigst du in der Regel:

Wer träumt nicht davon, während der Ausbildung auf eigenen Beinen zu stehen, völlig unabhängig von den Eltern. Doch leider sieht die Realität oftmals anders aus und viele junge Menschen kommen ohne Unterstützung ihrer Eltern finanziell nicht über die Runden: geringe Ausbildungsvergütung und hohe Lebenshaltungskosten machen es nicht gerade einfach. Doch aufgepasst: Als Auszubildender hast du die Möglichkeit finanzielle Unterstützung zu bekommen, ohne deine Eltern anzupumpen.

Mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Zuschuss als Azubi. Wer Anspruch auf diese Unterstützung hat und welche Voraussetzungen du erfüllen musst, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist Berufsausbildungsbeihilfe?

Bei der Berufsausbildungsbeihilfe(BAB) handelt sich um eine finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit während deiner Ausbildungszeit. Oftmals verdienen Auszubildende während der Ausbildung nicht gerade viel, weshalb das Bestreiten des Lebensunterhalts sich oft schwierig gestaltet. Bei monatlichen Kosten für Miete, Lebensmittel, Freizeit und eventuell Sprit oder Bus und Bahn kommen schnell mehrere hundert Euro zusammen.

Damit sich junge Auszubildende trotz geringer Vergütung die Ausbildung leisten können, gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe, die monatlich ausgezahlt wird und nicht zurückgezahlt werden muss.

Ob du als Azubi Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe hast, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese Art der Förderung kannst du nur für eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erhalten. Absolvierst du eine schulische Ausbildung, hast du keinen generellen Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe.

Wer hat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe?

Prinzipiell erhalten alle Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe, die während ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt vom Elternhaus ist. Hierbei ist nicht die Entfernung in Kilometern entscheidend, sondern die Zeit, die der Auszubildende für den Arbeitsweg braucht. In Manchen Fällen ist die Entfernung zur Ausbildungsstätte jedoch nicht ausschlaggebend, dabei handelt es sich um Ausnahmeregelungen.

Generell musst du einen der folgenden Punkte erfüllen, damit du die Berufsausbildungsbeihilfe erhältst:

Voraussetzungen für Berufsausbildungsbeihilfe

  • Dein Ausbildungsbetrieb ist vom Elternhaus weit entfernt und du musst ausziehen.
  • Du bist über 18 Jahre alt, verheiratet oder lebst mit einem Partner zusammen.
  • Du hast mindestens ein Kind und lebst nicht bei deinen Eltern.
  • Ausnahmen bei Azubis über 18 Jahre in Elternhausnähe

Grundsätzlich besteht also Anspruch, wenn du nicht in deinem Elternhaus lebst und der Weg zur Ausbildungsstätte zu viel Zeit kostet. Aber es gibt auch Ausnahmen, für welche die Nähe zu deinen Eltern ausschlaggebend ist.

Ist der Azubi über 18 Jahre alt, verheiratet, in einer Partnerschaft oder hat mindestens ein Kind, kann er ebenfalls Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, wenn er in erreichbarer Nähe zum Elternhaus lebt.

Persönliche Voraussetzung für Berufsausbildungsbeihilfe

  • Deutsche Staatsangehörigkeit (im Einzelfall auch ausländische Antragsteller/innen förderungsfähig)
  • Azubi besitzt eine eigene Wohnung, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist.
  • Ausnahmen bestätigen die Regel
  • Azubi kann ohne Zuschuss nicht die Lebenshaltungskosten tragen

Welche Ausbildungen werden mit der Berufsausbildungsbeihilfe gefördert?

  • Ausbildungen für einen anerkannten Ausbildungsberuf
  • Betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung
  • Abgeschlossener Ausbildungsvertrag muss vorliegen
  • Erste Berufsausbildung

Generell kann Berufsausbildungsbeihilfe nur in wenigen Ausnahmefällen auch für eine Zweitausbildung beantragt werden. Bitte erkundige dich dafür direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.

Neben den genannten Voraussetzungen gibt es noch weitere Ausschlusskriterien, die einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hinfällig machen. Absolvierst du eine schulische Ausbildung wie zum Beispiel zum/zur Erzieher/in oder zum/zur Physiotherapeut/in bist du für diese Förderung nichtberechtigt. Erhältst du bereits Leistungen einer anderen Behörde, entfällt für dich ebenfalls der Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.

Gut zu wissen: Wenn du an einer berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme teilnimmst, wie zum Beispiel die Vorbereitung den Hauptschullabschluss oder Realschulabschluss nachzuholen, hast du ebenfalls Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.

Wie lange erhältst du die Berufsausbildungsbeihilfe?

Wenn dir die Berufsausbildungsbeihilfe zugesagt wurde, erhältst du diese in der Regel für deine gesamte Ausbildung. Jedoch musst du nach einer gewissen Zeit einen Antrag auf Weiterbewilligung der Berufsausbildungsbeihilfe stellen.

Wann stellst du den ersten Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe? Grundsätzlich ist es sehr wichtig, dass du den Antrag für die Berufsausbildungsbeihilfe rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit stellst, am besten bereits vor Ausbildungsbeginn. Stellst du erst während deiner Ausbildung den Antrag auf BAB, erhältst du nur rückwirkend die Zahlungen für den Antragsmonat.

Antrag auf Weiterbewilligung der Berufsausbildungsbeihilfe

Wird dir die Berufsausbildungsbeihilfe gewährt, hast du aber nicht für deine gesamte Ausbildung Ruhe: der Bewilligungszeitrum liegt bei 12 bis 18 Monaten, dann musst du einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen, damit du weiterhin die Förderung erhältst.

Wie hoch ist die Berufsausbildungsbeihilfe?

Seit August 2020 erhalten Auszubildende maximal 723 Euro im Monat an Berufsausbildungsbeihilfe. Der Grundbedarf liegt bei 398 Euro, für Unterkunftskosten werden 325 Euro gezahlt.
Wie hoch deine Berufsausbildungsbeihilfe tatsächlich ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Anders als bei vielen staatlichen Förderung ist es nicht wichtig, wie groß deine Wohnung ist oder wie hoch die monatliche Miete ist.

Rechenbeispiel für Berufsausbildungsbeihilfe

Du bist 17 Jahre als, ledig und wohnst bisher bei deinen Eltern in Rostock. Du beginnst bald deine Ausbildung in Kiel und hast dort eine Wohnung für 260 Euro im Monat gemietet. In deinem ersten Ausbildungsjahr erhältst du 515 Euro Vergütung im Monat.

Von deiner Ausbildungsvergütung wird ein Freibetrag in Höhe von 65 Euro abgezogen. Das anzurechnende Einkommen liegt dann bei 450 Euro. Damit verbleibt ein Bedarf von 346 Euro. Das Einkommen der Eltern wird ebenfalls angerechnet, jedoch werden noch Freibeträge abgezogen.

Damit erhältst du in diesem Beispiel zusätzlich 346 Euro Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit.

Wenn du wissen möchtest, wie hoch deine BAV tatsächlich ausfällt, solltest du dich bei der Agentur für Arbeit informieren oder du nutzt den BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit.

Wo beantragst du Berufsausbildungsbeihilfe?

Da es sich um eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit handelt, musst du dir beim zuständigen Arbeitsamt ein Antragsformular beantragen, dafür kannst du dich einfach telefonisch melden. Der Antrag wird dir direkt nach Hause geschickt, wo du ihn bequem ausfüllen kannst. Wenn du Fragen zum Antrag haben solltest, wende dich damit telefonisch an die Agentur für Arbeit.

Manchmal kannst du den Antrag auch online ausfüllen, erkundige dich dafür bei deiner Anlaufstelle. Das ist natürlich noch bequemer und schneller, als der klassische Antrag auf Papier. Dadurch sparst du Zeit und musst den Antrag nicht per Post verschicken. Stellst du den Antrag online, erhältst du die Bescheide ebenfalls in digitaler Form.

Für den Antrag benötigst du in der Regel:

  • Personalausweis
  • Unterschriebener Ausbildungsvertrag
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Geschwister
  • Nachweis über Einkommen der Eltern
  • beziehungsweise des Lebenspartner oder Ehegatten

Sollten noch Unterlagen fehlen oder zusätzliche Nachweise nötig sein, wird sich die Agentur für Arbeit dir melden. Fehlen dir eine wichtige Unterlagen, kannst du trotzdem den Antrag stellen und die nötigen Papiere, wie zum Beispiel der Mietvertrag, nachreichen.

Wie du siehst, besteht für dich als Auszubildender die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung. Wir wünschen dir für deine Ausbildung alles Gute und viel Freude!


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