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Bildungsurlaub in der Lehre: Was Du als Azubi wissen musst

Bildungsurlaub in der Lehre: Was Du als Azubi wissen musst
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Inhalt:
  1. Anspruch auf Bildungsurlaub: Ausnahmen bestätigen die Regel
  2. Regelung für Auszubildende: Bedingung und Anzahl der Tage
  3. Antrag stellen: Voraussetzung, Kosten und Ausbildungsort
    1. Diese Schritte müssen bei dem Antrag auf Bildungsurlaub beachtet werden:
    2. Muster: Antrag für die Freistellung für Bildungsurlaub

In den meisten Bundesländern in Deutschland haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Es handelt sich hierbei um zusätzliche freie und bezahlte Tage, in denen sich der Arbeitnehmer im politischen oder beruflichen Sinne weiterbildet. Jedoch gibt es ein Problem: Es existiert kein einheitliches Gesetz in Bezug auf den Bildungsurlaub, sodass einige Bundesländer eigenständige Richtlinien festgelegt haben. Trotzdem haben auch Auszubildende einen Anspruch auf diese zusätzlichen Weiterbildungstage, aber wie genau kannst Du als Lehrling diesen Urlaub beantragen?

Anspruch auf Bildungsurlaub: Ausnahmen bestätigen die Regel

Fest steht, dass Du als Auszubildender zumindest spezielle Voraussetzungen mitbringst, um von der Freistellung für Bildungsurlaub zu profitieren. Anders sieht es bei Studenten, Hausfrauen und Rentnern aus, die Personengruppen bringen diese persönlichen Voraussetzungen für Bildungsurlaub nicht mit sich, weshalb kein Anspruch besteht. Aber was sind die Voraussetzungen, um generell einen Anspruch zu haben?

Der Bildungsurlaub dient der Freistellung von der Arbeit, um sich weiterzubilden. Da wäre es vermutlich unlogisch diesen Anspruch, der Personengruppe zu gewähren, die kaum bis gar nicht berufstätig ist. So ist die Grundlage für Bildungsurlaub eine regelmäßige Beschäftigung an fünf Tagen in der Woche. Als Auszubildender erfüllst du diese Voraussetzung in der Regel, dennoch hast Du als Lehrling eine Sonderstellung und dabei hat jedes Bundesland sein ganz eigenes Konzept. 

Regelung für Auszubildende: Bedingung und Anzahl der Tage

Für dich als Auszubildender kommt jetzt die gute Nachricht: Fast bundesweit hast du einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Immerhin gewähren dreizehn von vierzehn Bundesländern den Azubis die Freistellung für Bildung, wenn diese einen entsprechenden Antrag stellen. Natürlich gibt es spezifische Bedingungen, an die eine Zusage für Bildungsurlaub geknüpft ist: So kann in Hessen und NRW der Bildungsurlaub nur in Anspruch genommen werden, wenn es sich um eine politische Weiterbildung handelt und in Thüringen werden den Azubis nur drei Tage Bildungsurlaub gewährt. 

Was genau heißt denn politische Weiterbildung? Ziel der freien Tage ist es, dass du dadurch neue Erkenntnisse in Politik und Gesellschaft erlangst, die nicht nur in deiner Ausbildung und im weiteren Berufsleben hilfreich sein sollen, sondern auch für deine Persönlichkeit. Das können Seminare oder Kurse sein, die sich um politische Themen wie Demokratie, Globalität oder Nachhaltigkeit drehen. Oft werden solche Veranstaltungen von Volkshochschulen, Parteien oder Verbände angeboten. Und denk daran, der Bildungsurlaub ist nicht zur Erholung gedacht, auch wenn das Wort „Urlaub“ vorkommt steht die Erweiterung deines Wissens an erster Stelle.

Generell besteht ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr, aber wie sooft gibt es auch wieder Sonderregelungen, welche die Angelegenheit erschweren kann. So gilt der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub nicht für Kleinbetriebe unter zehn Mitarbeitern, in diesem Fall solltest Du dich genau erkundigen. 

Zusätzlich kannst Du dir als Lehrling nicht jedes Lehrjahr Bildungsurlaub nehmen, so besteht während deiner gesamten Ausbildung ein Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub in NRW. Anders sieht das für Arbeitnehmer aus, diese haben je nach Bundesland mindestens einen Anspruch auf die Freistellung für Bildung von 5 Tagen pro Jahr. Aber auch für Auszubildende gibt es unterschiedliche Regelungen der Bundesländer, so haben Azubis in Berlin 10 Bildungsurlaubstage innerhalb von 2 Jahren und in Niedersachsen können sich die Lehrlinge fünf Tage pro Jahr freistellen. 

Antrag stellen: Voraussetzung, Kosten und Ausbildungsort

Im Allgemeinen gehören zu den klassischen Weiterbildungen Sprachkurse, EDC-Fortbildungen und Rethorik-Kurse, diese werden generell auch im Rahmen von Bildungsurlaub akzeptiert. Erkundige dich bitte unbedingt bei deinem Ausbildungsbetrieb. Bevor Du einen Antrag stellst, solltest Du prüfen ob alle Voraussetzungen für einen Bildungsurlaub gegeben sind: Ist dein Ausbildungsbetrieb aufgrund seiner Größe berechtigt? Bist Du schon ein halbes Jahr in deiner Ausbildung tätig? Befindest du dich noch in den ersten beiden Lehrjahren? 

Diese Schritte müssen bei dem Antrag auf Bildungsurlaub beachtet werden:

  • Ausbildungsverhältnis: Du musst in den meisten Bundesländern mindestens sechs Monate in dem Betrieb tätig sein, im Saarland sogar zwölf Monate.
  • Umfang der Seminare: Die Weiterbildungsmaßnahme muss in der Regel mindestens sechs Stunden/Tag umfassen und für den Bildungsurlaub von Azubis anerkannt sein. Erkundige dich auch ob du Seminare besuchen kannst, die aufgeteilt sind und nicht im Block stattfinden. So gehst du z.B. für fünf Wochen einmal pro Woche zu einem bestimmten Seminar oder machst einen Block von fünf Tagen.
  • Anerkennung der Veranstaltung: Lass dir vom Leiter der Veranstaltung bestätigen, dass der Lehrgang oder das Seminar in deinem Bundesland von der Landesregierung anerkannt wird
  • Ausbildungsort: Für den Antrag spielt dein Wohnort keine Rolle, hingegen der Standort deines Ausbildungsbetriebs.
  • Ausbildungswechsel: Falls Du deine Ausbildungsbetrieb aus irgendeinen Grund gewechselt hast, jedoch bereits Bildungsurlaub bezogen hast, verfällt dein Anspruch auf eine weitere Freistellung.
  • Kosten: Die Kosten musst du in der Regel selbst übernehmen. Prüfe also, ob Du dir den Berufsurlaub finanziell leisten kannst. Dein Gehalt bekommst du weiterhin gezahlt,.

Im besten Fall erkundigst Du dich direkt bei deinem Ausbildungsbetrieb oder Anlaufstellen für Azubis, wie die Ausbildungsberater der Handwerkskammern oder der Industrie- und Handelskammern (IHK). Neben diesen Voraussetzungen musst Du auch die Antragsfristen einhalten, am besten erkundigst Du dich für zuverlässige Aussagen auch dafür bei deinem Ausbilder oder Vorgesetzten. In der Regel sollte der Antrag für Bildungsurlaub vier Wochen vor Antritt des Bildungsurlaubs gestellt werden, wobei eine frühere Beantragung sicherlich vorteilhaft für dich und deinen Ausbildungsbetrieb ist. Einen Antrag für Bildungsurlaub zu stellen ist nicht schwierig, ob Du den Antrag genehmigt bekommst, ist eine andere Sache.

Damit Du eine Vorstellung davon hast, wie der Antrag für Bildungsurlaub aussehen könnte, folgt ein Muster:

Muster: Antrag für die Freistellung für Bildungsurlaub


AUSBILDUNSGETRIEB
Anschrift 
gegebenenfalls Abteilung
Ansprechpartner

AUSZUBILDENER
Name
Anschrift
Position
Kontakt

[DATUM]

[BETREFF] Antrag auf Freistellung zur Teilnahme an einer anerkannten

[Veranstaltungstitel]

[Veranstaltungszeitraum]

Sehr geehrte Damen und Herren/ 
Sehr geehrte/r Herr/ Frau Nachname, 

mit diesem Schreiben beantrage ich eine Freistellung zur Teilnahme an der oben genannten Veranstaltung im Rahmen einer Weiterbildung. Die Antragstellung erfolgt fristgerecht und wurde im Vorfeld bereits mit Ihnen besprochen. [fristgerecht, wenn mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn] 

Die notwendigen Anträge und Dokumente reiche ich zusammen mit diesem Antrag ein: Die für die Antragstellung erforderliche Anmeldebestätigung, der Nachweis der behördlichen Anerkennung der Veranstaltung als Bildungsurlaub und das Veranstaltungsprogramm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben, befinden sich als Anlagen beigefügt / befinden sich als Datei im Anhang. 

Nach Beendigung der Bildungsurlaubsveranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung des Veranstalters vorgelegt. 

Ich bitte Sie um eine zeitnahe Rückmeldung und bedanke mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen 

DEIN VORNAME,NACHNAME


 


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