ausbildungsstellen.de Azubi Ratgeber Darfst Du als Azubi Überstunden machen?

Darfst Du als Azubi Überstunden machen?

Darfst Du als Azubi Überstunden machen?
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Inhalt:
  1. Überstunden: Muss das sein?
  2. Überstunden in der Ausbildung
  3. Wie viele Überstunden darf ein Lehrling machen?
    1. Azubi U18
    2. Azubi über 18
  4. Besuch der Berufsschule ist Arbeitszeit
  5. Vergütung im Fall von Überstunden in deiner Ausbildung
  6. Überstunden und die Unfallversicherung für Auszubildende
  7. Ständig Überstunden in der Ausbildung: Was kannst Du tun?

Überstunden gehören in vielen Branchen zum Arbeitsalltag dazu. Es ist beinahe schon gang und gäbe in der Woche einige Stunden mehr zu arbeiten. Mehrarbeit ist für viele Arbeitnehmer normal, oft ohne Wissen darüber, ob es rechtens ist. Aber sind Arbeitnehmer generell dazu verpflichtet Überstunden zu leisten? Hat auch ein Azubi die Pflicht mehr Stunden am Tag zu arbeiten? Es folgen die wichtigsten Fakten rund um Überstunden im Job.

Überstunden: Muss das sein?

Die Gründe für Überstunden sind vollkommen unterschiedlich, so können diese sich von Job zu Job unterscheiden, aber auch einen gemeinsamen Kern haben. Ein häufiger Grund für Mehrarbeit ist sicherlich, dass viele Arbeitnehmer in der regulären Arbeitszeit nicht mit ihren Aufgaben fertig werden. Damit sich nicht Unmengen an Arbeit ansammeln, bleiben viele Beschäftigte länger. Im Schnitt benötigen Arbeitnehmer etwa 2 Stunden mehr, um das gewünschte Arbeitspensum zu erfüllen. Wahrscheinlich sind es bei vielen Angestellten sogar noch mehr Stunden.

Ganz unschuldig sind die vielen Meetings und E-Mails in einigen Branchen sicherlich nicht. Denn diese Zeitfresser finden oft auf Kosten der regulären Arbeitszeit statt. Dadurch können viele Arbeitnehmer ihre Arbeit nicht in der vorgegebenen Zeit erledigen. Sicherlich gibt es auch Mitarbeiter, die Arbeitsstunden dran hängen, weil ihnen die Arbeit Spaß macht oder sie den zusätzlichen Lohn möchten.

Überstunden in der Ausbildung

In der Regel ist es während deiner Ausbildung nicht vorgesehen, dass Du Überstunden ansammelst. Sicherlich gibt es auch Ausnahmesituationen, doch dabei sollten die Überstunden immer mit Ausbildungsinhalten gefüllt sein. Die Mehrarbeit muss dir als Lehrling aber definitiv gutgeschrieben werden. 

Grundsätzlich ist es also nicht verboten, dass ein Azubi Überstunden macht. Trotzdem gibt es gesetzliche Regelungen für die Mehrarbeit in der Lehre, so soll verhindert werden, dass Auszubildende als billige Arbeitskraft ausgenutzt werden. Zunächst steht der Azubi lediglich in der Pflicht die Arbeitszeit zu verrichten, welche im Arbeitsvertrag beziehungsweise im Tarifvertrag festgelegt wurde. Eigentlich sollte es keine zusätzlichen Stunden erfordern, die Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Machen Lehrlinge freiwillig Überstunden ist das mit dem entsprechenden Ausgleich vollkommen in Ordnung.

Die Überstunden können in Form von Freizeit oder Vergütung ausgeglichen werden. Abhängig ist das, was Du mit deinem Betrieb in deinem Ausbildungsvertrag vereinbart hast. 

Wie viele Überstunden darf ein Lehrling machen?

Azubi U18

Bei der Anzahl der Überstunden spielt dein Alter eine ausschlaggebende Rolle: Bist Du bereits mit unter 18 Jahren in einer Ausbildung, gelten für dich Sonderregelungen laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). 

Das JArbSchG regelt bei minderjährige Lehrlinge auch die maximale Arbeitszeit pro Woche. In der Regel darfst Du maximal eine 40-Stunden-Woche haben. Das sind 8 Stunden pro Tag. Weiterhin gelten auch die Berufsschulzeiten als Arbeitszeit, diese können im Blockunterricht stattfinden oder jede Woche an bestimmten Tagen. 

Die 40-Stunden-Regel gilt übrigens auch als Grenze, wenn Du etwa in einem Tarifvertrag eine 35-Stunden-Woche festgeschrieben hast. In dem Fall darfst Du auch als minderjähriger Azubi mehr als eine halbe Stunde Mehrarbeit am Tag leisten, solange die Arbeitszeit insgesamt nicht die 40 Stunden in der Woche, beziehungsweise 8,5 Stunden am Tag, überschreiten.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz § 21 verdeutlicht, dass Azubis U18 lediglich in Ausnahmefällen, bei unaufschiebbaren Arbeiten und keinem zur Verfügung stehendem Ü18 Beschäftigen Mehrarbeit leisten dürfen. Jedoch müssen dann weiterhin 12 Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen eingehalten werden. Darüber hinaus muss die zusätzlich geleistete Arbeitszeit in der darauf folgenden Woche abgebaut werden. Azubis unter 18 dürfen am Tag maximal 30 Minuten Überstunden machen.

Azubi über 18

Befindest Du dich in einer Ausbildung und bist bereits volljährig, gilt für dich üblicherweise das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dort ist in § 3 die Höchstarbeitszeit für Mitarbeiter, also auch für volljährige Lehrlinge, festgesetzt. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Jedoch ist eine Ausdehnung auf zehn Stunden erlaubt, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines halben Jahres acht Stunden pro Arbeitstag sind. Somit sind Überstunden bei Auszubildenden über 18 auch nur bedingt genehmigt. 

Besuch der Berufsschule ist Arbeitszeit

Während einer beruflichen Ausbildung in Deutschland gehört der Besuch des Berufsschulunterrichts zu der Lehre dazu. Die Zeit in der Berufsschule zählt zu deiner regulären Arbeitszeit und wird wie deine Arbeitszeit im Betrieb entlohnt. Minderjährige Auszubildende müssen nach einem fünfstündigen Berufsschultag nicht mehr im Betrieb arbeiten. 

Hingegen müssen Azubis über 18 häufig noch nach der Berufsschule in den Betrieb, um zu arbeiten. Aber nur dann, wenn die normale betriebsübliche Arbeitszeit noch nicht vollständig erfüllt ist: Sprich acht Stunden Arbeitszeit am Tag, aber nur 4 Stunden Berufsschule. Daraus resultieren nach vier Stunden Berufsschule noch vier Stunden Arbeiten im Betrieb. Hierbei zählen während deiner Ausbildung Pausen- und Wegzeiten zu deiner Arbeitszeit. 

Vergütung im Fall von Überstunden in deiner Ausbildung

Leistest Du während deiner Ausbildung Überstunden, müssen diese entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Der Richtwert für die Bezahlung der Überstunden wurde von der Handwerkskammer Düsseldorf festgelegt: Ein Hundertstel der Vergütung der Ausbildung pro Stunde. 

Von zentraler Bedeutung ist es, dass der Azubi seine Überstunden protokolliert und nach einer schriftlichen Information über seine Überstunden vom Ausbilder verlangt. Durch die schriftliche Information über die geleisteten und bereits ausgezahlten Überstunden verlieren Ausbilder und Lehrling nicht die Übersicht. 

Überstunden und die Unfallversicherung für Auszubildende

Auch wenn Du freiwillig Mehrarbeit in deiner Lehre leistest, solltest Du bedenken, dass nicht nur deine schulischen Leistungen darunter leiden können, sondern auch deine Sicherheit. So ist es nicht garantiert, dass die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft die Zahlung für Arbeitsunfälle während Überstunden übernimmt. Im besten Fall sollte dies im Voraus abgeklärt werden, sodass Du bei einem möglichen Arbeitsunfall nicht ohne Versicherung dastehst.

Ständig Überstunden in der Ausbildung: Was kannst Du tun?

Wenn die Regelung über die Überstunden und Arbeitszeit nicht in deinem Arbeitsvertrag festgehalten wurden und Du mit deinem Arbeitgeber nicht auf einen Nenner kommst, greift das Berufsbildungsgesetz:

§ 17 Berufsbildungsgesetz

„Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.“

Du hast laut Gesetz einen Anspruch auf den entsprechenden Ausgleich, welchen Du sogar laut Arbeitsrecht nach deinem Ausbildungsverhältnis geltend machen kannst. Jedoch solltest Du vorzugsweise versuchen direkt mit deinem Ausbildungsbetrieb eine Lösung zu finden und das Thema Überstunden offen ansprechen. Folgende Tipps können dir helfen, falls Du ständig Überstunden in deiner Ausbildung machen musst:

  • Notiere dir genau, an welchem Tag Du Überstunden machst und wie lange. Schreib einfach deine Mehrarbeit in Stunden auf, so hast Du einen Nachweis für deinen Arbeitgeber. 
  • Hab keine Angst als Lehrling die Überstunden bei deinem Vorgesetzten, meist Ausbilder, anzusprechen. Dein Ausbilder steht in der Pflicht die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Eine Kündigung brauchst Du nicht befürchten, zumal diese gar keine Wirkung hätte. Meistens ist es sogar so, dass dein Vorgesetzter gar nicht bewusst ist, wie viel Mehrarbeit Du leistest. Oft ist mit einem klärendem Gespräch das Problem aus der Welt geschafft.
  • Allgemein darfst Du als Auszubildender keine Überstunden machen. Ist es trotzdem der Fall, sollte das auf freiwilliger Basis geschehen. 
  • Lässt sich dein Ausbilder nicht auf ein Gespräch ein und musst Du ständig Mehrarbeit leisten, solltest Du andere Schritte gehen. So kannst Du dich etwa an die zuständige Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt wenden, aber auch der Betriebsrat kann ein Anlaufpunkt sein.

Hast Du weiterhin keinen Erfolg bleibt dir als letzte Möglichkeit noch eine Anzeige: So kannst Du das Unternehmen bei der Gewerbeaufsicht im Hinblick auf Missachtung des Jugendarbeitsschutz- oder Arbeitszeitgesetz anzeigen. Dieser Schritt sollte aber wirklich der letzte Ausweg aus der Situation sein und nicht stattfinden, bevor keine anderen Versuche gestartet wurden.


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