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Das Ausbildungszeugnis: Das müssen Azubis wissen!

Das Ausbildungszeugnis: Das müssen Azubis wissen!
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Inhalt:
  1. Das Ausbildungszeugnis: Dein gutes Recht!
  2. Was ein Ausbildungszeugnis ausmacht
  3. Verschiedene Formen des Ausbildungszeugnisses
    1. Was ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis ausmacht
  4. Die Einsatzbereiche des Auszubildenden
  5. Gut zu wissen:
  6. Die Kompetenzen des Auszubildenden
  7. Die Leistungen des Auzubildenden
  8. Zu guter Letzt: Die Abschlussformel
  9. Hürden auf dem Weg zum Ausbildungszeugnis
  10. Der Code der Chefs: Versteckte Botschaften in deinem Zeugnis erkennen

Das Ende deiner Berufsausbildung markiert den Start in einen neuen Lebensabschnitt: Du bist nun ausgelernt und kannst dich ins Berufsleben stürzen, eine spannende Zeit! Elementar dafür ist das Ausbildungszeugnis das du am Ende deiner Ausbildungszeit von deinem Arbeitgeber ausgehändigt bekommst. Es ist ein Nachweis über deine Leistungen und deinen Wissenserwerb im Rahmen deiner Berufsausbildung und wichtig für deine künftigen Bewerbungen.
Von Natascha Neufuss

Das Ausbildungszeugnis: Dein gutes Recht!

Nach Paragraph 16 des Berufsbildungs¬gesetzes hast du ein Recht auf ein Ausbildungszeugnis. In diesem werden die Inhalte deiner Ausbildung und deine Leistungen dokumentiert, sodass deine zukünftigen Arbeitgeber sich einen Überblick darüber verschaffen können was du im Rahmen deiner Ausbildung gelernt hast. In der Regel erhältst du dein Ausbildungszeugnis am letzten Tag deiner Ausbildung. Sollte dies nicht geschehen, so hast du das Recht, diesbezüglich bei deinem Arbeitgeber nachzufragen. Dabei solltest du freundlich und höflich bleiben, es können Gründe vorliegen die die Ausstellung verzögern, es muss keine böse Absicht dahinter stecken, also erst mal locker bleiben und dran bleiben!

Was ein Ausbildungszeugnis ausmacht

In deinem Ausbildungszeugnis ist alles aufgeführt, die du in deiner Ausbildung gelernt und geleistet hast. Das Zeugnis sollte auf Firmenpapier gedruckt sein und von deinem Arbeitgeber oder jemamden der vertretungsbefugt ist, unterschrieben sein. Rechtschreibfehler und Schmierereien sind tabu, sollte dies der Fall sein, so kannst du ein sauberes Zeugnis verlangen. Immerhin wirst du dich mit diesem Zeugnis bei deinen zukünftigen Arbeitgebern vorstellen. Da machen weder Rechtschreibfehler noch andere Kritzeleien auf dem Dokument einen guten Eindruck. Viel eher könnte dein zukünftiger Chef denken, es interessiere dich nicht in welchem Zustand sich dein Zeugnis befindet... Daher, bestehe auf dein Recht.

Verschiedene Formen des Ausbildungszeugnisses

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis. Der Unterschied liegt im Detail: Während das einfache Zeugnis, lediglich deine Ausbildungsdauer und deine Lerninhalte widergibt und somit eher wie eine Bescheingung deiner Ausbildung fungiert, ist das qualifizierte Ausbildungszeugnis wesentlich umfangreicher. In einem qualifizierten Zeugnis werden neben deinen Lerninhalten und der Dauer der Ausbildung auch vor allem deine Leistungen vom Ausbildungsbetrieb bewertet. Hierbei geht es um dein Arbeitsverhalten, dein Sozialverhalten und um die Art und Weise mit der du im Rahmen deiner Ausbildung deine Aufgaben erledigt hast. Für spätere Arbeitgeber ist daher ein qualifiziertes Zeugnis wesentlich aufschlussreicher als ein einfaches.

„Das einfache Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken, hier ist dann die Rede von einem qualifizierten Zeugnis.“

Was ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis ausmacht

  1. Es muss übersichtlich und verständlich formuliert sein
  2. Es soll auf Firmenpapier gedruckt sein
  3. Es soll die Überschrift „Ausbildungszeugnis“ enthalten
  4. Es soll den Namen und das Geburtsdatum des Auszubildenden aufführen
  5. Das Datum der Ausstellung soll enthalten sein
  6. Eine Angabe über die Ausbildungsdauer soll enthalten sein
  7. Die Einsatzbereiche des Azubis sollen enthalten sein
  8. Die Kompetenzen des Azubis sollen bewertet werden
  9. Die Leistungen des Azubis sollen beurteilt werden
  10. Eine entsprechende Abschlussformel enthalten, auf die wir unten zurückkommen
  11. Die Unterschrift des Arbeitgebers enthalten und in der Regel einen Firmenstempel

Die ersten sechs Punkte bedürften keiner weiteren Erläuterung, bei Punkt sieben wird es interessant:

Die Einsatzbereiche des Auszubildenden

In diesem Absatz sollte klar und deutlich sichtbar werden, welche Aufgaben du im Betrieb übernommen hast und in welche Bereiche du Einblick gewonnen hast. Ebenfalls umfasst dein Einsatzbereich die Abteilung, in der du tätig warst, sowie dein Aufgabengebiet. Hier geht es in erster Linie darum, aufzuzählen, an welchen Projekten du mitgearbeitet hast und was im Rahmen deiner Ausbildung sozusagen dein Tagesgeschäft war.

Gut zu wissen:

„Von der Formulierung her, ist es dabei sowohl in Ordnung deine Einsatzbereiche in Stichpunktform aufzuführen, als auch diese in einem fließenden Text wiederzugeben. Bei ersterer Variante ist es aber wichtig das es sich dennoch um ausformulierte Sätze handelt.“

Die Kompetenzen des Auszubildenden

Die Kompetenzen des Azubis sollen wiedergeben, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten mitgebracht oder im Rahmen seiner Tätigkeit erworben worden sind. Hierbei sollte der Arbeitgeber sowohl die fachlichen als auch die persönlichen Fähigkeiten des Auszubildenden erwähnen und bewerten. Auch hierbei ist eine allgemeine Auflistung wenig wünschenswert, da sie nicht den vollen Umfang die Persönlichkeit des Arbeitnehmers wiedergeben. Folgende Eigenschaften sollten in diesem Kontext aufgeführt werden:

  • Deine Auffassungsgabe, die Teamfähigkeit und die sozialen Kompetenzen sollen aufgeführt werden
  • Dein Fachwissen soll dargestellt werden
  • Deine Arbeitsweise soll dargestellt werden
  • Der Grad der Selbstständigkeit soll bewertet werden
  • Das Engagement das Azubis im Unternehmen gehört ebenfalls erwähnt

Die Leistungen des Auzubildenden

Dieser Punkt überschneidet sich ein wenig mit dem vorher genannten, denn auch hier geht es darum die Leistungen zu beurteilen. Hierbei geht es darum die:

  • Reale Arbeitsleistung des Azubis zu beurteilen
  • Seine Arbeitseffizienz zu bewerten
  • Das Engagement, mit dem die Aufgaben angegangen wurden, einzuschätzen
  • Die neuerlangten Fähigkeiten zu würdigen
  • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität verdienen hier Erwähnung

Zu guter Letzt: Die Abschlussformel

Der Schluss deines Zeugnisses sollte eine entsprechende Abschlussformel enthalten: In dieser bedankt sich der Arbeitgeber für die geleistete Arbeit und wünscht dir für deinen weiteren Lebensweg alles gute. Diese Dankesformel sollte unter keinem Zeugnis fehlen; fehlt der Dank, so kann man dies so werten, dass man im Unternehmen wahrscheinlich nicht vermisst werden wird. Abschließen sollte der Text mit der Unterschrift eines berechtigten Vertreters des Unternehmens. Diese Person muss nicht zwangsläufig der Geschäftsführer sein.

Hürden auf dem Weg zum Ausbildungszeugnis

Wie schon oben erwähnt können sich auf dem Weg zum Zeugnis einige Stolpersteine ergeben. Das Zeugnis lässt auf sich warten oder es wurden Aufgaben vergessen aufzuführen, irgendwelche Angaben passen nicht: Es kann vieles schiefgehen. Ein Tipp für alle Lagen ist erst einmal locker bleiben. In den meisten Fällen passieren Fehler aus rein menschlichen Ursachen heraus, in den wenigsten Fällen steckt eine böse Absicht dahinter; Daher, frage erst einmal freundlich nach bevor du eine härtere Gangart angehst. Ist das Zeugnis offensichtlich so verfasst dass es dir nicht zu deinem Vorteil dient, so kannst du eine Abänderung verlangen, denn wie schon oben erwähnt, haben bösartige Äußerungen und Unterstellungen nichts in deinem Zeugnis zu suchen. Auch die von Personalern gern verwendete „Geheimsprache“ ist leider zulässig. Sie werden verwendet um negative Dinge, die ja im Zeugnis nicht zulässig sind, durch die Blume mitzuteilen.

Der Code der Chefs: Versteckte Botschaften in deinem Zeugnis erkennen

Grundsätzlich muss ein Ausbildungszeugnis, wie auch jedes Arbeitszeugnis positiv verfasst sein. Verboten sind zum Beispiel: Anschuldigungen, Angaben über Krankheit oder böswillige Beschimpfungen. Hast du dir allerdings etwas zu Schulden kommen lassen und wurde dies auch bewiesen, so darf dein Arbeitgeber dies in deinem Zeugnis aufführen.

Da ein Zeugnis einen positiven Eindruck machen soll, haben sich Personaler etwas einfallen lassen und ein verstecktes Codierungssystem entwickelt. Die Äußerungen kommen auf den ersten Blick harmlos und positiv rüber, doch manche haben es in sich! Die folgenden Aussagen finden sich in nahezu jedem Zeugnis, gut zu wissen wie man sie zu bewerten hat:

  • Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit: Sehr gut
  • Stets zu unserer vollen Zufriedenheit: Gut
  • Zu unserer vollen Zufriedenheit: Befriedigend
  • Stets zu unserer Zufriedenheit: Durchschnittlich
  • Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit: Sehr schlecht

Wenn du dich in deinem Zeugnis ungerecht behandelt fühlst oder der Ansicht bist, das deine Leistungen ungenügend annerkannt worden sind, so macht es in jedem Falle Sinn das Gespräch mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin zu suchen. Nachfragen kann nicht schaden, auch wenn dir Äußerungen nicht verständlich sind. Bedenke das du dieses Zeugnis noch sehr oft vorzeigen musst im Laufe deiner beruflichen Laufbahn, besser du wirst jetzt aktiv als dich ein Leben lang darüber zu ärgern. Wenn du dich nicht traust einen persönlichen Dialog zu suchen, so kannst du auch einen Brief oder eine Email verfassen und darin deine Fragen oder Verbesserungswünsche darlegen.


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