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Dein Wegweiser durch die Welt der Ausbildung – Das große Ausbildungs-Glossar

Schlüsselbegriffe der Ausbildung leicht erklärt – Dein Nachschlagewerk
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Inhalt:
  1. 1. Ausbildungsbetrieb
  2. 2. Berufsschule
  3. 3. Ausbildungsordnung
  4. 4. Ausbildungsrahmenplan
  5. 5. Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
  6. 6. Duale Ausbildung
  7. 7. Ausbildungsvertrag
  8. 8. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  9. 9. Arbeitszeit
    1. Für volljährige Auszubildende gelten folgende allgemeine Regelungen:
    2. Für minderjährige Auszubildende (unter 18 Jahren) gelten strengere Regelungen, die dich besonders schützen:
  10. 10. Pausenregelungen
    1. Für volljährige Auszubildende (ab 18 Jahren) gilt:
    2. Für minderjährige Auszubildende (unter 18 Jahren) gibt es strengere Pausenregelungen:
  11. 11. Urlaubstage
  12. 12. Kündigungsschutz
  13. 13. Probezeit
  14. 14. Vergütung
  15. 15. Krankmeldung
  16. 16. Berufsschulpflicht
  17. 17.  Überstunden
    1. Überstunden für volljährige Azubis:
    2. Überstunden für minderjährige Azubis:
  18. 18. Pflichten des Azubis
  19. 19. Rechte des Azubis
  20. 20. Datenschutz
  21. 21. Zwischenprüfung
  22. 22. Abschlussprüfung
  23. 23. Kammer (IHK/HWK)
  24. 24. Übernahme
  25. 25. Weiterbildung
  26. 26. Arbeitszeugnis

1. Ausbildungsbetrieb

Ein Ausbildungsbetrieb ist das Unternehmen, in dem du während deiner Ausbildung die praktischen Fähigkeiten deines Berufs erlernst. Hier setzt du das Wissen aus der Berufsschule in die Praxis um und sammelst wichtige Erfahrungen für deinen späteren Beruf. Das passiert unter der Leitung von Ausbilderinnen und Ausbildern, die speziell dafür geschult sind, ihr Wissen weiterzugeben. Sie stehen dir zur Seite, beantworten deine Fragen und sorgen dafür, dass du fit für die Abschlussprüfung wirst. Aber nicht nur das – im Ausbildungsbetrieb bist du auch Teil eines Teams. Du arbeitest mit anderen zusammen, übernimmst Verantwortung und sammelst wertvolle Erfahrungen fürs Berufsleben. Dabei geht’s nicht nur um die fachlichen Skills, sondern auch um Dinge wie Teamwork, Zuverlässigkeit und Eigeninitiative. Ein Ausbildungsbetrieb muss bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Er braucht zum Beispiel die passende Ausstattung und qualifizierte Fachkräfte, damit du alles lernen kannst, was für deinen Beruf wichtig ist. Außerdem muss der Betrieb im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer (zum Beispiel IHK oder HWK) eingetragen sein.

2. Berufsschule

Die Berufsschule – dein zweiter wichtiger Lernort während der Ausbildung. Sie ergänzt die praktische Ausbildung im Betrieb um das notwendige theoretische Wissen. Klingt trocken? Keine Sorge, die Berufsschule ist oft spannender, als du denkst. Hier lernst du alles, was du in deinem Beruf brauchst: Grundlagen, Fachwissen und manchmal auch ein paar Dinge, die erst auf den zweiten Blick nützlich erscheinen. Die Inhalte richten sich nach deinem Ausbildungsberuf. Machst du zum Beispiel eine kaufmännische Ausbildung, stehen Themen wie Buchhaltung, Wirtschaftsrecht oder Kommunikation auf dem Stundenplan. In technischen Berufen geht es vielleicht um Elektrotechnik, Werkstoffkunde oder Maschinenbau. Aber die Berufsschule kümmert sich nicht nur um den beruflichen Teil. Auch allgemeine Fächer wie Deutsch, Politik und manchmal sogar Englisch stehen auf dem Programm. Diese Fächer sollen dich fit für die Anforderungen des Berufslebens und des Alltags machen. Die Berufsschule ist entweder in Blockform organisiert – das heißt, du bist wochenweise nur dort – oder du besuchst sie an ein bis zwei Tagen in der Woche. Dein Ausbildungsbetrieb stellt dich dafür frei, denn die Zeit in der Berufsschule gehört ganz offiziell zu deiner Arbeitszeit. Ein Plus: In der Berufsschule lernst du andere Azubis kennen, die denselben Beruf lernen wie du – eine super Gelegenheit, sich auszutauschen und vielleicht sogar Freundschaften zu knüpfen.

3. Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung – das Herzstück jeder dualen Ausbildung! Sie ist sozusagen der „Fahrplan“, der genau festlegt, was du während deiner Ausbildung lernen und können sollst. Ohne Ausbildungsordnung würde das alles ziemlich chaotisch ablaufen, aber keine Sorge – sie sorgt für Klarheit und Struktur. Jeder anerkannte Ausbildungsberuf in Deutschland hat seine eigene Ausbildungsordnung. Sie wird von den zuständigen Stellen, wie dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), zusammen mit Fachleuten und Verbänden erstellt. Das Ziel? Sicherstellen, dass alle Azubis eines Berufs die gleichen Chancen und eine hochwertige Ausbildung bekommen – egal, in welchem Betrieb sie arbeiten.?Die Ausbildungsordnung regelt zum Beispiel:

  • Ausbildungsdauer: Wie lange dauert deine Ausbildung? Meist sind es zwei bis drei Jahre.
  • Ausbildungsinhalte: Welche Themen und Fertigkeiten musst du lernen? Das wird genau beschrieben – von fachlichen Fähigkeiten bis hin zu übergreifenden Kompetenzen.
  • Prüfungen: Wann finden Zwischen- und Abschlussprüfungen statt, und welche Inhalte werden geprüft?
  • Ausbildungsrahmenplan: Ein detaillierter Plan, der beschreibt, was du in welchem Ausbildungsjahr lernst.

Für dich als Azubi ist die Ausbildungsordnung superwichtig. Sie gibt dir Orientierung und zeigt dir, was dich erwartet. Dein Ausbildungsbetrieb muss sich daran halten – genauso wie die Berufsschule. Du kannst also sicher sein, dass du alle relevanten Themen abgedeckt bekommst. Frag ruhig mal nach der Ausbildungsordnung für deinen Beruf, wenn du sie noch nicht kennst. Dein Ausbilder oder die Kammer (IHK oder HWK) kann sie dir zeigen. So weißt du genau, was auf dich zukommt – und was du am Ende draufhaben musst!

4. Ausbildungsrahmenplan

Der Ausbildungsrahmenplan – dein detaillierter Guide durch die Praxis deiner Ausbildung! Er ist ein zentraler Bestandteil der Ausbildungsordnung und legt genau fest, was du im Ausbildungsbetrieb lernen sollst und wann. Stell ihn dir wie einen Stundenplan für die praktische Ausbildung vor, nur viel ausführlicher. Der Ausbildungsrahmenplan gibt vor, welche Kenntnisse und Fertigkeiten du während deiner Ausbildung erwerben musst. Diese Inhalte sind in zeitliche Abschnitte aufgeteilt, damit du alles Schritt für Schritt lernst. Ein Beispiel: Im ersten Ausbildungsjahr könnte es um Grundlagen gehen, im zweiten um fortgeschrittene Aufgaben, und im letzten Jahr vertiefst du dein Wissen oder spezialisierst dich. Der Ausbildungsrahmenplan sorgt dafür, dass in jedem Betrieb die Ausbildung einheitlich und qualitativ hochwertig abläuft. Egal, ob du in einem kleinen Familienunternehmen oder in einem großen Konzern arbeitest – du lernst die gleichen Inhalte. So haben alle Azubis in einem Beruf die gleichen Chancen. Im Ausbildungsbetrieb wird der Ausbildungsrahmenplan oft in einen betriebsinternen Ausbildungsplan übersetzt. Das heißt, dein Betrieb passt die Vorgaben an seine eigenen Abläufe an. Der Kern bleibt aber gleich: Alle Inhalte des Rahmenplans müssen vermittelt werden. Ein wichtiger Punkt: Der Ausbildungsrahmenplan ist mit dem Lehrplan der Berufsschule abgestimmt. So ergänzt sich, was du in der Schule lernst, perfekt mit dem, was du im Betrieb praktisch umsetzt.

5. Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Der Ausbildungsnachweis, oft auch Berichtsheft genannt, ist ein wichtiger Bestandteil deiner Ausbildung. Hier hältst du regelmäßig fest, was du im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule gelernt hast. Das Berichtsheft dient dazu, deine Fortschritte zu dokumentieren und sicherzustellen, dass alle Inhalte deiner Ausbildung abgedeckt werden. Du führst den Nachweis entweder als Tages- oder Wochenbericht. Dabei schreibst du auf, welche Aufgaben du bearbeitet hast, welche neuen Fertigkeiten du erlernt hast und welche Themen in der Berufsschule behandelt wurden. In manchen Berufen kannst du das Berichtsheft inzwischen auch digital führen. Das Berichtsheft ist nicht nur eine Formalität: Es hilft dir, das Gelernte zu reflektieren und dich auf Prüfungen vorzubereiten. Gleichzeitig ist es für deinen Betrieb und die Prüfungsausschüsse ein Nachweis, dass die Ausbildungsinhalte korrekt vermittelt wurden. Deshalb ist das Berichtsheft bei den meisten Ausbildungsberufen Pflicht – und es muss regelmäßig von deinem Ausbilder kontrolliert und unterschrieben werden. Am Ende deiner Ausbildung ist das Berichtsheft oft Voraussetzung dafür, dass du zur Abschlussprüfung zugelassen wirst.

6. Duale Ausbildung

In einer dualen Ausbildung lernst du nicht nur aus Büchern, sondern packst auch gleich in der Praxis mit an. Der Begriff „dual“ bedeutet, dass deine Ausbildung an zwei Lernorten stattfindet: der Berufsschule und deinem Ausbildungsbetrieb. In der Berufsschule lernst du die theoretischen Grundlagen für deinen Beruf. Von Fachwissen bis hin zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Themen – alles, was du brauchst, um in deinem Job zu glänzen. Das ist quasi dein Theorie-Teil. Im Ausbildungsbetrieb setzt du das Gelernte dann direkt um. Du arbeitest in deinem zukünftigen Berufsfeld, sammelst wertvolle Erfahrungen und bekommst mit, wie der Alltag in deinem Job aussieht. Und das Beste: Du bekommst dafür schon während deiner Ausbildung ein Gehalt! Die duale Ausbildung dauert in der Regel 2 bis 3,5 Jahre, je nach Beruf. Während dieser Zeit wirst du von einem Ausbilder oder einer Ausbilderin begleitet, die dich unterstützen und fördern. Außerdem schließt die Ausbildung mit einer Prüfung ab – danach bist du offiziell Fachkraft! Wenn du gerne praktisch arbeitest und trotzdem die Theorie nicht missen möchtest, ist die duale Ausbildung genau das Richtige für dich. Sie bietet dir die Möglichkeit, direkt ins Berufsleben einzutauchen und dich gleichzeitig fachlich weiterzuentwickeln.

7. Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag ist das Fundament deiner Ausbildung. Mit ihm schließen du und dein Ausbildungsbetrieb eine rechtlich bindende Vereinbarung, in der alle wichtigen Regeln und Rahmenbedingungen deiner Ausbildung festgelegt sind. Bevor deine Ausbildung beginnt, wird der Vertrag gemeinsam unterschrieben – von dir und, falls du noch nicht volljährig bist, auch von deinen Eltern. Im Ausbildungsvertrag stehen unter anderem:

  • Deine Ausbildungsdauer: Wie lange deine Ausbildung dauert und ob es eine Möglichkeit zur Verkürzung gibt.
  • Deine Vergütung: Wie viel Ausbildungsgehalt du bekommst und wann es ausgezahlt wird.
  • Arbeitszeiten und Urlaub: Wie viele Stunden du pro Woche arbeitest und wie viel Urlaub dir zusteht.
  • Deine Aufgaben: Welche Inhalte und Tätigkeiten du während der Ausbildung erlernst, basierend auf der Ausbildungsordnung.
  • Kündigungsregelungen: Wie und unter welchen Bedingungen der Vertrag beendet werden kann.

Der Vertrag wird bei der zuständigen Kammer (z. B. IHK oder Handwerkskammer) registriert, die darauf achtet, dass er den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für dich ist er ein wichtiger Schutz: Er garantiert, dass dein Betrieb dir alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermittelt und deine Rechte eingehalten werden. Bevor du den Vertrag unterschreibst, solltest du ihn sorgfältig durchlesen. Wenn dir etwas unklar ist, frag nach – schließlich geht es um deine Zukunft. Der Ausbildungsvertrag stellt sicher, dass du gut informiert in deine Ausbildung startest und dich auf eine klare Vereinbarung mit deinem Betrieb verlassen kannst.

8. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt junge Menschen vor zu hohen Belastungen und sorgt dafür, dass du während deiner Ausbildung gesund bleibst. Es stellt sicher, dass deine Arbeit und Ausbildung mit deiner körperlichen und geistigen Entwicklung vereinbar sind. Das Gesetz regelt, wie viel und unter welchen Bedingungen du arbeiten darfst. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Jugendlichen, die unter 18 Jahren sind, also für alle Azubis, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es gilt somit für Auszubildende im Alter von 15 bis 17 Jahren. Einige der wichtigsten Regelungen des Gesetzes beinhalten:

  • Maximale Arbeitszeit: Du darfst nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Pausenregelungen: Nach einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden musst du eine Pause von mindestens 30 Minuten machen. Arbeitest du länger als 6 Stunden, beträgt die Pause mindestens eine Stunde.
  • Arbeitszeit: Deine Arbeitszeit darf nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr liegen, es sei denn, dein Beruf erfordert dies (z. B. in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen).
  • Arbeiten an Sonn- und Feiertagen: An Sonn- und Feiertagen darfst du grundsätzlich nicht arbeiten, es gibt jedoch Ausnahmen in bestimmten Branchen.
  • Schutz vor gefährlichen Arbeiten: Das Gesetz schützt dich vor gefährlichen und gesundheitsschädlichen Arbeiten, die für junge Menschen nicht geeignet sind.

9. Arbeitszeit

Die Arbeitszeit in deiner Ausbildung ist die Zeit, in der du im Betrieb arbeitest. Sie ist gesetzlich geregelt, um sicherzustellen, dass du genügend Zeit für Erholung, Freizeit und deine Ausbildung hast. Es gibt klare Vorgaben, wie viele Stunden du arbeiten darfst, um deine Gesundheit und dein Wohlbefinden zu schützen.

Für volljährige Auszubildende gelten folgende allgemeine Regelungen:

  • Du darfst maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Nach einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden hast du Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten, und bei einer längeren Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von mindestens einer Stunde vorgeschrieben.
  • Deine Arbeitszeit darf grundsätzlich nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr liegen. Nachtschichten sind nur in bestimmten Branchen erlaubt, wie z. B. in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen.
  • An Sonn- und Feiertagen darfst du grundsätzlich nicht arbeiten, es sei denn, es gibt Ausnahmen für deinen Beruf, wie z. B. im Krankenhaus oder in der Gastronomie.

Für minderjährige Auszubildende (unter 18 Jahren) gelten strengere Regelungen, die dich besonders schützen:

  • Auch du darfst maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Deine Arbeitszeit darf jedoch nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr liegen, und auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich nicht erlaubt, außer es gibt spezielle Ausnahmen in deinem Beruf.
  • Du darfst nicht gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Arbeiten nachgehen, die für junge Menschen nicht geeignet sind.

10. Pausenregelungen

Pausenregelungen sind gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen, dass du während deiner Arbeitszeit ausreichend Zeit zur Erholung bekommst. Besonders in der Ausbildung, wenn du noch viel lernst und dich an neue Aufgaben gewöhnst, sind regelmäßige Pausen wichtig, um konzentriert und gesund zu bleiben. Sie helfen dir, deine Leistung langfristig zu erhalten und nicht überlastet zu werden.

Für volljährige Auszubildende (ab 18 Jahren) gilt:

  • Wenn du mehr als 6 Stunden arbeitest, hast du Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten.
  • Arbeitest du länger als 9 Stunden, müssen es mindestens 60 Minuten Pause sein. Die Pause kann in zwei Abschnitte von jeweils 30 Minuten aufgeteilt werden.
  • Pausen müssen während der Arbeitszeit genommen werden und dürfen nicht zu Beginn oder am Ende deines Arbeitstags liegen.

Für minderjährige Auszubildende (unter 18 Jahren) gibt es strengere Pausenregelungen:

  • Wenn du mehr als 4,5 Stunden arbeitest, steht dir eine Pause von mindestens 30 Minuten zu.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden muss deine Pause mindestens 60 Minuten betragen.
  • Minderjährige Azubis müssen häufiger Pausen machen und können nicht länger als 4,5 Stunden ohne Erholung arbeiten.

Wichtig ist, dass du während deiner Pause den Arbeitsplatz verlässt, um wirklich abzuschalten. Bleibe also nicht einfach am Schreibtisch sitzen. So kannst du deinen Kopf frei bekommen und dich gut erholen, um den restlichen Arbeitstag konzentriert anzugehen.

11. Urlaubstage

Urlaubstage – das ist die Zeit, in der du den Schreibtisch (oder die Werkbank) hinter dir lässt und dich einfach mal entspannen kannst. Während deiner Ausbildung hast du natürlich auch Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wie viele Urlaubstage du bekommst regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), wenn du unter 18 bist. Deine Urlaubstage hängen hier von deinem Alter ab:

  • 15 Jahre: 30 Tage
  • 16 Jahre: 27 Tage
  • 17 Jahre: 25 Tage

Bist du schon 18 oder älter, gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Hier hast du Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr. Achtung: Werktage bedeutet alle Tage von Montag bis Samstag, also sechs Tage pro Woche. Arbeitest du nur fünf Tage die Woche, entspricht das 20 Arbeitstagen Urlaub. Manche Betriebe oder Tarifverträge bieten dir sogar mehr Urlaub, als gesetzlich vorgeschrieben ist – ein echter Bonus! Das steht dann in deinem Ausbildungsvertrag. Sprich deinen Urlaub immer mit deinem Betrieb ab. Einfach so frei nehmen geht nicht. In besonders stressigen Zeiten (z. B. Weihnachtsgeschäft) kann es sein, dass dein Urlaub nicht genehmigt wird. Nicht genommener Urlaub verfällt oft am Jahresende, also plane rechtzeitig.

12. Kündigungsschutz

Kündigungsschutz bedeutet, dass du als Auszubildender in bestimmten Situationen nicht einfach so gekündigt werden kannst. Das schützt dich davor, willkürlich oder ohne guten Grund aus der Ausbildung entfernt zu werden. In Deutschland gibt es dafür klare gesetzliche Regelungen. Als Auszubildender genießt du grundsätzlich während deiner gesamten Ausbildung Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Kündigung während der Probezeit: In der Probezeit (meist 3-6 Monate) ist eine Kündigung grundsätzlich einfacher und kann von beiden Seiten mit einer kürzeren Frist ausgesprochen werden.
  • Kündigung nach der Probezeit: Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur in Ausnahmefällen erlaubt. Der Arbeitgeber darf dir nur dann kündigen, wenn es einen wichtigen Grund gibt, zum Beispiel bei wiederholtem Fehlverhalten oder dauerhafter Leistungsunfähigkeit. Auch du kannst während der Ausbildung kündigen, aber du musst eine Frist einhalten (meist 4 Wochen).

Besondere Regelungen gibt es, wenn du krank bist, schwanger wirst oder Elternzeit in Anspruch nimmst. In diesen Fällen ist eine Kündigung in der Regel nicht erlaubt. Das Gesetz verlangt, dass eine Kündigung nach der Probezeit immer schriftlich erfolgt und in den meisten Fällen eine Frist von 4 Wochen eingehalten werden muss. Falls eine Kündigung im Ausbildungsverhältnis ausgesprochen wird, ist es für den Auszubildenden wichtig, zu wissen, dass er ein Recht auf Widerspruch gegen diese Kündigung hat. Sollte es zu einer unrechtmäßigen Kündigung kommen, hast du als Azubi die Möglichkeit, dagegen rechtlich vorzugehen. Für minderjährige Auszubildende gibt es noch einen zusätzlichen Schutz: Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (meist der Eltern) und der zuständigen Stelle (z. B. der IHK) möglich.

13. Probezeit

Die Probezeit ist die erste Phase deiner Ausbildung, in der sowohl du als auch dein Arbeitgeber herausfinden, ob alles passt. In dieser Zeit – in der Regel zwischen drei und sechs Monaten – könnt ihr euch gegenseitig kennenlernen und schauen, ob der Ausbildungsberuf wirklich das Richtige für dich ist. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis (von beiden Seiten) während der Probezeit meist mit einer kürzeren Frist (oft nur 2 Wochen) gekündigt werden. Das bedeutet, dass du im schlimmsten Fall schneller aus dem Ausbildungsverhältnis ausscheiden könntest, als du vielleicht gedacht hast. Du hast während der Probezeit die Möglichkeit, dich langsam an den neuen Arbeitsalltag zu gewöhnen. Das gilt auch für deinen Arbeitgeber, der dich besser kennenlernen kann, um zu sehen, wie du mit den Aufgaben und im Team zurechtkommst. In der Regel hast du nach der Probezeit eine festere Grundlage: Dein Ausbildungsvertrag wird weitergeführt und du bist voll in die Ausbildung integriert. Wenn die Probezeit gut läuft, kann es also direkt weitergehen – ohne große Hürden. Nutze die Probezeit, um dich gut zu zeigen, Fragen zu stellen und sicherzustellen, dass du dich im Betrieb wohlfühlst.

14. Vergütung

Die Vergütung ist das Geld, das du für deine Arbeit während der Ausbildung erhältst. Sie wird auch oft als Ausbildungsgehalt bezeichnet und stellt sicher, dass du für deine geleistete Arbeit und dein Engagement in der Ausbildung eine angemessene Bezahlung bekommst. Die Höhe der Vergütung kann je nach Branche, Ausbildungsberuf und Unternehmen unterschiedlich ausfallen, wird jedoch durch gesetzliche Mindeststandards oder Tarifverträge geregelt. Als Auszubildende*r hast du grundsätzlich Anspruch auf eine vergütete Ausbildung, auch wenn du in der Ausbildungszeit viel lernst und praktische Erfahrungen sammelst. Deine Vergütung sollte dir helfen, deinen Lebensunterhalt zu bestreiten und für den Zeitraum der Ausbildung eine finanzielle Absicherung zu bieten. Die Höhe der Vergütung variiert je nach Jahr der Ausbildung. In den ersten Jahren der Ausbildung kann das Gehalt noch niedriger sein, da du noch nicht so viel Wissen und Erfahrung hast. In den späteren Jahren, wenn du mehr Verantwortung übernimmst und deine Fähigkeiten sich weiterentwickeln, steigt die Vergütung in der Regel an. ?Die Vergütung kann auch von weiteren Faktoren abhängen, wie z. B.:

  • Dem Tarifvertrag, falls der Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden ist.
  • Der Branche: In einigen Bereichen wie dem Handwerk oder der Gastronomie sind die Vergütungen oft niedriger als in technischeren oder kaufmännischen Berufen.
  • Der Region: In bestimmten Gegenden kann die Vergütung höher sein, um die höheren Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Es gibt zudem eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass die Vergütung in der Ausbildung nicht unter einem bestimmten Mindestbetrag liegen darf, wenn der Betrieb einem Tarifvertrag unterliegt oder es entsprechende gesetzliche Vorgaben gibt.

15. Krankmeldung

Eine Krankmeldung ist der formelle Nachweis, dass du aufgrund einer Krankheit nicht zur Arbeit oder in die Berufsschule gehen kannst. Wenn du dich krank fühlst und deswegen nicht arbeiten kannst, musst du dies deinem Ausbildungsbetrieb schnellstmöglich mitteilen. Du solltest dich spätestens am ersten Krankheitstag bei deinem Arbeitgeber melden – am besten direkt morgens, bevor deine Arbeitszeit beginnt. Je nach Betrieb kann eine telefonische Meldung oder eine E-Mail ausreichen. Achte darauf, wie dein Arbeitgeber die Krankmeldung bevorzugt. Ab dem dritten Krankheitstag musst du in der Regel ein ärztliches Attest vorlegen, das deine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. In manchen Fällen verlangt dein Arbeitgeber das Attest sogar schon früher, also prüfe deinen Vertrag oder sprich mit der Personalabteilung, wie die Regelungen in deinem Betrieb sind. Während deiner Krankheit hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das bedeutet, dass du auch während einer Krankheitsphase weiterhin dein Gehalt erhältst, in der Regel für bis zu sechs Wochen. Danach greift in vielen Fällen die Krankenkasse mit Krankengeld. Wenn du während der Schulzeit krank bist, musst du auch der Berufsschule Bescheid sagen, in der Regel ebenfalls am ersten Tag deiner Krankheit. Damit du keine Probleme bekommst, melde dich immer rechtzeitig und achte darauf, alle notwendigen Nachweise rechtzeitig einzureichen. Deine Gesundheit geht vor – aber dein Arbeitgeber sollte immer wissen, wenn du nicht arbeiten kannst.

16. Berufsschulpflicht

Die Berufsschulpflicht bedeutet, dass du als Auszubildender verpflichtet bist, die Berufsschule zu besuchen, um die theoretischen Grundlagen deines Ausbildungsberufs zu erlernen. In Deutschland ist dieser Schulbesuch gesetzlich vorgeschrieben und gehört zu den wichtigsten Bestandteilen deiner Ausbildung. Du musst an den Unterrichtsstunden teilnehmen, die in deinem Ausbildungsrahmenplan festgelegt sind. Dies sind in der Regel zwei Tage pro Woche oder auch mehr, je nach Beruf und Region. Die Berufsschule vermittelt dir das nötige Fachwissen, das du nicht direkt im Betrieb erlernst, wie z. B. wirtschaftliche, rechtliche oder technische Grundlagen. Sie ergänzt somit die praktische Ausbildung im Betrieb. Die Berufsschulpflicht gilt, bis du die vorgesehene Ausbildungszeit abgeschlossen hast oder die Schulpflicht erfüllt ist (in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, manchmal auch bis zum 21. Lebensjahr, je nach Bundesland). Dein Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule erwarten, dass du regelmäßig und pünktlich im Unterricht erscheinst. Fehltage müssen begründet werden, und du musst sie in der Regel auch nachholen. Wenn du die Berufsschule nicht besuchst, kann das Konsequenzen für deinen Ausbildungsabschluss haben. Dein Arbeitgeber könnte dich sogar abmahnen oder deine Ausbildung vorzeitig beenden.

17.  Überstunden

Überstunden entstehen, wenn du als Auszubildender länger arbeitest, als es in deinem Ausbildungsvertrag oder den gesetzlichen Vorgaben festgelegt ist. Sie können in Ausnahmefällen notwendig sein, zum Beispiel bei hohem Arbeitsaufkommen oder dringenden Aufgaben. Allerdings gibt es für Auszubildende klare Regeln, wann und wie Überstunden geleistet werden dürfen.

Überstunden für volljährige Azubis:

  • Volljährige Auszubildende dürfen Überstunden leisten, wenn es betrieblich erforderlich ist.
  • Die Arbeitszeit (inklusive Überstunden) darf im Durchschnitt jedoch 8 Stunden pro Tag und maximal 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
  • Jede geleistete Überstunde muss entweder durch Freizeitausgleich (z. B. früher Feierabend an einem anderen Tag) oder durch eine gesonderte Vergütung ausgeglichen werden. Ob Überstunden bezahlt werden oder durch Freizeit abgegolten werden, hängt von deinem Ausbildungsvertrag oder betrieblichen Vereinbarungen ab.

Überstunden für minderjährige Azubis:

  • Minderjährige unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Überstunden grundsätzlich streng regelt. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen Überstunden leisten, z. B. bei unvorhersehbaren Ereignissen.
  • Auch hier gilt: Die maximale Arbeitszeit darf 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht dauerhaft überschreiten. 
  • Ausnahme: Wenn Überstunden an einem Tag gemacht werden, müssen sie spätestens am darauffolgenden Tag abgebaut werden, damit die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt eingehalten wird.

Überstunden müssen immer angeordnet werden, das heißt, sie dürfen nicht ohne Absprache einfach verlangt werden. Dein Ausbilder ist verpflichtet, diese zu dokumentieren. Wenn du der Meinung bist, dass du unberechtigt Überstunden machen musst, oder wenn dir keine Vergütung oder kein Ausgleich angeboten wird, kannst du dich an die zuständige Stelle (z. B. IHK, HWK) oder deinen Betriebsrat wenden.

18. Pflichten des Azubis

Als Auszubildender hast du während deiner Ausbildung nicht nur Rechte, sondern auch bestimmte Pflichten, die im Ausbildungsvertrag und im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt sind. Diese Pflichten sind dazu da, um einen geregelten Ablauf deiner Ausbildung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass du die bestmöglichen Voraussetzungen für deinen Beruf erlangst.

  • Lernpflicht: Deine Hauptaufgabe während der Ausbildung ist es, alles zu lernen, was für deinen Beruf wichtig ist. Das bedeutet, dass du dich aktiv am Ausbildungsprozess beteiligen und dir die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen musst.
     
  • Sorgfaltspflicht: Du solltest deine Aufgaben im Betrieb sorgfältig, gewissenhaft und nach besten Kräften erledigen. Dazu gehört auch, dass du Werkzeuge, Maschinen und andere Arbeitsmittel pfleglich behandelst.
     
  • Berufsschulpflicht: Wenn du berufsschulpflichtig bist, musst du regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilnehmen. Die Schule ist ein wesentlicher Bestandteil deiner Ausbildung, daher solltest du auch dort aktiv mitarbeiten.
     
  • Betriebliche Anweisungen befolgen: Du bist verpflichtet, die Anweisungen deiner Ausbilder*innen oder anderer weisungsberechtigter Personen zu befolgen. Dabei geht es um Aufgaben, die im Rahmen deiner Ausbildung liegen und dich nicht überfordern.
     
  • Betriebsordnung einhalten: Du musst die Regeln des Ausbildungsbetriebs einhalten, zum Beispiel in Bezug auf Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Sicherheitsvorschriften oder den Umgang mit Kollegen.
     
  • Schweigepflicht: Du darfst betriebliche Geheimnisse oder vertrauliche Informationen, die dir während deiner Ausbildung anvertraut werden, nicht an Dritte weitergeben. Dies gilt auch nach Beendigung der Ausbildung.
     
  • Führen des Ausbildungsnachweises: Du bist verpflichtet, ein Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) zu führen, in dem du dokumentierst, was du während der Ausbildung gelernt hast. Dieses Berichtsheft muss regelmäßig und ordnungsgemäß geführt werden, da es ein wichtiger Bestandteil deiner Ausbildung ist.
     
  • Meldung von Abwesenheit: Falls du krank bist oder aus einem anderen Grund nicht zur Arbeit oder zur Berufsschule kommen kannst, musst du deinen Betrieb rechtzeitig informieren und bei längerer Abwesenheit eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

19. Rechte des Azubis

Als Auszubildender hast du während deiner Ausbildung einige Rechte, die dich schützen und dir helfen sollen, dein Ziel – einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss – zu erreichen. Diese Rechte sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und anderen gesetzlichen Regelungen, wie dem Jugendarbeitsschutzgesetz, festgelegt. Sie sorgen dafür, dass deine Ausbildung fair und ordnungsgemäß abläuft. Wenn du das Gefühl hast, dass eines deiner Rechte verletzt wird, kannst du dich an die IHK, HWK, den Betriebsrat oder eine andere zuständige Stelle wenden.

  • Recht auf eine geordnete Ausbildung: Du hast das Recht auf eine Ausbildung, die klar strukturiert ist und dir alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die du für deinen Beruf benötigst. Dein Ausbildungsbetrieb muss dafür sorgen, dass du nicht für Tätigkeiten eingesetzt wirst, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben.
     
  • Recht auf Vergütung: Während deiner Ausbildung hast du Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt und richtet sich oft nach Tarifverträgen oder gesetzlichen Vorgaben. Sie steigt in der Regel mit jedem Ausbildungsjahr.
     
  • Recht auf Schutz und Sicherheit: Dein Betrieb ist verpflichtet, für deine Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Das bedeutet, dass du nicht für gefährliche Arbeiten eingesetzt werden darfst und dass du Zugang zu den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen hast.
     
  • Recht auf Urlaub: Als Azubi hast du Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen pro Jahr. Wie viele Tage dir zustehen, hängt von deinem Alter und den gesetzlichen Vorgaben ab. Minderjährige Azubis haben häufig mehr Urlaubstage als Volljährige.
     
  • Recht auf Arbeitszeitregelungen: Du hast ein Recht auf geregelte Arbeitszeiten, die deine Gesundheit und dein Wohlbefinden schützen. Besonders für minderjährige Azubis gelten hier strenge Vorschriften, wie kürzere Arbeitszeiten und das Verbot von Nacht- und Wochenendarbeit (mit wenigen Ausnahmen).
     
  • Recht auf einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft): Dein Ausbildungsbetrieb muss dir die Möglichkeit geben, ein Berichtsheft zu führen und dir dafür Zeit während der Arbeitszeit einräumen. Das Berichtsheft ist ein wichtiger Nachweis deiner Ausbildung und wird oft zur Abschlussprüfung benötigt.
     
  • Recht auf Unterstützung bei Prüfungen: Du hast Anspruch darauf, dass dein Betrieb dich auf die Abschlussprüfung vorbereitet. Das bedeutet, dass du die nötige Zeit und Unterstützung erhalten musst, um dich auf die Prüfungen vorzubereiten.
     
  • Recht auf Einhaltung des Ausbildungsvertrags: Dein Betrieb ist verpflichtet, die Vereinbarungen aus deinem Ausbildungsvertrag einzuhalten. Das betrifft unter anderem die Ausbildungsinhalte, die Vergütung, die Arbeitszeiten und deinen Urlaub.
     
  • Recht auf Schutz vor Diskriminierung: Du darfst in deinem Betrieb weder aufgrund deines Geschlechts, deiner Herkunft, deiner Religion, deiner sexuellen Orientierung oder anderer Merkmale diskriminiert werden. Gleiches gilt für Mobbing oder ungerechtfertigte Benachteiligungen.

20. Datenschutz

Datenschutz sorgt dafür, dass persönliche Daten – also Infos wie dein Name, deine Adresse, deine Telefonnummer oder auch deine E-Mail-Adresse – nicht einfach so in falsche Hände geraten. Ob im Internet, bei deinem Arbeitgeber oder in der Schule: Es gibt Regeln, wie mit deinen Daten umgegangen werden darf. Diese Regeln stehen im sogenannten Datenschutzgesetz, zum Beispiel in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für dich bedeutet das: Niemand darf deine Daten ohne Erlaubnis speichern, weitergeben oder nutzen. Dein Arbeitgeber muss beispielsweise sicherstellen, dass deine Bewerbungsunterlagen vertraulich behandelt werden. Auch wenn du schon in der Ausbildung bist, gelten bestimmte Pflichten – etwa, dass deine Arbeitszeiten oder dein Gehalt nicht öffentlich gemacht werden. Wichtig ist aber auch: Datenschutz funktioniert in beide Richtungen. Du selbst musst ebenfalls darauf achten, die Daten anderer zu schützen. Hast du zum Beispiel im Büro Zugang zu Kundendaten oder Bewerberlisten? Dann darfst du diese Infos nicht einfach weitergeben oder auf unsicheren Wegen verschicken.

21. Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung ist eine Prüfungsleistung, die während der Ausbildung abgelegt wird, um den bisherigen Lernfortschritt zu überprüfen. Sie dient nicht dazu, die Ausbildung abzuschließen, sondern als Zwischenstand und wird häufig in der Mitte der Ausbildungszeit durchgeführt. Die Zwischenprüfung findet in der Regel etwa in der Mitte der Ausbildung, also meist nach 2 Jahren, statt. Sie ist für viele Ausbildungsberufe verpflichtend. In der Zwischenprüfung werden die bisherigen theoretischen und praktischen Kenntnisse aus dem Berufsschulunterricht und der betrieblichen Ausbildung abgefragt. Die Prüfungsaufgaben können je nach Beruf variieren und beinhalten häufig sowohl schriftliche als auch praktische Prüfungsbestandteile. Die Zwischenprüfung dient der Selbstkontrolle und der Überprüfung, ob die Auszubildenden auf dem richtigen Weg sind, die Anforderungen des Berufs zu erfüllen. Sie ist außerdem eine gute Gelegenheit, um herauszufinden, in welchen Bereichen möglicherweise noch Nachholbedarf besteht. Wenn du die Zwischenprüfung nicht bestehst, hat das in der Regel keine direkten Konsequenzen für den weiteren Verlauf deiner Ausbildung, da die Zwischenprüfung oft als Orientierungs- und Lernkontrolle dient. Sie ist nicht Bestandteil der Abschlussprüfung und wird nicht direkt in das Endergebnis deiner Ausbildung einfließen. In den meisten Fällen kannst du die Zwischenprüfung einmal wiederholen, um die versäumten Inhalte nachzuholen und deine Kenntnisse zu verbessern. Dein Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule werden dich in der Regel dabei unterstützen.

22. Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung markiert das Ende deiner Ausbildung und ist der entscheidende Schritt, um offiziell als Fachkraft in deinem Beruf anerkannt zu werden. Sie besteht aus einer schriftlichen und/oder praktischen Prüfung und überprüft, ob du alle nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Ausbildung erworben hast. Die Abschlussprüfung findet in der Regel gegen Ende der Ausbildung, also nach 2 bis 3,5 Jahren, statt. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Ausbildungsberuf und den jeweiligen Vorgaben der Industrie- oder Handwerkskammer ab.In der Abschlussprüfung werden die in der Ausbildung erlernten theoretischen und praktischen Inhalte abgefragt. Dazu gehören sowohl Fachtheorie als auch praktische Aufgaben, die du in deinem Beruf durchführen können musst. Die Prüfung wird in der Regel von der zuständigen Prüfungsbehörde (z. B. Handwerkskammer, IHK) organisiert.

Die Abschlussprüfung besteht meist aus mehreren Teilen:

  • Theoretische Prüfung: Schriftliche Tests, in denen du dein Wissen zu Themen wie Fachtheorie, rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Aspekte zeigst.
  • Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung, in der du zeigst, wie du Aufgaben und Arbeitsprozesse in deinem Beruf umsetzt.
  • Gespräch oder Präsentation: In manchen Berufen gibt es auch ein Prüfungsgespräch oder eine Präsentation, in der du deine Arbeit oder ein Projekt erklärst.

Die Abschlussprüfung entscheidet über den erfolgreichen Abschluss deiner Ausbildung. Du erhältst ein Zeugnis oder Zertifikat, das deinen Abschluss bescheinigt. Deine Prüfungsnote setzt sich aus der schriftlichen, praktischen und ggf. mündlichen Prüfung zusammen. Die Abschlussprüfung ist eine wichtige Hürde, daher solltest du dich gut vorbereiten. Nutze Prüfungsvorbereitungsseminare, Lernmaterialien und besprich dich mit deinem Ausbilder, um die Prüfungsinhalte sicher zu beherrschen. Falls du die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehst, ist das kein Grund zur Sorge. Du kannst die Prüfung wiederholen. Sprich mit deiner Kammer und deinem Ausbildungsbetrieb, um die nächsten Schritte zu planen.

23. Kammer (IHK/HWK)

Die Kammer ist eine Organisation, die für die Betreuung und Überwachung der beruflichen Ausbildung in Deutschland zuständig ist. Je nach deinem Beruf ist entweder die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) für dich und deinen Ausbildungsbetrieb zuständig. Sie spielt eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass die Qualität der Ausbildung gewährleistet ist und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Kammer unterstützt dich und deinen Ausbildungsbetrieb bei allen Fragen rund um die Ausbildung. Das kann z. B. die Erstellung deines Ausbildungsvertrags oder die Klärung von Problemen betreffen. Dein Ausbildungsvertrag wird bei der Kammer eingetragen. So wird sichergestellt, dass alle Ausbildungsbedingungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Kammer organisiert und überwacht die Zwischen- und Abschlussprüfungen. Sie stellt sicher, dass diese fair und standardisiert durchgeführt werden, und vergibt am Ende das Prüfungszeugnis. Die Kammer überprüft, ob Ausbildungsbetriebe geeignet sind, Azubis auszubilden, und ob die Ausbildungsinhalte eingehalten werden. Wenn es Streitigkeiten zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb gibt, hilft die Kammer als Vermittler, eine Lösung zu finden. Die IHK (Industrie- und Handelskammer) ist für Berufe im Bereich Industrie, Handel und Dienstleistungen zuständig, z. B. für Bürokaufleute, Fachinformatiker oder Einzelhandelskaufleute. Die HWK (Handwerkskammer) betreut Berufe im Handwerk, wie z. B. Bäcker, Friseure oder Elektroniker.

24. Übernahme

Die Übernahme bezeichnet den Schritt, bei dem ein Ausbildungsbetrieb einen Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung weiterhin beschäftigt und ihn fest in das Unternehmen integriert. Eine Übernahme bedeutet also, dass du nach der Ausbildung nicht nur deine Abschlussprüfung bestehst, sondern auch direkt in eine Festanstellung übergehst. Eine Übernahme nach der Ausbildung ist nicht automatisch garantiert, auch wenn du deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, deiner Leistung während der Ausbildung und der Bedarfssituation im Betrieb. Wenn du übernommen wirst, profitierst du von einer direkten Einstellung in eine unbefristete Stelle. Du kannst so nahtlos in dein Berufsleben starten und bist nicht auf die Jobsuche angewiesen.

Besonders gute Leistungen während der Ausbildung, dein Engagement, sowie ein gutes Verhältnis zum Team und deinen Ausbildern können die Chancen auf eine Übernahme erhöhen. Auch, wenn das Unternehmen eine langfristige Personalplanung hat und nach neuen Fachkräften sucht, ist die Wahrscheinlichkeit einer Übernahme größer. Falls dein Betrieb keine Übernahme anbieten kann, ist das kein Grund zur Panik. Dein Berufsabschluss qualifiziert dich als Fachkraft, und du hast viele Möglichkeiten, dich bei anderen Unternehmen zu bewerben. Die Kammern (IHK/HWK) und Arbeitsagenturen unterstützen dich bei der Jobsuche. 

25. Weiterbildung

Weiterbildung bezeichnet alle Maßnahmen, die darauf abzielen, deine fachlichen, persönlichen oder sozialen Fähigkeiten nach der Ausbildung zu erweitern oder zu vertiefen. Sie hilft dir dabei, deine Karriere voranzutreiben, neue Qualifikationen zu erlangen und dich kontinuierlich beruflich weiterzuentwickeln. Es gibt verschiedene Formen der Weiterbildung, z.B.:

  • Fachliche Weiterbildung: Vertiefung oder Erweiterung deines Wissens in deinem Berufsfeld, zum Beispiel durch spezialisierte Kurse oder Zertifikate.
  • Management- und Führungskräftetrainings: Wenn du dich für eine Führungsposition interessierst, kannst du durch entsprechende Seminare und Programme Führungsfähigkeiten erlernen.
  • Sprachkurse: Das Erlernen neuer Sprachen kann dir helfen, internationaler zu arbeiten und deinen beruflichen Horizont zu erweitern.
  • Soft Skills: Verbesserung von Kommunikationsfähigkeiten, Teamarbeit oder Zeitmanagement.

Mit zusätzlichen Qualifikationen steigen deine Chancen auf höhere Positionen und eine bessere Bezahlung. Eine kontinuierliche Weiterbildung sorgt dafür, dass du auf dem neuesten Stand der Branche bleibst und deine Marktfähigkeit erhalten bleibt. Weiterbildung trägt nicht nur zu deinem beruflichen Erfolg bei, sondern fördert auch deine persönliche Weiterentwicklung und Zufriedenheit. Weiterbildungen können sowohl in Form von Kursen und Seminaren als auch durch Selbststudium oder Fernstudiengänge erfolgen. Auch Online-Kurse oder Workshops sind heutzutage sehr beliebt und flexibel gestaltbar. Die Kosten für Weiterbildungen können je nach Kurs und Anbieter variieren. In vielen Fällen bieten Unternehmen finanzielle Unterstützung oder sogar eine vollständige Übernahme der Weiterbildungskosten an, wenn die Weiterbildung für den Betrieb von Nutzen ist. Auch staatliche Förderungen oder Bildungsgutscheine können helfen, die Kosten zu decken.

26. Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist ein schriftlicher Nachweis über deine Tätigkeit und Leistungen in einem Unternehmen. Es wird dir nach Abschluss deiner Ausbildung oder nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt und dient als wichtige Referenz für zukünftige Bewerbungen. Das Arbeitszeugnis gibt potenziellen neuen Arbeitgebern einen Überblick über deine Fähigkeiten, dein Verhalten und deine Leistungen während deiner Ausbildungszeit. Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen:

  • Einfaches Arbeitszeugnis: Beschreibt lediglich die Art der Tätigkeit und den Zeitraum deiner Anstellung.
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Enthält zusätzlich eine detaillierte Beurteilung deiner Leistungen und deines Verhaltens.

Jeder Auszubildende hat ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Es wird meist auf Wunsch des Mitarbeiters ausgestellt und sollte stets wohlwollend formuliert sein, jedoch auch der Wahrheit entsprechen. Ein gutes Arbeitszeugnis kann bei zukünftigen Bewerbungen sehr hilfreich sein.


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