- Der Ausbildungsvertrag
- Die Rechte eines Auszubildenden
- Die Ausbildungsvergütung
- Die Arbeitszeit
- Die Arbeitsmittel
- Das Ausbildungsziel
- Urlaubsanspruch
- Kündigung
- Zeugnis
Wer bezahlt meine Arbeitskleidung? Darf ich Überstunden machen? Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? Wer eine Ausbildung absolviert, hat viele Fragen. Es ist eine aufregende Zeit, in der man viel lernt. Und nicht immer ist man sich im Klaren darüber, welche Rechte man hat.
Welche Rechte ein Azubi während der Ausbildung hat, ist gesetzlich genauestens geregelt. Von A wie Ausbildungsvergütung bis Z wie Zeugnis gibt es für jeden Punkt deiner Ausbildung Regeln. Damit während deiner Jahre als Lehrling alles glatt läuft, ist es wichtig, dass du dich über deine Rechte in der Ausbildung informierst. Auf diese Art und Weise kannst du gegen Missstände in deinem Ausbildungsbetrieb vorgehen.
Der Ausbildungsvertrag
Das wichtigste Dokument für deine Ausbildung ist dein Ausbildungsvertrag. Darin stehen die Rahmenbedingungen deiner Ausbildung. Dazu gehört zum Beispiel: Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung, der Beginn und die Dauer der Ausbildung, deine Ausbildungsinhalte sowie das Ausbildungsziel, aber auch Angaben zur Probezeit, Kündigung und Urlaubstagen. Diese Punkte müssen im Ausbildungsvertrag vorkommen, so schreibt es das Gesetz vor. Die wichtigsten Eckpunkte der Ausbildung sind darin festgehalten. Bist du dir unsicher, ob alle Angaben, die gesetzlich Vorgeschrieben sind, auch in deinem Ausbildungsvertrag stehen, dann kannst du deinen Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft fragen.
Die Rechte eines Auszubildenden
Minderjährige Azubis haben andere Rechte als volljährige Auszubildende. Die Rechte minderjähriger Auszubildender sind nicht im Berufsbildungsgesetz, sondern im Jugendarbeitsschutzgesetz verankert. Trotzdem haben Azubis beider Altersgruppen auch viele gemeinsame Rechte.
Die Ausbildungsvergütung
Jeder Auszubildender hat ein Recht auf eine Vergütung. Diese steht dir als Azubi auch zu, wenn du in der Berufsschule bist oder bis zu sechs Wochen krankgeschrieben bist. Das Gesetz schreibt weiter vor, dass die Höhe der Ausbildungsvergütung mit jedem Jahr der Ausbildung ansteigt. Diese Vergütung erfolgt monatlich, und muss bei der Leistung von Überstunden angehoben werden, sofern kein Freizeitausgleich stattgefunden hat.
Die Arbeitszeit
Als jemand, der noch in der Ausbildung ist, darfst du täglich nicht mehr als acht Stunden arbeiten. Dabei gibt es jedoch eine Ausnahme: Deine Arbeitszeit darf auf zehn Stunden erhöht werden, wenn innerhalb der folgenden sechs Monaten trotzdem eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden gewährleistet ist. Um auf diesen Durchschnittswert zu kommen, musst du nach Arbeitstagen von zehn Stunden auch Tage bekommen, an denen du weniger als acht Stunden arbeiten musst. Volljährige Azubis dürfen eine Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren liegt die maximale Arbeitszeit pro Woche bei 40 Stunden. Auch eine gewisse Ruhezeit ist gesetzlich für alle Auszubildende vorgeschrieben: Zwischen Arbeitende und erneutem Arbeitsbeginn müssen mindestens 12 Stunden liegen.
Die Arbeitsmittel
Werkzeuge, Material und andere Arbeitsmittel, die du für die Ausübung deines Berufes brauchst, müssen dir vom Ausbildungsbetrieb bezahlt werden. Bei der Arbeitskleidung gibt es kleine Unterschiede: Besteht diese aus einer schwarzen Hose und einem weißen Hemd, könntest du diese theoretisch auch privat anziehen. In diesem Fall übernimmt der Ausbildungsbetrieb hierfür keine Kosten. Bei Arbeitskleidung, die man nicht privat tragen würde, wie bestimmte Sicherheitskleidung oder einen Helm, muss der Arbeitgeber dafür aufkommen. Kosten für Bücher, die du in der Berufsschule brauchst, muss der Arbeitgeber nicht tragen. Manche Ausbilder geben einen Zuschuss, deshalb lohnt es sich auf jeden Fall, nachzufragen.
Das Ausbildungsziel
Wusstest du, dass du ein bestimmtes Ausbildungsziel verfolgst? Um dieses Ziel zu erreichen, dass heißt, um diesen Beruf zu erlernen, gehst du jeden Tag in den Ausbildungsbetrieb. Das Gesetz schreibt vor, dass du alle Aufgaben erfüllen sollst, die dich deinem Ausbildungsziel näher bringen. Anders sieht es mit Aufgaben aus, die nicht dem Zweck dienen, das Ausbildungsziel zu erreichen. Als Azubi hast du das Recht, diese Aufgaben zu verweigern. Machst du beispielsweise eine Ausbildung zum Industriekaufmann, dann dient es nicht dem Ausbildungsziel, wenn du ein halbes Jahr Akten im Archiv sortierst. Kleidung für deinen Chef aus der Reinigung zu holen ist ebenfalls eine Aufgabe, die du ablehnen darfst, da diese eine „ausbildungsfremde Tätigkeit“ ist.
Urlaubsanspruch
Je nachdem, wie alt du bist, stehen dir während deiner Ausbildung unterschiedlich viele Tage an bezahltem Urlaub zu. Bezahlter Urlaub bedeutet, dass du immer das gleiche Gehalt bekommst, auch, wenn du in einem Monat für zwei Wochen im Urlaub warst. Wer während seiner Ausbildung bereits volljährig ist, bekommt 24 Urlaubstage im Jahr zugesprochen. Bist du bei Ausbildungsbeginn unter 16 Jahre alt, stehen dir 30 Tage zu, ab 16 sind es dann noch 27 Tage, und mit 17 bekommt man immerhin noch einen Tag mehr als mit 18, also 25 Urlaubstage.
Kündigung
Läuft alles nicht so, wie du es dir vorgestellt hast, dann hast du das Recht, das Ausbildungsverhältnis zu kündigen. Hegst du den Wunsch bereits in der Probezeit, dann kannst du deinem Ausbildungsbetrieb von einem auf den anderen Tag kündigen. Nach der Probezeit gibt es meist eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Ein Azubi, den gerne eine Ausbildung fortführen möchte, jedoch den Ausbildungsbetrieb wechseln möchte, sollte anstatt einer Kündigung um einen Aufhebungsvertrag bitten.
Zeugnis
Dein Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, dir nach der Ausbildung ein Zeugnis auszustellen. Du hast in der Ausbildung das Recht auf ein Zwischenzeugnis, wie auch auf ein Abschlusszeugnis. Darin findest du Informationen zu der Art, der Dauer, sowie dem Ziel deiner Ausbildung.
Weitere Informationen zu deinen Rechten während der Ausbildung findest du hier: