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Die Interessenvertretung für Azubis: Alle Infos zur Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Interessenvertretung für Azubis: Alle Infos zur Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Inhalt:
  1. Die wichtigsten Infos zur Jugend- und Auszubildendenvertretung
  2. Du möchtest kandidieren? Die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung
  3. Das sind deine Aufgaben als Jugend- und Auszubildendenvertretung
  4. Persönliche Voraussetzungen für die Arbeit als Jugend- und Auszubildendenvertretung
  5. Fit für den Job: Schulungen für die Jugend- und Auszubildendenvertretung

In den meisten Unternehmen kümmert sich ein Betriebsrat um die Interessen der dort angestellten Arbeitnehmer. Weil aber die etwas jüngeren Arbeitnehmer manchmal ganz andere Interessen haben, haben diese auch eine ganz eigene Vertretung: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung! Diese kümmert sich um die Anliegen der Jüngsten in einem Betrieb. Dies schließt nicht nur Auszubildende ein, sondern auch Praktikanten und Werkstudenten. Diese können sich bei Unklarheiten, Fragen und Problemen an ihre Vertreter im Betrieb wenden. 

Die wichtigsten Infos zur Jugend- und Auszubildendenvertretung

Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gibt es in Unternehmen, in denen mindestens fünf Arbeitnehmer/-innen angestellt sind, die folgenden Personengruppen angehören:

  • Jugendliche unter 18 Jahren 
  • Junge Erwachsene unter 25 Jahren
  • Auszubildende 
  • Praktikanten
  • Werkstudenten

Eine weitere Voraussetzung für eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (kurz: JAV) ist, dass es im Unternehmen bereits einen Betriebsrat gibt. Wenn all diese Dinge zutreffen, dann kann eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden- so sieht es das Betriebsverfassungsgesetz vor. In großen Betrieben gibt es eine ganze Reihe gewählter Jugend- und Auszubildendenvertreter, bis zu 15 Personen sind pro Unternehmen möglich. Eine JAV kann aber auch von nur einem Einzelnen besetzt werden, was in vielen kleineren und mittelständischen Betrieben der Fall ist. 

Du möchtest kandidieren? Die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung

Wenn du zum Zeitpunkt der Wahl jünger als 25 Jahre alt bist und Lust darauf hast, deine jungen Kolleginnen und Kollegen im Unternehmen zu vertreten, dann kannst du dich zur Wahl aufstellen lassen! Die Wahlen finden alle zwei Jahre zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt statt, meistens im Herbst. Wer gewählt wurde, bleibt auch zwei Jahre im Amt, selbst wenn die Altersgrenze von 25 Jahren dabei überschritten wird. Gewählt werden können übrigens nur Jugendliche, die nicht Mitglied des Betriebsrates sind. 

So eine Position als Jugend- und Auszubildendenvertretung innezuhaben ist schon eine große Ehre. Denn du wurdest von anderen Azubis gewählt um ihre Interessen zu vertreten, ihnen bei Problemen behilflich zu sein, und für ihre Rechte einzustehen. So viel Engagement macht sich nicht nur später auf dem Lebenslauf ziemlich gut- auch deinem aktuellen Arbeitgeber zeigst du, dass du motiviert bist und bereit, mehr als nur Dienst nach Vorschrift zu leisten. Einsatzbereitschaft wird belohnt! Zeige, was in dir steckt, und lege bereits während deiner Ausbildung ein solides Grundgerüst für eine steile und erfolgreiche Karriere!

Das sind deine Aufgaben als Jugend- und Auszubildendenvertretung

Als Vertreter einer Interessengruppe stehen dir vielfältige Aufgaben und Pflichten bevor! Hier erhältst du einen kleinen Überblick über diejenigen Aufgaben, mit denen du im Laufe deiner Amtszeit als Jugend- und Auszubildendenvertretung rechnen musst: 

  • du überprüfst, ob alle Gesetze, Tarifverträge und andere Regelungen, die Jugendliche betreffen, auch eingehalten werden
  • du achtest auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männer während der Ausbildung 
  • du kümmerst dich um eine gelungene Integration von Azubis mit ausländischen Wurzeln 
  • du hast stets ein offenes Ohr für Azubis, Praktikanten und Werkstudenten, und leitest ihre Anliegen an den Betriebsrat weiter 
  • du beantragst eventuelle Maßnahmen beim Betriebsrat 
  • du nimmst an Betriebs- und Personalversammlungen teil und hast auch ein Stimmrecht 
  • du organisierst Jugend- und Auszubildendenversammlungen
  • du nimmst an Besprechungen zwischen den Vorgesetzten und dem Betriebsrat teil

Als Ansprechpartner Nummer 1 für Azubis, Werkstudenten und Praktikanten bietest du in größeren Betrieben auch eine Sprechstunde während deiner Arbeitszeit an. In dieser Zeit können sich die Ratsuchenden an dich wenden. Bei kleinen Firmen läuft man sich ja ohnehin ständig über den Weg, sodass eine spezielle Sprechstunde meist gar nicht erst eingerichtet wird.

Persönliche Voraussetzungen für die Arbeit als Jugend- und Auszubildendenvertretung

Nicht alle sind für so eine Art Job geeignet. Als Vertreter deiner Mit-Azubis und anderer junger Arbeitnehmer darfst du auf keinen Fall kontaktscheu sein. Schließlich werden im Laufe deiner Amtszeit immer mal wieder Personen auf dich zukommen, die deine Hilfe brauchen. Ihnen diese Hilfe anzubieten, wird dann zu deiner Aufgabe! Das bedeutet für dich dann schon mal das ein oder andere Gespräch mit dem Betriebsrat und den Vorgesetzten. Dafür darf natürlich auch ein gewisser grad an Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick nicht fehlen! Natürlich musst du als Jugend- und Auszubildendenvertretung auch verantwortungsbewusst sein. Ein ausgeprägter Sinn für Gerechtigkeit schadet auch nicht, genauso wie Kommunikationsstärke und Aufgeschlossenheit!

Fit für den Job: Schulungen für die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Du würdest dich bei der nächsten JAV-Wahl gerne als Kandidat aufstellen lassen, bist dir aber unsicher, ob du die nötigen Qualifikationen für diesen Job mitbringst? Kein Problem! Als gewählter Jugend- und Auszubildendenvertreter hast du das Recht an speziellen Schulungen und Seminaren teilzunehmen, die dich perfekt auf diesen Job vorbereiten werden. Die Kosten für diese Weiterbildung trägt übrigens dein Arbeitgeber! Sprich also gleich mal mit deinem Chef über deine Pläne und werde zum nächsten JAV-Vertreter in deinem Ausbildungsbetrieb! Viel Erfolg dabei! 


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