ausbildungsstellen.de Azubi Ratgeber Diese Ausbildungskosten kannst du von der Steuer absetzen

Diese Ausbildungskosten kannst du von der Steuer absetzen

Diese Ausbildungskosten kannst du von der Steuer absetzen
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Inhalt:
  1. Diese Steuern muss ein Auszubildender zahlen
    1. Lohnsteuer
    2. Kirchensteuer
    3. Solidaritätszuschlag
    4. Zusatzleistungen
  2. So bekommst du die Ausbildungskosten über die Steuern zurück
    1. Lern- und Arbeitsmaterial
    2. Fahrtgeld
  3. BAföG als weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeit für die Ausbildung

Mit dem Beginn deiner Ausbildung startest du ein völlig neues Leben: Du arbeitest fortan nicht nur in einem Betrieb oder in einer Einrichtung, sondern musst dich auch um finanzielle Dinge kümmern. Dazu gehört z. B. auch deine Steuererklärung, denn monatlich erhältst du eine Ausbildungsvergütung, die vor dem Finanzamt offen gelegt werden muss. Von Jahr zu Jahr erhöht sich die Ausbildungsvergütung, die in jeder Berufsbranche tariflich geregelt ist. Dennoch bleiben viele Kosten offen, die sich im Laufe deiner Ausbildung ansammeln. Das können z. B. Arbeitsmittel und -kleidung, Praktika oder Auslandsaufenthalte sein. Damit du von deinem ersten verdienten Geld so viel wie möglich übrig hast, gibt dir der nachfolgende Artikel hilfreiche Tipps, wie du die Ausbildungskosten von der Steuer absetzen kannst. Dadurch hast du bereits als Auszubildender die Möglichkeit, Geld für einen Urlaub o. Ä. anzusparen.

Diese Steuern muss ein Auszubildender zahlen

Zu den Steuern, die du in deiner Ausbildung zahlen musst, setzen sich aus Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag zusammen. Allerdings gilt dies nur, wenn du jeden Monat einen bestimmten Satz überschreitest. Die Grenze liegt bei 950 Euro. Das ist der höchste Satz, den Auszubildende erhalten können. Von daher musst du also im Normalfall für deine Ausbildungsvergütung keine Steuern zahlen. Es fallen jedoch weitere Steuern an, die dir im Folgenden erklärt werden.

Lohnsteuer

Sofern eine Lohnsteuer anfällt, übernimmt diese in der Regel der Arbeitgeber. Das lässt sich anhand der Steuerklasse festmachen, die auch gleichzeitig die Höhe der Lohnsteuer vorgibt. Die meisten Auszubildenden befinden sich in der Steuerklasse I: Das heißt, dass der Azubi ledig, also nicht verheiratet, und kinderlos ist.

Kirchensteuer

In Deutschland müssen Arbeitnehmer, die einer Konfession angehören, Kirchensteuer zahlen. Bist du also römisch-katholisch oder evangelisch getauft und nicht aus der Kirche ausgetreten, müssen du und dein Ausbildungsbetrieb diese Steuer zahlen. Dabei kommt es auf das jeweilige Bundesland an: In Bayern und Baden-Württemberg gibt es eine andere Regelung. Dort wird die Kirchensteuer anhand der Lohnsteuer bemessen. Überall im Land gilt eine Kirchensteuer von rund 8 bis 9 % des Gehalts bzw. der Lohnsteuer.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt rund 5,5 % von deiner Lohnsteuer. Da du in den meisten Fällen keine Lohnsteuer zahlen musst (s. o.), entfällt diese Steuer für dich.

Zusatzleistungen

Zusätzliche Leistungen wie z. B. Urlaubs-, Weihnachts- oder Bonusgelder werden von vielen Arbeitgebern als Ansporn und Dankeschön an die Mitarbeiter vergeben. Diese Zusatzleistungen musst du zzgl. zu den 12 monatlichen Ausbildungsvergütungen addieren. Dabei darfst du eine bestimmte Grenze nicht überschreiten: Andernfalls musst du Steuern zahlen, selbst in deiner Ausbildung! Die Summe, die du nicht überschreiten darfst, kann jedes Jahr variieren. Informiere dich also über die bestimmte Grenze und halte deine Finanzen im Auge. Für den Notfall solltest du etwas Geld beiseitelegen.

Meist achtet dein Ausbilder oder der Betrieb aber auch auf solche Dinge: Denn schließlich möchte jeder, dass es dem Azubi gut geht. Hast du noch weitere Fragen zu diesem Thema, kannst du mit deinem Ausbilder oder einem Ansprechpartner der Handelskammer darüber sprechen.

So bekommst du die Ausbildungskosten über die Steuern zurück

Wie du bereits oben erfahren hast, bist du meist von der Steuer in deiner Ausbildung befreit. Dein Arbeitgeber kommt für die Lohnsteuer auf, während du u. U. Kirchensteuer zahlen musst. Der Solidaritätszuschlag entfällt meist ebenfalls. Weitere Möglichkeiten, wie du deine Ausbildungskosten von der Steuer absetzen kannst, werden dir im nachfolgenden Text gezeigt.

Lern- und Arbeitsmaterial

Für deine Ausbildung benötigst du jede Menge Lernmaterial: Bücher und Schreibkram gelten als Arbeitsmittel. Zwar sind diese im Einzelnen nicht teuer; jedoch können sich die Kosten auf mehrere Hundert Euro pro Jahr belaufen. Mache die Probe und rechne alle deine Bücher zusammen, die du in diesem Ausbildungsjahr gekauft hast. Hinzu kommen Blöcke, Stifte, aber auch größere Arbeitsmittel wie z. B. ein PC oder ein Schreibtisch. Denn auch solche Dinge kannst du von der Steuer absetzen. Wichtig ist stets, dass du einen Nachweis liefern kannst: Ein Kassenzettel reicht da meist aus. Diesen legst du bei deiner nächsten Steuererklärung bei. Die Arbeitsmittel kannst du unter dem Punkt "Sonderausgaben" angeben. Für die Arbeitsmittel kannst du bis zu 487,90 Euro (inkl. 19 % MwSt.) zurückerstattet bekommen. Dieser Betrag soll sich in Zukunft erhöhen, wobei eine Verdopplung des Betrags vorgesehen ist.

Fahrtgeld

Außerdem kannst du Fahrtgeld zu privaten Lerngruppen notieren: Dabei gilt sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt. Das Gleiche gilt auch für die Ausbildungsstätte: Pro Kilometer erhältst du rund 30 Cent. Machst du gerade ein Pflichtpraktikum, kannst du die Fahrtkosten ebenso von der Steuer absetzen. Fallen in deiner Ausbildung z. B. Prüfungsgebühren an, kannst du diese ebenfalls unter "Sonderausgaben" notieren.

BAföG als weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeit für die Ausbildung

Für eine finanzielle Hilfe kannst du überprüfen, ob dir BAföG zusteht: Dies ist eine Art Darlehen von maximal 10.000 Euro, die du als Schüler/in in Anspruch nehmen kannst. Dafür sind verschiedene Kriterien wie etwa deine momentane Ausbildung, das Einkommen deiner Eltern bzw. deines Ehepartners sowie dein Vermögen wichtig. Außerdem solltest du nachforschen, ob deine Ausbildung bafögfähig ist. Mit BAföG erhältst du jeden Monat einen individuellen Betrag, den du für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildungskosten nutzen kannst. Anders als Studenten, die die Hälfte des Geldes zurückzahlen müssen, erhalten Schüler/innen BAföG umsonst. Es ist sozusagen eine Art Geschenk des Staates an die fleißigen Schüler/innen. Denn im Gegenzug müssen die Schüler/innen gute Leistungen abliefern und sich stets bemühen. Für das Darlehen fallen Zinsen an, die du ebenfalls von der Steuer absetzen kannst.

Zusammengefasst lässt sich also feststellen, dass du eine Menge Geld sparen kannst, wenn du deine Ausbildungskosten - ganz legal - von der Steuer absetzt. Achte stets darauf, den Kaufnachweis aufzuheben und bei der Steuererklärung einzureichen. Insgesamt darf der Steuerbetrag, den du pro Jahr absetzen möchtest, nicht höher als 6000 Euro sein! Dies gilt für jede Berufsbranche und ist verbindlich.

Mit BAföG oder anderen Bildungskrediten erhältst du monatlich etwas Geld dazu. Die Zinsen dafür kannst du ebenfalls von der Steuer absetzen. All dies führt dazu, dass du dir selbst in deiner Ausbildung größere Dinge wie etwa ein eigenes Auto oder einen Urlaub leisten kannst.


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