- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
- Laut dem Gesetz dürfen Personen nicht aufgrund einer der folgenden Eigenschaften benachteiligt werden
Gründe für Diskriminierung und Mobbing in der AusbildungSo kannst du dich gegen Mobbing während der Ausbildung wehrenGesundheitliche Folgen von Diskriminierung oder MobbingDer Berufseinstieg ist für viele nicht ganz einfach. Man verlässt seine vertraute Umgebung und ist neu in einer Firma, die man nicht wirklich kennt. Keine bekannten Gesichter mehr während der Pause, stattdessen hofft man vergeblich darauf, von den Kollegen zum Mittagessen in die Kantine eingeladen zu werden. Gerade der Beginn der Ausbildung kann eine schwere Zeit darstellen. Es gibt sehr viel neues zu lernen, viele neue Kollegen, mit denen man erst noch warm werden muss.
Schnell kommt es dazu, dass ein Azubi sich benachteiligt fühlt. Sei es, weil er oder sie neu ist und keinen Anschluss an das Team findet, oder auch nur, weil einen niemand ernst nimmt. Manchmal werden Auszubildende schlechter behandelt als feste Mitarbeiter. Manchmal gibt es eine bestimmte Person, die über den Auszubildenden lästert. Egal, welche Art von Diskriminierung vorherrscht, hier findest du ein paar wertvolle Tipps und Ratschläge, wie du dich dagegen wehren kannst.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Es gibt etwas, dass nennt sich „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“. Manchmal wird dieses auch „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt. Darin geht es um Gleichbehandlung in allen Lebensbereichen, vor allem aber, im Berufsleben. Laut diesem hast du während der Ausbildung folgendes Recht:
Fühlst du dich als Azubi ungerecht behandelt, dann darfst du dich bei der dafür zuständigen Beschwerdestelle melden und dich beschweren. Manchmal ist das dein Ausbilder, manchmal dein Chef, oder aber auch der Betriebsrat. Frag einfach deinen Ausbilder, wer für die Annahme von Beschwerden verantwortlich ist und an wen du dich mit deinem Problem wenden kannst. Ist jedoch dein Ausbilder derjenige, der dich ungerecht behandelt, dann kannst du gleich zu deinem Chef oder zum Betriebsrat gehen.
Derjenige, bei dem du dich beschwerst, muss dann entsprechende Maßnahmen treffen, um dein Problem zu lösen. Dazu ist dieser nämlich per Gesetz verpflichtet. Ein Unternehmen ist in der sogenannten „Fürsorgepflicht“. Das bedeutet, dass es dafür Sorge tragen muss, dass es allen Mitarbeitern gut geht. Im Fall von Mobbing oder Diskriminierung während der Ausbildung kann er entsprechende „Täter“ abmahnen oder sogar in eine andere Abteilung versetzen.
Laut dem Gesetz dürfen Personen nicht aufgrund einer der folgenden Eigenschaften benachteiligt werden
- Alter
- Geschlecht
- Religion
- Ethnischer Herkunft
- sexuelle Identität
- Behinderung
Gründe für Diskriminierung und Mobbing in der Ausbildung
Überall da, wo Menschen mit unterschiedlichen Persönlichkeiten aufeinandertreffen, kann es zu Spannungen und Konflikten kommen. Personen, die andere Diskriminieren, versuchen damit häufig ihre eigenen Defizite zu überspielen und von den eigenen Schwächen abzulenken. Wenn Azubis diskriminiert werden, kann das an so banalen Dingen liegen wie: Dass sie in den Augen des „Täters“ zu viel oder zu wenig Selbstbewusstsein haben, oder einfach nur ein bisschen anders sind. Dass kann an ungewöhnlichen Hobbys liegen, oder auch nur am Kleidungsstil.
Oftmals gibt es noch nicht einmal einen Grund für die Diskriminierung. Dies macht es natürlich sehr schwer zu verstehen, warum ausgerechnet man selbst Opfer von Mobbing am Ausbildungsplatz wird. Doch weil man das Verhalten der „Täter“ nicht rational erklären kann, braucht man dem auch nicht übermäßig viel Bedeutung zuzuschreiben. Und auf gar keinen Fall sollte man Selbstzweifel bekommen und darüber nachdenken, die eigene Persönlichkeit zu verändern. Eine Rechtfertigung für das Diskriminieren anderer gibt es nicht. Es handelt sich um ein Verhalten, dass kein Azubi akzeptieren sollte.
So kannst du dich gegen Mobbing während der Ausbildung wehren
Ein erster Schritt ist immer, mit einer Vertrauensperson darüber zu sprechen. Das kann ein Familienmitglied sein oder ein guter Freund. Erzähl deiner Vertrauensperson, was dich so bedrückt und wie es dir bei der Ausbildung geht. Möglicherweise hat diese Person einen Rat für dich? Aber auch wenn nicht, ist es wichtig, dass du deine Sorgen nicht für dich behältst. Du weißt ja: „Geteiltes Leid ist halbes Leid“.
Als nächstes ist es immer gut, genau diejenige Person anzusprechen, die dich diskriminiert. Egal, ob es ein Kollege oder dein Ausbilder ist. Bitte ihn oder sie um ein kurzes Gespräch unter vier Augen. Hier hast du die Möglichkeit, direkt zu sagen, dass du dich diskriminiert oder schlecht behandelt fühlst. Aber Achtung: Es soll sich nicht um ein Streitgespräch handeln. Bleibe ruhig und sachlich. Schließlich willst du ja eine Lösung finden, damit wieder Harmonie im Betrieb herrscht.
Führte dieses Gespräch nicht zu einer Besserung der Situation, bleibt dir nur noch eins übrig: Du musst beim Chef oder beim Betriebsrat um ein Gespräch bitten. Diese sind, wie bereits erwähnt, gesetzlich dazu verpflichtet eine Lösung zu finden, mit der auch du zufrieden bist. Damit die Person, die dich diskriminiert, sich nicht hintergangen fühlt und die Situation noch schlimmer wird, solltest du allerings erst mit der betreffenden Person sprechen, bevor du dich an deinen Chef und an den Betriebsrat wendest.
Gesundheitliche Folgen von Diskriminierung oder Mobbing
- Schlaflosigkeit
- Innere Unruhe
- Durchfall
- Appetitlosigkeit
- Verdauungsprobleme
- Magenbeschwerden
- depressive Verstimmungen
Du siehst, Mobbing kann zu ernsthaften gesundheitlichen Beschwerden führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du so früh wie möglich dagegen angehst. Jeder kann Opfer von Diskriminierung und Mobbing während der Ausbildung werden. Gerade da, wo jemand unerfahrenes und neues in ein fremdes Umfeld kommt, ist es leicht, diesen auszugrenzen oder schlecht zu behandeln. Nimm das nicht persönlich und bestehe auf deine Rechte.
Hast du unsere Tipps befolgt und es ist immer noch keine Besserung in Sicht, hast du zwei Möglichkeiten. Die erste: Du lässt dir schnellstmöglich ein „dickes Fell“ wachsen und ignorierst denjenigen, der dich diskriminiert. Sollten aber mehr als nur eine Person dich zum „Mobbing-Opfer“ erklärt haben, ist dies nicht zu empfehlen. Auch, wenn es sich um Diskriminierungen handelt, die eine gute Berufsausbildung gefährden, solltest du nicht in diesem Betrieb bleiben. Die zweite Möglichkeit ist der Wechsel des Ausbildungsbetriebes. Keine Angst, du musst nicht von vorne beginnen. Die bisher absolvierte Ausbildungszeit wird dir angerechnet. Du verlierst also keine Zeit dadurch. Bedenke: Deine Gesundheit und dein Wohlbefinden gehen immer vor. Hältst du es in deiner Ausbildung nicht mehr aus, solltest du unbedingt wechseln!
Weitere Informationen zum Antidiskriminierungsgesetz findest du hier: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/beratung_node.html