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Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung: Wichtige Infos zur BAB

Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung: Wichtige Infos zur BAB
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Inhalt:
  1. Berufsausbildungsbeihilfe Voraussetzungen: Diese Kriterien musst du erfüllen
  2. Wie genau sieht die Förderung mit BAB aus?
  3. Berufsausbildungsbeihilfe Rechner: Wem steht die BAB zu?
  4. Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe: So beantragst du die BAB

Du konntest einen Ausbildungsbetrieb von dir überzeugen und hältst nun einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag in der Hand? Herzlichen Glückwunsch! Nun kann deine berufliche Karriere starten! Leider bedeutet der Start in ein Ausbildungsverhältnis nicht immer, dass man von nun an vollkommen unabhängig ist und seinen Lebensunterhalt selbstständig bestreiten kann. Denn in vielen Berufen ist die Ausbildungsvergütung, zumindest im ersten Lehrjahr, zu gering um sich damit finanziell absichern zu können.

Doch Azubis, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können auf finanzielle Unterstützung hoffen! Ebenso wie Studenten BAföG beantragen können, gibt es für die Auszubildenden das sogenannte BAB – die Berufsausbildungsbeihilfe! Ob diese für dich in Frage kommt, ob du alle Voraussetzungen für die Finanzhilfe erfüllst, wie du einen Antrag für die BAB stellst und vieles mehr erfährst du hier!

Berufsausbildungsbeihilfe Voraussetzungen: Diese Kriterien musst du erfüllen

Nicht jedem Azubi steht die finanzielle Förderung der Bundesagentur für Arbeit zu. Die BAB kommt beispielsweise nicht für eine schulische Ausbildung in Betracht. Eine zweite Berufsausbildung die aufgenommen wird, nachdem eine erste Ausbildung abgeschlossen ist, wird in der Regel ebenfalls nicht gefördert. Wer allerdings eine erste Ausbildung abgebrochen hat und nun einen weiteren Anlauf in einem anderen Beruf oder in einem anderen Ausbildungsbetrieb unternimmt, kann unter Umständen auf eine finanzielle Hilfe hoffen. Die wichtigste Voraussetzung für die BAB ist zwar offensichtlich, doch wir nennen sie der Vollständigkeit halber: Die Berufsausbildungsbeihilfe wird nur gewährt, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf handelt. Hier weitere Voraussetzungen, die du als Auszubildender erfüllen musst, um Berufsausbildungsbeihilfe erhalten zu können:

  • du hast die deutsche Staatsbürgerschaft
  • du hast eine ausländische Staatsbürgerschaft, aber mit Bleibeperspektive in Deutschland
  • du wohnst während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern oder einem Elternteil
  • du verfügst nicht über die nötigen finanziellen Mittel, um deinen Lebensunterhalt bestreiten zu können
  • gefördert werden ebenfalls Azubis, die älter als 18 Jahre sind, die verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben und / oder mindestens ein Kind haben

Nicht nur Berufsausbildungen an sich, sondern auch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen können von der Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt werden. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn jemand, um einen Ausbildungsvertrag zu bekommen, seinen Hauptschulabschluss nachholt oder andere Vorbereitungsmaßnahmen in Anspruch nimmt. Ein duales Studium kann ebenfalls gefördert werden, allerdings nur so lange, bis eine Immatrikulation in einen Vollzeitstudiengang erfolgt.

Wie genau sieht die Förderung mit BAB aus?

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Leistung, die im Sozialgesetzbuch geregelt ist. Auszubildende mit finanziellen Schwierigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen erhalten. Dies regelt die für deinen Bezirk zuständige Bundesagentur für Arbeit. Durch die Berufsausbildungsbeihilfe wird sichergestellt, dass Azubis, die während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen, ihren Lebensunterhalt sichern können. Den Antrag für die BAB musst du jedes Jahr neu stellen, doch meist bekommst du diese finanzielle Unterstützung während der gesamten Ausbildungsdauer zugesprochen.

Bedenke aber, dass die Höhe deiner Ausbildungsvergütung mit jedem Lehrjahr ansteigt. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass du jedes Jahr einen neuen Antrag stellst und die Höhe deiner Förderung neu berechnet wird. Gibt es finanziell hohe Sprünge und du verdienst im dritten Lehrjahr ein ganz gutes Gehalt, kann es sein, dass dein Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe nicht mehr gewährleistet wird.

Übrigens: Im Gegensatz zum BAföG muss die BAB nicht zurückgezahlt werden! Auch, wenn du deine Ausbildung abbrichst musst du die Bundesagentur für Arbeit zwar umgehend darüber informieren, doch auch in diesem Fall ist eine Rückzahlung nicht erforderlich.

Berufsausbildungsbeihilfe Rechner: Wem steht die BAB zu?

Um herauszufinden, ob eine finanzielle Förderung für dich in Frage kommt, wird von der Agentur für Arbeit zunächst dein Grundbedarf ermittelt. Von diesem Grundbedarf wird dann sowohl dein Ausbildungsgehalt abgezogen, als auch das Einkommen deiner Eltern oder / und deines Ehegatten oder Lebenspartners. Auch sogenannte Freibeträge, also festgelegte Pauschalen, werden angerechnet. Wenn am Ende der Abzüge etwas übrig bleibt, dann wird genau dieser Betrag von nun an monatlich als Berufsausbildungsbeihilfe ausgezahlt. Hier ein kleines Beispiel:

Dein Bedarf an Lebenshaltungskosten, Fahrtkosten und weitere Belastungen
- Dein Einkommen, das Einkommen deiner Eltern und / oder Lebens- oder Ehepartner
= Höhe der Berufsausbildungskosten

Wenn du genau wissen möchtest, wie hoch deine Berufsausbildungsbeihilfe ausfallen könnte, kannst du dir dies beim BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit einmal ausrechnen lassen: http://www.babrechner.arbeitsagentur.de/

Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe: So beantragst du die BAB

Wir empfehlen dir, den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe vor Beginn deiner Ausbildung abzuschicken. Denn Zahlungen können nicht mehr rückwirkend vorgenommen werden. Solltest du dies versäumt haben, dann versuche zumindest dich so früh wie möglich in der Ausbildung darum zu kümmern. Den Antrag für die BAB erhältst du bei der Bundesagentur für Arbeit, wo du diesen auch wieder abgeben musst. Sollten dir zum Zeitpunkt der Antragstellung noch einige wichtige Unterlagen fehlen, ist das nicht weiter schlimm. Diese können in der Regel nachgereicht werden, sobald du über diese verfügst. Hier eine Liste der Dinge, die du dafür benötigst:

  • deinen Ausbildungsvertrag
  • einen Personalausweis
  • deinen Mietvertrag
  • einen Einkommensnachweis deiner Eltern
  • Wenn du Geschwister hast werden Geburtsurkunden dieser benötigt

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe wird gewährleistet, dass finanziell schwächere Azubis nicht auf das Erlernen Ihres Traumberufes verzichten müssen. Die BAB sorgt damit für mehr Chancengleichheit. Wenn auch du der Meinung bist, dass eine Berufsausbildungsbeihilfe für dich in Frage kommt, kannst du am besten gleich einen Termin bei deiner Bundesagentur für Arbeit vereinbaren und dir gleich ein Antragsformular mitgeben lassen. Wir wünschen einen finanziell entspannten Start in deine Lehrlingszeit!


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