- Was ist der Mindestlohn
- Hat jeder Anspruch auf den Mindestlohn?
- Warum haben Azubis keinen Anspruch auf Mindestlohn?
- Gibt es Förderungen für Azubis?
- Was kann ich tun, wenn die Ausbildungsvergütung nicht reicht?
- Fazit
Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch und der Zusage für einen Ausbildungsplatz ist die Freude bei den Bewerbern meist groß. Nach vielen Jahren in der Schule können die angehenden Azubis nun endlich selbst am Berufsleben teilnehmen und ihre eigenes Geld verdienen. Doch vor Beginn der Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag unterschrieben werden, in welchem auch die Höhe der Ausbildungsvergütung geregelt ist. Viele Azubis stellen erst dann mit erstaunen fest, dass das lang ersehnte Einkommen nicht dem entspricht, was man sich erwartet hat. Doch wie viel Gehalt steht einem Auszubildenden zu und gibt es einen Mindestlohn während der Ausbildung?
Was ist der Mindestlohn
Seit dem Jahr 2015 gibt es in Deutschland einen Mindestlohn, welcher im Mindestlohngesetz geregelt ist. Mit diesem Gesetz soll einerseits Lohndumping verhindert und andererseits sichergestellt werden, dass jeder Arbeitnehmer transparent und fair entlohnt wird. Zudem wird eine Ausnutzung von Arbeitnehmern durch diese neue gesetzliche Regelung unterbunden. Die Höhe des Mindestlohns beläuft sich auf 8,84 Euro pro Stunde, wobei für bestimmte Branchen wie beispielsweise Pflegeberufe, abweichende Stundensätze gelten können. Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre vom Gesetzgeber überprüft und bei Bedarf von der Mindestlohnkommission angepasst.
Hat jeder Anspruch auf den Mindestlohn?
Prinzipiell hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf den Mindestlohn. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie beispielsweise Praktikanten, jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende. So müssen Praktikanten erst nach dem Mindestlohn bezahlt werden, wenn ihr Praktikum mehr als drei Monate dauert und auch Arbeitnehmer, die mehr als ein Jahr arbeitslos waren, können in den ersten sechs Monaten der Wiederanstellung einen Lohn erhalten, der unter dem Mindestlohn liegt. Im Detail sieht das Gesetz folgende Ausnahme vor:
- Saisonarbeiter
- Zeitungszusteller
- Praktikanten, die weniger als drei Monate im Betrieb tätig sind
- Flüchtlinge
- Jugendliche unter 18 Jahren
- Auszubildende
- Langzeitarbeitslose
Warum haben Azubis keinen Anspruch auf Mindestlohn?
Azubis erhalten während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung, die im jeweiligen Tarifvertrag geregelt ist. Diese Vergütung kann erheblich unter dem Mindestlohn liegen. Dies wird einerseits damit begründet, dass die meisten Auszubildenden unter 18 Jahre sind und der Mindestlohn für jugendliche Arbeitnehmer nicht gilt. Zum anderen wird argumentiert, dass Azubis keinen Lohn im eigentlichen Sinne erhalten, sondern nur eine Ausbildungsvergütung, da sie dem Betrieb nicht durchgehend zur Verfügung stehen. Azubis müssen einen Teil ihrer Ausbildung in der Berufsschule absolvieren und wohnen zudem in den meisten Fällen bei ihren Eltern, sodass sie für ihren Lebensunterhalt nicht zur Gänze selbst aufkommen müssen.
Gibt es Förderungen für Azubis?
Die Ausbildungsvergütung unterscheidet sich je nach Branche und auch nach Bundesland. Arbeitgeber sind dabei dazu verpflichtet zumindest die Ausbildungsvergütung zu bezahlen, die im Tarifvertrag festgelegt wurde. Eine Überzahlung ist jederzeit möglich und Unternehmen können ihren Azubis zudem auch weitere Leistungen wie beispielsweise einen Fahrtkostenzuschuss zukommen lassen. Reichen die monatlichen Einnahmen dennoch nicht aus, um den Lebensunterhalt selbstständig bestreiten zu können, so haben Azubis unter Umständen die Möglichkeit, weitere Förderungen zu beantragen. Die wichtigsten Zuschüsse für Azubis sind dabei:
- Berufsausbildungshilfe (BAB)
- Wohngeld
- Kindergeld
Für den Bezug der Berufsausbildungshilfe müssen jedoch unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. So ist die Höhe der Förderung einerseits abhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern und zum anderen muss der Azubi eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren. Der Zuschuss soll dabei den Grundbedarf des Azubis decken, wenn dieser eine Ausbildung außerhalb des Elternwohnorts absolviert und somit auf eine eigene Wohnung angewiesen ist.
Was kann ich tun, wenn die Ausbildungsvergütung nicht reicht?
Neben staatlichen Zuschüssen und Förderungen können Azubis auch einen Nebenjob annehmen, um ihr Einkommen aufzubessern. Bevor ein Azubi jedoch einen Minijob aufnehmen kann, muss er seinen Ausbildungsbetrieb darüber informieren. Zudem gilt es zu beachten, dass besonders bei Jugendlichen die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen strikt sind, sodass ein Azubi unter 18 kaum die Möglichkeit hat, sein Gehalt durch einen Nebenjob zu erhöhen.
Fazit
Azubis haben während ihrer Ausbildung keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wobei sie jedoch eine Ausbildungsvergütung erhalten müssen. Diese Ausbildungsvergütung kann je nach gewählter Ausbildung und nach Standort des Ausbildungsbetriebs schwanken, muss jedoch zumindest die tariflich vorgeschriebene Höhe aufweisen.