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Informationen zur Ausbildungsvergütung: Das solltest du wissen

Informationen zur Ausbildungsvergütung: Das solltest du wissen
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Inhalt:
  1. Brutto oder Netto?
  2. Die Ausbildungsvergütung
  3. Mehrarbeit während der Ausbildung
  4. Eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung
  5. Der Tarifvertrag
  6. Wie sieht es eigentlich mit zusätzlichen Zahlungen aus?

Wusstest du, dass nicht nach verschiedenen Berufen, sondern nach Branchen bezahlt wird? Wenn du dich also, sagen wir mal, für eine Ausbildung zum Industriekaufmann/-kauffrau entscheidest, bekommst du je nachdem in welcher Branche du deine Ausbildung machst, eine unterschiedlich hohe Ausbildungsvergütung. Azubis, die alle im gleichen Unternehmen eine Ausbildung machen, werden trotz unterschiedlicher Ausbildungsberufe einheitlich vergütet. Interessant oder? Noch mehr nützliche Informationen zur Ausbildungsvergütung findest du hier:

Brutto oder Netto?

Leider musst du von deiner Ausbildungsvergütung häufig etwas abgeben. Das nennt man Abzüge. Im Ausbildungsvertrag wird dein sogenanntes Brutto-Gehalt angegeben. Liegt dieses Gehalt unter einem bestimmten Betrag, (325 Euro) ist dein Brutto-Gehalt gleich mit deinem Netto-Gehalt. Verdienst du mehr, dann kommen Abzüge ins Spiel. Und zwar die Sozialversicherung und die Lohnsteuer. Was dann übrig bleibt, nennt man Netto-Gehalt. Dein Netto-Gehalt ist das, was am Ende tatsächlich auf deinem Konto landet.

Die Ausbildungsvergütung

Neben der Branche spielt auch das Bundesland in dem du lebst bei deiner Ausbildungsvergütung eine Rolle. Die unterschiedlichen Länder haben eigene Tarifregelungen. So kann es dazu kommen, dass man im gleichen Ausbildungsberuf, in der gleichen Branche, je nach Bundesland unterschiedlich vergütet wird.

Die Ausbildungsvergütung darf nicht von bestimmten Faktoren beeinflusst werden. Sie darf nicht nach einem vom Auszubildenden erzielten Umsatz abhängig sein. Die Höhe der Vergütung ist im Ausbildungsvertrag festgehalten. Gleiches gilt für die Fälligkeit, also wann du dein Geld bekommen musst. Ob jeweils zum Anfang, zur Mitte oder zum Ende des Monats ist egal. Es ist nur wichtig, dass die Vergütung monatlich gezahlt wird.

Einmal im Jahr darfst du dich freuen. So oft muss die Ausbildungsvergütung nämlich angehoben werden. Das ist gesetzlich geregelt. Gut oder?

Mehrarbeit während der Ausbildung

Ab und zu musst du länger bleiben, weil so viel zu tun ist? Wer Mehrarbeit leistet, muss auch entsprechend dafür entlohnt werden. Das heißt nicht automatisch, dass du dafür mehr Geld bekommst. In vielen Fällen kommt der sogenannte Freizeitausgleich ins Spiel. Dass bedeutet, wenn du im Monat acht Stunden Mehrarbeit angehäuft hast, entspricht das einem ganzen Arbeitstag, den du dann dafür frei bekommst. Ob Freizeitausgleich oder eine entsprechende Erhöhung deines Gehaltes, hier entscheidet jedes Unternehmen für sich.

Eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung

Du meisterst alle Prüfungen mit Bravour? Dann kommt vielleicht eine Verkürzung der Ausbildung in Frage? Leider bedeutet dies nicht automatisch, dass du, sagen wir im zweiten Ausbildungsjahr die Vergütung des eigentlich dritten Ausbildungsjahres bekommst. Manche Unternehmen lassen sich darauf ein, andere wiederum nicht. Das ist reine Verhandlungssache. Eine gesetzliche Regelung gibt es da nicht.

Oder hast du die Abschlussprüfung versemmelt? Leider ist eine Verlängerung der Ausbildung kein Grund, eine höhere Ausbildungsvergütung zu bekommen.

Der Tarifvertrag

Liegt ein Tarifvertrag vor, darf deine Ausbildungsvergütung nicht unter der Tarifregelung liegen.

Wenn allerdings kein Tarifvertrag vorliegt, dann darf die Ausbildungsvergütung tarifliche Sätze nicht mehr als um 20 % unterschreiten.

Wie sieht es eigentlich mit zusätzlichen Zahlungen aus?

Eine zusätzliche Vergütung in Form von Weihnachts- oder Urlaubsgeld für Auszubildende ist gesetzlich nicht geregelt. Manche Ausbildungsbetriebe zahlen Ihren Azubis aber trotzdem beides. Da diese aber zum Gehalt zählen, musst du aufpassen, dass du dadurch nicht deinen Anspruch auf Kindergeld verlierst.

Du arbeitest in der Gastronomie? Dann ist Trinkgeld häufig üblich. Dieses darfst du behalten, schließlich galt es nur dir persönlich für deinen guten Service. Aber Achtung: In manchen Branchen, zum Beispiel im Öffentlichen Dienst, kann es dir verboten sein, Trinkgeld anzunehmen. Hier unbedingt auf die Regeln achten und bei Unsicherheiten den Chef fragen!


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