- Jugendarbeitsschutzgesetz und Kinderarbeitsschutzverordnung
- JARbSchG: Kurz und knapp
Warum arbeiten Kinder oder Jugendliche in Deutschland?
Ab wann dürfen Kinder in Deutschland arbeiten?Arbeitsdauer für Jugendliche laut Jugendarbeitsschutzgesetz
Pausenzeiten für JugendlicheNachtarbeit für Jugendliche verbotenFür Jugendliche gilt die 5-Tage-WocheUrlaubsanspruch als Arbeitnehmer unter 18 Jahren
Urlaubsanspruch 6-Tage-WocheUrlaubsanspruch 5-Tage-WocheGefährliche Arbeiten sind für Jugendliche verboten
Ausnahmefälle: Jugendliche und gefährliche ArbeitArbeitgeber muss auf Unfall- und Gesundheitsgefahren hinweisenJugendarbeitsschutzgesetz und Besuch der BerufsschuleWas passiert bei Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz?Kinderarbeit: Leider in vielen Teilen der Welt noch immer ein geläufiges Phänomen. Kinder, die hierzulande spielen und ihre Kindheit genießen, müssen in anderen Ländern bereits hart arbeiten und schuften. Viele Minderjährige und Kinder müssen auf Feldern schuften, haben keine Chance auf eine Schulausbildung oder brechen die Schule ab, um erschöpfende Tätigkeiten für eine unmenschliche Bezahlung auszuüben. In Deutschland gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz, um Kinder und Jugendliche zu schützen.
Jugendarbeitsschutzgesetz und Kinderarbeitsschutzverordnung
Mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz und der Kinderarbeitsschutzverordnung soll ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren am Arbeitsplatz, Überforderung, Ausbeutung und Belastung zu schützen.
JARbSchG: Kurz und knapp
Das JArbSchG soll Kinder und junge Menschen unter 18 Jahre vor der Arbeitswelt und Ausbeutung schützen. Es fehlt Kindern und Jugendlichen an der notwendigen Erfahrung und Entwicklung. Gefahren können oft nicht erkannt und eigenen Grenzen schlecht eingeschätzt werden. Deshalb stehen Kinder und Jugendliche unter einem besonderen Schutz.
Mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz möchte der Staat Kinder und Jugendliche vor Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Das Gesetz legt fest, in welchem Alter wo und wie lange gearbeitet werden darf.
- In dem JArbSchG wird zwischen Kindern bis 15 Jahren und Jugendlichen von 15 bis 18 Jahren unterschieden.
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Jugendliche ab 15 Jahren bis zu einem Alter von 18 Jahren.
- Umfasst werden bezahlte Beschäftigungen, egal ob Ausbildung, Nebenjob, Gelegenheitsarbeit oder Praktikum.
- Geringfügige Hilfeleistungen etwa im Haushalt oder beim Renovieren fallen nicht unter das JArbSchG.
Warum arbeiten Kinder oder Jugendliche in Deutschland?
Egal, ob ein Praktikum, der Nebenjob oder ein Ferienjob- auch in Deutschland kommt es vor, dass Kinder arbeiten wollen. Gründe sind vielleicht, ein aufgebessertes Taschengeld oder erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Einige Jugendliche treten bereits mit 16 Jahren in Form einer Berufsausbildung in die Arbeitswelt ein, auch für diese jungen Arbeitnehmer gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Grundsätzlichen sollen Kinder nach § 5 JArbSchG gar nicht arbeiten, jedoch gibt es einige Ausnahmen von diesem Verbot.
Ab wann dürfen Kinder in Deutschland arbeiten?
Kinder dürfen in Deutschland ab 13 Jahren arbeiten, hierbei gilt es bis 15 Jahre, die Erlaubnis der Eltern einzuholen. Ohne die Genehmigung der Eltern ist eine Arbeit nicht erlaubt.
Zudem gelten besondere Regelungen und Gesetze:
- Kinder zwischen 13 und 15 Jahren dürfen nicht mehr als 2 Stunden am Tag arbeiten.
- Kinder und Jugendliche dürfen nicht vor der Schule arbeiten.
- Nach 18 Uhr ist das Arbeiten verboten.
- Schüler ab 15 Jahre dürfen in den Ferien vier Wochen pro Kalenderjahr jobben.
- Sozialstunden, die ein Jugendrichter dem Jugendlichen per richterlicher Anordnung verordnet, sind abzuleisten.
- Sollen Kinder bei Konzerten, im Theater oder bei ähnlichen Veranstaltungen mitwirken, ist eine besondere Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Arbeitsdauer für Jugendliche laut Jugendarbeitsschutzgesetz
Wie lange darf ein Jugendlicher am Tag arbeiten? Was gilt es bei Schichtdienst zu beachten? Gibt es Sonderregelungen und Ausnahmen?
- Für Jugendliche ist die 40-Wochen-Stunde eine absolute Obergrenze, ein Arbeitstag darf maximal 8 Stunden haben.
- Überstunden sind für minderjährige Beschäftigte ein Tabu und nicht erlaubt.
- Die maximal tägliche Arbeitszeit darf 8,5 Stunden betragen, wenn der Jugendliche von Montag bis Donnerstag diese Stunden arbeitet und am Freitag entsprechend verkürzt.
- Arbeiten Jugendliche über 16 Jahren in der Landwirtschaft, dürfen sie bis zu 9 Stunden pro Tag arbeiten. Es sind bis zu 85 Stunden pro Doppelwoche zulässig.
Pausenzeiten für Jugendliche
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden muss mindestens eine 30-minütige Ruhepause stattfinden.
- Ab 6 Stunden Arbeitszeit besteht der Anspruch auf 60 Minuten Pause.
- Eine Pause muss mindestens 15 Minuten dauern.
- Die Ruhepausen müssen zeitlich angemessenen Abständen erlaubt werden: frühestens eine Stunde nach Beginn der Tätigkeit und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit.
- Jugendliche dürfen nicht länger als 4,5 Stunden ohne Pause beschäftigt werden.
Nachtarbeit für Jugendliche verboten
Laut JArbSchG ist die Arbeit von Jugendlichen in der Nacht nicht erlaubt: Minderjährige dürfen nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr beschäftigt werden.
Ausnahmen bestätigen die Regel: In einigen Branchen kann dieses Verbot nicht eingehalten werden, so gelten Sonderregelungen für folgende Branchen:
- Landwirtschaft
- Bäckerei und Konditoreien
- Gast- und Schaustellgewerbe
- Mehrschichtige Betriebe
- Gastronomie
Zwischen Feierabend und dem neuen Arbeitstag müssen mindestens 12 freie Stunden liegen.
Für Jugendliche gilt die 5-Tage-Woche
Am Wochenende arbeiten - kommt für Jugendliche dank JArbSchG nicht in Frage! Grundsätzlich ist der Samstag für Minderjährige frei und Ruhetag. Auch an Sonn- und Feiertagen dürfen Beschäftigte unter 18 Jahren nicht arbeiten. In einigen Branchen kann die 5-Tage-Woche jedoch nicht eingehalten werden, sodass es Ausnahmen gibt:
- Gesundheitswesen
- Gastronomie
- Landwirtschaft
- Verkehrswesen
Trotz Ausnahmen gilt: Mindestens zwei Samstage im Monat muss der Jugendliche freigestellt werden! Arbeitet ein Minderjähriger ausnahmsweise am Wochenende oder an einem Feiertag, hat er Anspruch auf einen freien Tag in derselben Arbeitswoche.
Urlaubsanspruch als Arbeitnehmer unter 18 Jahren
Natürlich haben auch minderjährige Angestellte einen Anspruch auf Urlaub, dieser wird nach dem Alter gestaffelt. Bei der Berechnung des Urlaubanspruchs geht das Jugendarbeitsschutzgesetz von einer 6-Tage-Arbeitswoche aus, somit zählt der Samstag als Werktag.
Urlaubsanspruch 6-Tage-Woche
- Mit 15 Jahren haben Jugendliche einen Anspruch auf 30 Urlaubstage.
- Mit 16 Jahren haben Jugendliche einen Anspruch auf 27 Urlaubstage.
- Mit 17 Jahren besteht ein Anspruch auf 25 Werktage.
Arbeiten Jugendliche „nur“ an fünf Werktragen pro Woche, verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Urlaubsanspruch 5-Tage-Woche
- Jugendliche unter 16 Jahre haben einen Anspruch auf 25 Urlaubstage.
- Jugendliche unter 17 Jahre haben einen Anspruch auf 23 Urlaubstage.
- Jugendliche unter 18 Jahre haben einen Anspruch auf 21 Urlaubstage.
Es handelt sich hierbei um den gesetzlichen Anspruch, den die jugendlichen Arbeitnehmer laut Gesetz haben. Es kann immer sein, dass der Arbeitgeber mehr Urlaubstage gewährt als per Gesetz vorgeschrieben.
Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche verboten
Es gibt Arbeiten, die ein hohes Risiko für Gefahren, Verletzungen und Unfälle mit sich bringen. Deshalb sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz einen definierten Bereich für Jugendliche vor, in dem diese keiner Tätigkeit nachgehen dürfen! Es ist verboten Jugendliche gefährliche Arbeiten auszusetzen.
Folgende Arbeiten sind für Jugendliche verboten:
- Arbeiten mit besonders hoher Unfallgefahr.
- Tätigkeiten, bei denen Jugendliche außergewöhnlicher Hitze, Nässe oder Kälte ausgesetzt sind.
- Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit übersteigt.
- Tätigkeiten, bei denen Jugendlichen gesundheitsschädlichem Lärm oder gefährlichen Strahlen ausgesetzt sind.
- Arbeiten, bei denen Minderjährige mit gefährlichen Arbeitsstoffen in Berührung kommen.
Ausnahmefälle: Jugendliche und gefährliche Arbeit
Aber was ist mit einer Ausbildung, in der genau diese Dinge auf dem Tagesplan stehen? Es gibt Ausbildungsberufe, die mit gefährlicher Arbeit verbunden sind, deshalb erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz gefährliche Arbeiten, sofern diese für die Ausbildung unumgänglich sind.
Weiterhin dürfen Jugendliche gefährlicher Arbeit nachgehen, wenn…
- eine fachkundige Aufsichtsperson den Schutz des Minderjährigen gewährleistet
- Gefahrstoffe den Luftgrenzwert für gefährliche Stoffe nicht überschreitet.
Arbeitgeber muss auf Unfall- und Gesundheitsgefahren hinweisen
Nicht nur bei Jugendlichen gilt es, den Arbeitnehmer vor Beginn der Tätigkeit vor möglichen Unfällen und Gefahren aufzuklären. Ein Arbeitgeber steht immer in der Pflicht seine Angestellte zu schützen und vor möglichen Risiken und Gefahren zu warnen!
Jugendliche müssen über die richtige Benutzung der persönlichen Schutzkleidung aufgeklärt werden und vor der Benutzung einer neuen Maschine, mit gefährlichen Stoffen oder an gefährlichen Arbeitsstellen eine Unterweisung erhalten. Diese Unterweisung muss alle sechs Monate aufgefrischt werden.
Bei der Unterweisungspflicht spielt es also keine Rolle, ob du dich in der Ausbildung befindest, ein Praktikum absolvierst oder ein Angestellter bist.
Jugendarbeitsschutzgesetz und Besuch der Berufsschule
Viele Auszubildene sind noch minderjährig, weshalb das Jugendarbeitsschutzgesetz auch oft in den Bereich der Berufsausbildung fällt. Bei einer dualen Ausbildung absolvieren die Azubis einen praktischen und theoretischen Teil – der praktische Teil findet im Betrieb und der theoretische in der Berufsschule statt.
Oftmals fragen sich Jugendliche, ob sie nach dem Unterricht in der Berufsschule noch arbeiten müssen, wenn der Unterricht aus bestimmten Anlässen früher endet, ausfällt oder regelmäßig vor Ende der regulären Arbeitszeit im Betrieb beendet ist.
Jugendliche müssen nach dem Berufsschulbesuch nicht mehr in den Ausbildungsbetrieb, wenn
- Der Berufsschultag in der Woche mehr als fünf Unterrichtsstunden von 45 Minuten hat.
- Die Berufsschule als Blockunterricht organisiert ist und nach dem Stundenplan mindestens
- Unterrichtsstunden an mindestens fünf Tagen in der Woche stattfinden.
Dies gilt nur für Auszubildende unter 18 Jahren, danach sind diese Regelungen hinfällig.
Was passiert bei Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Viele verschiedene Behörden prüfen und überwachen die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Dein Arbeitgeber steht in der Pflicht dir mitzuteilen, welche Aufsichtsbehörde für deinen Betrieb zuständig ist, sodass du dich bei Fragen an diese Behörde wenden kannst.
Verstößt ein Arbeitgeber gegen die Vorschriften des JArbSchG, begeht dieser eine Ordnungswidrigkeit und in besonders schwierigen Fällen sogar eine Straftat. Ein Verstoß gegen die Gesetze kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro bestraft werden. Bei einer Straftat kann droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Wurde ein Arbeitgeber bereits dreimal zu einer Geldstrafe verdonnert, darf dieser keine Jugendlichen mehr beschäftigen!
Wie du siehst, gibt es einige Gesetze und Besonderheiten die Minderjährige in Deutschland schützen sollen – aber auch viele Ausnahmen, die es oft gar nicht leicht machen, einen Überblick zu behalten.
Fühlst du dich während deiner Tätigkeit ungerecht behandelt oder hast das Gefühl der Arbeit nicht gewachsen zu sein, wende dich bitte zunächst an deinen Arbeitgeber und im nächsten Schritt an die zuständige Behörde. Viel Erfolg für deinen Start in die Arbeitswelt!