- Die Kündigung während der Probezeit
- Das Ausbildungsverhältnis wird nach der Probezeit gekündigt
- Gilt die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung?
- Wann darf mich mein Ausbilder während der Ausbildung kündigen?
- Die verhaltensbedingte Kündigung
- Die personenbedingte Kündigung
- Die betriebsbedingte Kündigung
Kann ich als Azubi gegen die Kündigung vorgehen? Was ist ein Aufhebungsvertrag?Kann ich meine Ausbildung auch in einem anderen Betrieb fortsetzen?Kündigung im letzten Lehrjahr: Kann ich meine Abschlussprüfung auch ohne Ausbildungsplatz ablegen? In dem Moment, in dem du als Azubi ein Kündigungsschreiben erhältst, bricht für dich sicherlich erst einmal eine Welt zusammen. Der Schock sitzt tief. In deinem Kopf überschlagen sich die Fragen. Wie geht es jetzt weiter? Darf mein Chef das überhaupt? Kann ich mich dagegen wehren? Ist es möglich, meine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen? Hier findest du die Antworten auf all deine Fragen, sowie Wissenswertes rund um die Kündigung während der Ausbildung!
Die Kündigung während der Probezeit
Solange du in der Probezeit bist, können sowohl du als auch dein Ausbilder das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe eines Grundes kündigen. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht. Sollte dein Ausbilder nach ein paar Wochen oder Monaten merken, dass es einfach nicht passt, kannst du von einem auf den anderen Tag deinen Ausbildungsplatz verlieren. In so einem Fall hilft nichts, außer schnell wieder aufs Pferd zu steigen und sich eine neue Ausbildungsstelle zu suchen.
Das Ausbildungsverhältnis wird nach der Probezeit gekündigt
Hast du deine Probezeit bereits hinter dich gebracht, dann kann dich dein Ausbildungsbetrieb nur fristlos und nur unter Angabe eines wichtigen Grundes kündigen. Übrigens: Eine ordentliche Kündigung mit einer mehrwöchigen Kündigungsfrist gibt es in der Ausbildung nicht. Jede Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses kann nur fristlos erfolgen.
Gilt die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung?
Es kommt auf den Kündigungsgrund an – aber ja: in einigen Fällen kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen. Dies gilt zum Beispiel für eine personenbedingte oder auch eine betriebsbedingte Kündigung. Einzig und allein bei einer verhaltensbedingten Kündigung musst du vor dem Kündigungsschreiben zunächst eine Abmahnung erhalten haben. Verstößt du ein weiteres Mal gegen genau den gleichen Abmahnungsgrund, darf dich dein Ausbilder kündigen. Bei schweren Verstößen wie Diebstahl muss der Kündigung allerdings keine Abmahnung vorangegangen sein. In solchen Fällen darf dich dein Ausbilder sofort kündigen.
Wann darf mich mein Ausbilder während der Ausbildung kündigen?
Dein Ausbildungsbetrieb kann dich aus drei Gründen kündigen: verhaltensbedingt, personenbedingt, oder betriebsbedingt. Was man genau unter den einzelnen Begriffen versteht, erklären wir dir in der folgenden Übersicht:
Die verhaltensbedingte Kündigung
Wie der Name bereits vermuten lässt, handelt es sich bei der verhaltensbedingten Kündigung während der Ausbildung um einen Kündigungsgrund, der mit deinem Verhalten zu tun hat. Dabei gilt die Faustformel: Je länger du bereits in diesem Ausbildungsverhältnis steckst, desto höher werden die Anforderungen an eine verhaltensbedingte Kündigung – und du damit schwieriger kündbar. Beispiele für eine verhaltensbedingte Kündigung:
- Wiederholte Unpünktlichkeit
- Unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule
- Unentschuldigtes Fehlen im Betrieb
- Arbeitsverweigerung
- Unerlaubte Internetnutzung zu privaten Zwecken
- Störung des Betriebsfriedens
- Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit
- Urlaubsantritt ohne Genehmigung
Für die meisten der hier aufgeführten Punkte gilt, dass ein mehrmaliger Verstoß vorliegen muss, bevor man dich als Azubi einfach so kündigen kann. Nach dem ersten Verstoß solltest du eine Abmahnung erhalten. Solltest du dich dann wieder daneben benehmen, darf dich dein Ausbilder entlassen.
Die personenbedingte Kündigung
Bei einer personenbedingten Kündigung dreht sich der Kündigungsgrund weniger um dein Verhalten, als um Dinge, die deine Person betreffen. Eine vorherige Abmahnung muss es in diesem Fall nicht geben. Beispiele für eine personenbedingte Kündigung können sein:
- Krankheit, wenn mit einer Genesung innerhalb der Ausbildungszeit nicht zu rechnen ist
- Krankheit, wenn dadurch die Eignung für einen Beruf nicht mehr gegeben ist
- Untersuchungshaft oder Freiheitsstrafe
- Vorliegende Alkohol- oder Drogensucht
Die betriebsbedingte Kündigung
Bei einer betriebsbedingten Kündigung handelt es sich um Gründe auf Seiten deines Arbeitgebers. Der Auszubildende kann in diesem Fall nichts für seine Kündigung. Beispiele für eine betriebsbedingte Kündigung sind:
- Schließung der Ausbildungsabteilung
- Personalabbau
- Betriebsstilllegung
Aber Achtung: Nicht in allen Fällen ist eine betriebsbedingte Kündigung zulässig. So darfst du während deiner Ausbildung nicht gekündigt werden, nur weil dein Ausbildungsbetrieb gerade finanzielle Schwierigkeiten durchmacht oder Insolvenz anmeldet. Auch ein Mangel an Aufträgen, wodurch du in deiner Ausbildung kaum Arbeit hast, ist als betriebsbedingter Kündigungsgrund unzulässig.
Kann ich als Azubi gegen die Kündigung vorgehen?
Wenn du denkst, dass der dir angegebene Kündigungsgrund nicht stimmt und du gegen deine Kündigung vorgehen möchtest, dann solltest du dich an eine Schlichtungsstelle deiner Industrie- und Handelskammer, oder deiner Handwerkskammer wenden. Diese hilft beiden Parteien, ihre Streitigkeiten in den Griff zu bekommen und kann beratend zur Seite stehen, wenn es darum geht, ob das Ausbildungsverhältnis weitergeführt werden kann. Eine andere Möglichkeit führt dich direkt zu einem Anwalt und vor das Arbeitsgericht. Überlege es dir aber gut, ob du deinen Ausbildungsbetrieb wirklich verklagen, und nach all den Rechtsstreitigkeiten wieder Tag für Tag dort arbeiten möchtest. Ein Anwalt, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, kann dich da am besten beraten. Eine weitere Alternative ist nachzufragen, ob du anstelle der Kündigung nicht einen Aufhebungsvertrag erhalten kannst.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag über die Beendigung einer Zusammenarbeit – in dem Fall über die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses. Doch anders als bei einer Kündigung steht im Aufhebungsvertrag, dass die Zusammenarbeit in Gegenseitigem Einverständnis beendet worden ist. Bei zukünftigen Bewerbungen kommt ein Aufhebungsvertrag bei anderen Arbeitgebern wesentlich besser an als eine fristlose Kündigung. Frag deinen Ausbilder doch einfach danach. Was hast du schon zu verlieren?
Kann ich meine Ausbildung auch in einem anderen Betrieb fortsetzen?
Ja. Wenn du trotz Kündigung deinen Ausbildungsberuf erlernen möchtest, dann kannst du dies auch in einem anderen Ausbildungsbetrieb tun. Begib dich dafür einfach möglichst schnell wieder auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz! Dein neues Ausbildungsverhältnis wird dann einfach um die Zeit verkürzt, die du in deinem ersten Ausbildungsverhältnis bereits abgeleistet hast. Du kannst auch deine Mit-Azubis aus der Berufsschule darum bitten, in ihren Ausbildungsbetrieben nachzufragen, ob es dort nicht noch einen Platz für dich gibt. Wenn du zum Zeitpunkt der Kündigung bereits im dritten Lehrjahr warst, dann kannst du dich auch schon nach einem „richtigen Job“ umsehen. Schreibe in deiner Bewerbung, dass du bereits im dritten Lehrjahr bist und frage, ob man dich noch für die letzten paar Monate ausbilden würde. Nach der Ausbildung kannst du dann direkt dort bleiben und musst keine Angst davon haben, ob du übernommen wirst oder nicht.
Kündigung im letzten Lehrjahr: Kann ich meine Abschlussprüfung auch ohne Ausbildungsplatz ablegen?
Wenn du Glück im Unglück hattest und erst zum Ende deiner Ausbildung gekündigt wurdest, besteht eventuell sogar noch die Möglichkeit, auch ohne Ausbildungsplatz eine Abschlussprüfung abzulegen. Damit du zu dieser aber überhaupt zugelassen werden kannst, musst du nachweisen, dass du die berufliche Handlungsfähigkeit in deinem Ausbildungsberuf bereits erworben hast. Wenn ja, dann darfst du unter Umständen an einer Externenprüfung teilnehmen. Ob du dafür in Frage kommst und wie du dich dafür anmeldest, erfährst du bei deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer oder deiner Handwerkskammer. Auf diese Weise ist es möglich, trotz Kündigung während der Ausbildung, am Ende dennoch eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen zu können!