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Lohnabrechnung: Was Azubis über die Abrechnung wissen müssen!

Lohnabrechnung: Was Azubis über die Abrechnung wissen müssen!
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Inhalt:
  1. Die Ausbildung: Was wird vom Brutto-Lohn abgezogen?
  2. Welche Abzüge werden in der Monatsabrechnung aufgeführt?
    1. Folgende Beiträge werden in der Regel bei Auszubildenden vom Bruttogehalt abgezogen:
      1. Beispiel Steuerfreibetrag Azubi
    2. Daten, die deiner Lohnabrechnung enthalten muss
    3. Welche Steuerklasse gibt es?
    4. Lohnabrechnung: Aufhebungspflicht?
    5. Entgeltabrechnung: Das solltest Du bei deiner Gehaltsabrechnung prüfen 

Jeder Arbeitnehmer bekommt sie: die Lohnabrechnung. Sie wird auch als Monatsabrechnung, Gehaltsabrechnung oder Entgeltabrechnung bezeichnet und ist ein wichtiger Einkommensnachweis, unteranderem für die Steuererklärung oder bei der Suche nach einer Mietwohnung. Denn dieses Dokument informiert alle Beschäftigten über Bezüge, Steuer- und Sozialversicherungsabgaben und das monatliche Entgelt. Jeder beschäftigte kennt den Zettel, oft wird lediglich ein prüfender Blick auf das Ende der Abrechnung geworfen. Aber was genau muss in der Lohnabrechnung stehen? Gibt es gesetzlichen Mindestanforderungen, die der Arbeitgeber beachten muss? Was musst Du bei geringem Lohn in der Ausbildung beachten?

Die Ausbildung: Was wird vom Brutto-Lohn abgezogen?

Jeder Arbeitnehmer hat ein Brutto- und Nettogehalt, was später tatsächlich auf dem Konto des Arbeitnehmers landet, ist das Nettogehalt. Auch während einer Ausbildung erhältst Du ein Brutto- und Nettogehalt, da Du als Azubi ebenso ein Arbeitnehmer bist, wie andere Beschäftigte. 

So setzt sich dein Bruttogehalt aus dem Lohn des Ausbildungsbetriebs und den sozialpflichtigen Beiträgen zusammen. Übrig bleibt dein Nettogehalt, das oft viel weniger ist, da zum Beispiel steuerliche Abgaben oder Abgaben der Rentenversicherung hinzukommen. Jedoch gilt bei Auszubildenden die Geringverdienergrenze von 325 Euro, das heißt, überschreitest Du mit deinem monatlichen Lohn nicht den genannten Betrag, dann gilt eine besondere Beitragslastverteilung in der Sozialversicherung. Dein Ausbildungsbetrieb muss in diesem Fall die Sozialversicherungsbeiträge komplett tragen und Du nicht. 

Welche Abzüge werden in der Monatsabrechnung aufgeführt?

Die Abzüge unterteilen sich in die zwei Bereiche Steuern und Sozialabgaben. Das wichtigste bei der Monatsabrechnung ist, dass der Arbeitnehmer nachvollziehen kann, wie sich der Nettolohn zusammensetzt. So ist es wichtig, dass vermerkt wird, ob es sich um einmalige Bezüge oder Abzüge handelt und alle Angaben korrekt sind (Steuerklasse, Beitragszuschlag für Kinderlose, Familienstand).

Folgende Beiträge werden in der Regel bei Auszubildenden vom Bruttogehalt abgezogen:

Steuern

  • Lohnsteuer/ Einkommenssteuer (inkl. Solidaritätszuschlag): Dieser Beitrag hängt, wie bei allen Arbeitnehmern, von der Lohnsteuerklasse und deinem Lohn ab. Bei einer selbstständigen Tätigkeit kommt die Einkommenssteuer hinzu. 
  • Kirchensteuer: Dieser Beitrag wird nur abgezogen, wenn Du Mitglied in einer Religionsgemeinschaft bist, die als Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) gilt. 

Überschreitet der Auszubildende nicht den Grundfreibetrag, muss er keine Lohnsteuer/Einkommenssteuer zahlen. Dieser Freibetrag ist ein Jahresbetrag, der sich an den Lebenshaltungskosten orientiert und anpasst. Der Freibetrag für Alleinstehende Arbeitnehmer liegt bei 9.000 Euro (Stand 2018), tendenziell nimmt dieser jährlich zu.

Beispiel Steuerfreibetrag Azubi

Ein Azubi hat ein Monatsgehalt von 450 Euro brutto, in diesem Fall sind Lohnsteuer nicht notwendig, sofern der Auszubildende in der ersten Lohnsteuerklasse ist. Für die Lohnsteuer muss der Arbeitnehmer den Grundfreibetrag überreichen, bei einem monatlichen Einkommen von 450 Euro ist das nicht der Fall, da lediglich ein Jahreseinkommen von 5.400 Euro besteht.

Sozialabgaben

  • Krankenversicherung: Die Hälfte dieses Beitrags übernimmt dein Ausbildungsbetrieb, also der Arbeitgeber. Es wird ein Beitrag von 14,6 Prozent gezahlt
  • Rentenversicherung: Der Beitrag für diese Versicherung beträgt 18,7 Prozent. Die Hälfte übernimmt der Arbeitgeber
  • Pflegeversicherung: In der Regel sind 2,55 Prozent vom Bruttolohn fällig. Hast Du bereits das 23. Lebensjahr vollendet und keine Kinder, wird ein Zuschlag von 0,25 Prozent gezahlt. Aber auch hier übernimmt dein Ausbildungsbetrieb die Hälfte des Beitrags.

Daten, die deiner Lohnabrechnung enthalten muss

Neben den Abzügen sind noch weitere Dinge wichtig, damit deine Abrechnung vollständig ist. Generell gibt es keine verbindliche Regeln für die Gestaltung der Lohnabrechnung und für den Inhalt, jedoch sind die meisten Lohnabrechnung sehr ähnlich aufgebaut.

Mindesten müssen folgende Daten enthalten sein:

  • Abrechnungszeitraum
  •  Zusammensetzung des Arbeitsentgelts
  •  Art und Höhe der Zuschläge
  •  Zulagen
  •  Art und Höhe der Abzüge,
  • Abschlagszahlungen und Vorschüsse
  • Die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten dürfen nicht überschritten werden

Welche Steuerklasse gibt es?

In abhängig vom Familienstatus und Lohn befinden sich Arbeitnehmer in einer bestimmten Steuerklasse. Insgesamt gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen, die sich wie folgt unterteilen:

(Lohn-)Steuerklasse 1: Für alleinstehende Arbeitnehmer.
(Lohn-)Steuerklasse 2: Alleinerziehende Arbeitnehmer.
(Lohn-)Steuerklasse 3: Verheirateter Arbeitnehmer, dessen Partner in Lohnsteuerklasse 5 eingeordnet ist oder keinen Arbeitslohn erhält.
(Lohn-)Steuerklasse 4: Verheiratete Arbeitnehmer, die einen gleich oder ähnlich hohen Verdienst erzielen.
(Lohn-)Steuerklasse 5: Verheirateter Arbeitnehmer, dessen Partner in Lohnsteuerklasse 3 eingeteilt ist.
(Lohn-)Steuerklasse 6: Für einen Zweit- oder Nebenjob, sofern es sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung handelt.

Lohnabrechnung: Aufhebungspflicht?

Du bist nicht verpflichtet, eine Abrechnung aufzubewahren, da es zusätzlich die Lohnsteuerkarte gibt. Diese ist ein weiterer Nachweis dafür, dass Du gearbeitet hast und wie lange. Dennoch ist es sehr ratsam die Lohnabrechnung aufzubewahren und gegebenenfalls sortiert abzuheften. Ebenfalls solltest Du deinen Ausbildungsvertrag und zukünftige Arbeitsverträge sowie den Nachweis über die Rentenversicherung mindestens bis zu Rente aufbewahren, da Du so selbst alles in der Hand hast und nicht den Überblick verlierst. 

Es könnte irgendwann vorkommen, dass Du schnell einen Nachweis deines Einkommens erbringen musst, so können Gemeinden oder bestimmte Stellen die Einsicht in dein Gehalt einfordern, das ist zum Beispiel wichtig, falls Du Vater/Mutter wirst und es um Mutterschutz und Elterngeld geht. Hast Du die entsprechenden Abrechnungen und Dokumente zu Hause, wird die Abwicklung der Anträge nicht in die Länge gezogen.

Entgeltabrechnung: Das solltest Du bei deiner Gehaltsabrechnung prüfen 

Du solltest Deine Abrechnung regelmäßig auf Fehler überprüfen, besonders zu Beginn eines neuen Jahres ist das sehr sinnvoll. Auch ein neues Ausbildungsjahr bedeutet:

  • Prüfen ob der Lohn stimmt, denn generell erhöht sich dein Bruttoeinkommen pro Ausbildungsjahr je nach Branche. Insgesamt können sich Unstimmigkeiten und Fehler schnell einschleichen, so musst Du zum Beispiel Freibeträge neu beantragen.
  • Prüfe, ob die eingetragenen Lohnsteuerklasse korrekt ist. Ist ein Wechsel der Steuerklasse notwendig, da Du vielleicht geheiratet hast? Die Steuerklasse ist abhängig von deinem Gehalt und deinem Familienstatus.
  • Bist du Mitglied in einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft? Dann ist es richtig, dass Du Kirchensteuer zahlen musst
  • Ist deine Adresse noch aktuell?
  • Entspricht dein Lohn dem vereinbarten Betrag oder dem aktuellen Ausbildungsjahr? Schau in deinem Ausbildungsvertrag nach, falls Du dir unsicher bist.

Also, blick in Zukunft doch genauer auf deine Lohnabrechnung und leg sie einfach weg. Es ist ein wichtiges Dokument, das Du gut aufbewahren solltest. Änderungen solltest Du dem zuständigen Finanzamt deines Wohnorts mitteilen, zusätzlich kannst Du dich dort auch informieren, falls Du Fragen hast. Ausbildungsstelle.de wünscht Dir viel Erfolg in deiner Ausbildung und auf deinem weiteren Berufsweg! 


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