ausbildungsstellen.de Azubi Ratgeber Nebenjob während der Ausbildung: Das solltest du wissen!

Nebenjob während der Ausbildung: Das solltest du wissen!

Nebenjob während der Ausbildung: Das solltest du wissen!
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Inhalt:
  1. Was ist ein Nebenjob?
  2. Darf ich als Azubi einen Nebenjob haben?
  3. Was gilt es bei einem Nebenjob zu beachten?
  4. Was passiert, wenn ich meinen Chef nicht über meinen Nebenjob informiere?
  5. Wie viel darf ich in meinem Nebenjob arbeiten?
    1. Minderjährige Azubis
    2. Volljährige Azubis
  6. Wie viel darf ich mit meinem Nebenjob verdienen?
  7. Wie finde ich als Azubi den richtigen Nebenjob?
  8. Nebenjobs für Azubis
  9. Fazit

Als Azubi liegt deine Ausbildungsvergütung in der Regel unter 1.000 Euro brutto monatlich. Das ist meist zu wenig, um den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Daher ist es verständlich, dass viele Auszubildende einem Nebenjob nachgehen, um ihre finanzielle Situation zu verbessern. Doch wann und in welchem Ausmaß darf man als Azubi überhaupt einen Nebenjob haben und welche gesetzlichen Regelungen gilt es dabei zu beachten?

Was ist ein Nebenjob?

Ein Nebenjob ist eine berufliche Tätigkeit, welcher du parallel zu deinem Hauptberuf nachgehst. Bei einem Nebenjob handelt es sich in der Regel um eine geringfügige Beschäftigung, die weniger Geld einbringt, als dein Gehalt aus deinem Hauptberuf. Typische Minijobs sind beispielsweise Wochenendjobs im Handel oder der Gastronomie, aber auch Promotiontätigkeiten oder das freiberufliche Arbeiten als Trainer oder Nachhilfelehrer.

Darf ich als Azubi einen Nebenjob haben?

Prinzipiell darfst du auch als Azubi einen Nebenjob haben, sofern der Arbeitgeber deiner Tätigkeit zustimmt. Als Azubi musst du jedoch beachten, dass du aufgrund deines Zweiteinkommens ein höheres Jahreseinkommen hast, welches negative Auswirkungen auf die Höhe etwaiger Beihilfen wie beispielsweise der Berufsausbildungsbeihilfe oder auf das Kindergeld haben kann.

Was gilt es bei einem Nebenjob zu beachten?

Bevor du einen weiteren Job annimmst, muss du deinen Ausbildungsbetrieb über deinen Minijob informieren. Das Unternehmen kann dir untersagen, den Nebenjob anzunehmen, wenn sich der Job negativ auf deine Leistungsfähigkeit auswirkt. Zudem darfst du keine Jobs in Unternehmen annehmen, die in direkter Konkurrenz zu deinem Ausbildungsbetrieb stehen. Eine generelle Klausel in deinem Arbeitsvertrag, die dir einen Nebenjob grundsätzlich untersagt, ist jedoch verboten.

Was passiert, wenn ich meinen Chef nicht über meinen Nebenjob informiere?

Wenn du deinen Chef nicht über deine weiteren beruflichen Tätigkeiten informierst, kann das für dich weitreichende Konsequenzen haben, die bis zur Auflösung deines Auszubildendenvertrags führen können. Es ist daher wichtig, dass du deinen Vorgesetzten vor Antritt deiner neuen Stelle über deinen Nebenjob informierst. Wenn du dir unsicher bist, kann die Information auch schriftlich erfolgen, sodass du im Falle von Streitigkeiten auf eine schriftliche Zusage zurückgreifen kannst.

Wie viel darf ich in meinem Nebenjob arbeiten?

Wie viel du nebenberuflich verdienen darfst, hängt vor allem von deinem Alter ab. Auch wenn die Anzahl der Jobs, denen du nachgehst, prinzipiell deine Privatsache ist, so gelten dennoch bestimmte gesetzliche Regelungen, die besonders für Minderjährige wesentlich strenger ausfallen, als für Erwachsene.

Minderjährige Azubis

Auszubildende, die über 15 Jahre aber unter 18 Jahre sind, gelten vor dem Gesetz als Jugendliche. Daher gilt für diese Gruppe auch das Jugendarbeitsschutzgesetz. Diese gesetzliche Regelung sieht vor, dass minderjährige maximal 8 Stunden am Tag arbeiten dürfen. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, wobei Jugendliche 2 Tage die Woche arbeitsfrei haben müssen. Zusätzlich zu dieser Regelung wird jeder Tag, den du in der Berufsschule verbringst, als Arbeitstag mit 8 Stunden gewertet. Deine Arbeitszeiten müssen zudem auch zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends liegen. Diese Regelung gilt dabei nicht für einen Job, sondern für alle Tätigkeiten, denen du nachgehst. Als Minderjähriger ist es dir somit nicht möglich, dein Einkommen mit einer Wochenendtätigkeit als Barkeeper in einer Bar aufzubessern.

Volljährige Azubis

Wenn du volljährig bist, fällst du nicht mehr unter das Jugendarbeitsschutzgesetz, sondern unter das gewöhnliche Arbeitsgesetz, welches wesentlich flexibler ist. Deine maximale Arbeitszeit darf dann 48 Stunden die Woche betragen und du darfst an 6 Tagen die Woche arbeiten. Du musst jedoch auch als Erwachsener die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten. Nach Beendigung deines Jobs schreibt das Gesetz eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden vor. Du kannst daher unter der Woche nicht nach deiner Arbeit einem Minijob bis beispielsweise 2 Uhr morgens nachgehen. Zudem muss dein Nebenjob auch während deines gesetzlichen Urlaubs ruhen. Bemerkt dein Chef, dass du während deines Urlaubs einer weiteren Tätigkeit nachgehst, kann das unangenehme Folgen für dich haben.

Wie viel darf ich mit meinem Nebenjob verdienen?

Grundsätzlich darfst du so viel verdienen, wie du möchtest. Im Allgemeinen bewegen sich Einkünfte aus Nebenjobs jedoch in einem Bereich von bis zu 450 Euro monatlich. Das liegt daran, dass Bezüge bis zu diesem Betrag von steuerlichen Abzügen befreit sind. Einnahmen, die über diesem Betrag liegen, werden normal besteuert, sodass sich der Nebenverdienst im schlimmsten Fall kaum rentiert. Das Nebeneinkommen wirkt sich zudem auch auf dein Jahreseinkommen und somit auch auf die Höhe deiner Beihilfen aus. Du solltest daher vor Beginn einer neuen Tätigkeit genau kalkulieren, wie viel dir dein Nebenjob wirklich einbringt.

Wie finde ich als Azubi den richtigen Nebenjob?

Bei der Wahl eines Nebenjobs gilt das Gleiche wie bei der Wahl eines Ausbildungsjobs. Der Minijob sollte dir prinzipiell Spaß machen und deinen Vorlieben und Neigungen entsprechen. Mute dir dabei anfangs nicht zu viel zu. Besonders als Auszubildender musst du bedenken, dass du am Wochenende häufig für die Berufsschule lernen musst und du auch während deiner Ausbildung eine durchgehend gute Leistung im Ausbildungsbetrieb an den Tag legen solltest. Beginne daher anfangs mit nur wenigen Stunden und schalte einen Gang zurück, wenn du merkst, dass die Doppelbelastung zu groß für dich wird.

Nebenjobs für Azubis

Beliebte, aber auch körperlich sehr anstrengende Nebenjobs findest du im Handel, in der Gastronomie und in der Hotellerie. Hier werden besonders abends und an Wochenenden immer wieder Aushilfen für einfache Tätigkeiten gesucht. Der Vorteil dieser Jobs liegt darin, dass sie sich sehr gut mit einer normalen Ausbildung kombinieren lassen und keine speziellen Kenntnisse erfordern. Weitere beliebte Jobs für Azubis gibt es im Tourismusbereich und auch Promotiontätigkeiten oder freiberufliche Trainerjobs sind sehr gefragt. Wenn du nicht sicher bist, welcher Job der richtige für dich ist, dann schau dir Anzeigen auf Schwarzen Brettern oder Aushänge in Geschäften oder an Universitäten an. In diesen kleinen Anzeigen werden häufig Personen für skurrile oder lustige Tätigkeiten gesucht wie beispielsweise Hundesitter, Engel und Weihnachtsmänner für Weihnachtsmärkte oder Hilfskräfte für die Erdbeerernte.

Fazit

Mit einem Nebenjob kannst du dir auch während deiner Ausbildung den einen oder anderen Luxus ermöglichen oder dir ganz einfach ein kleines Polster für zukünftige Ausgaben ansparen zulegen. Zudem eignest du dir bei deinem Minijob im besten Fall neue Fähigkeiten und Kenntnisse an, die du vielleicht im späteren Berufsleben wieder verwenden kannst. Solange du deinen Chef vorab über deine Tätigkeit informierst und die gesetzlichen Regelungen einhältst, steht einem Minijob auch nichts im Wege.


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