- Urlaubsanspruch in der Ausbildung: Wie viel Urlaubstage hast Du?
- Übersicht regulärer Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen:
Urlaub beantragen: Wie nimmst Du dir Urlaub?Resturlaub berechnen: Wie viele Tage hast Du noch übrig?Warum darf der Resturlaub nur bis Ende März des Folgejahres genommen werden?Urlaubstage übrig: Wie entsteht Resturlaub?Arbeitgeber ist verpflichtet dich in den Urlaub zu schickenEnde März des Folgejahres: Resturlaub immer noch nicht genommenAchtung: Urlaubsanspruch für ein Kalenderjahr, auch bei ArbeitgeberwechselBesonders zum Ende eines Jahres bemerken einige Arbeitnehmer, dass zu viel gearbeitet und zu wenig Urlaubstage eingesetzt wurden. Nicht wenige Arbeitnehmer arbeiten mehr und länger, als sie in der Regel müssten. Ist das bei dir auch der Fall? Dann kann es sein, dass Du am Ende des Jahres vor dem sogenannten Resturlaub. In der Regel steht dir pro Kalenderjahr eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen zu: Werden diese Urlaubstage bis zum 31. Dezember des Jahres nicht vollständig von dir genommen, verfallen diese doch, oder?
Urlaubsanspruch in der Ausbildung: Wie viel Urlaubstage hast Du?
Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer bei einer Sechs-Tage-Woche einen Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr. Auch während deiner Ausbildung stehen dir diese Urlaubstage zu, entsprechend deiner Arbeitstage pro Woche. Arbeitest Du weniger als sechs Tage in der Woche, wird der Urlaubsanspruch entsprechend gekürzt. So besteht bei einer 5-Tage-Woche ein Anspruch auf mindestens 20 Werktage Urlaub. Jedoch sehen Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen nicht selten eine höheren Anzahl an Urlaubstage, sodass bis zu 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche keine Seltenheit sind.
Bist Du noch unter 18 Jahre greift das Jugendarbeitsschutzgesetz, laut diesem, stehen Azubis unter 18 Jahre mindestens 25 Werktage Urlaub im Jahr zu. Bist Du noch jünger, können es sogar bis zu 30 Werktage Urlaub im Jahr werden. Die genaue Anzahl deiner Urlaubstage pro Kalenderjahr sind in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt. Übst Du einen Ausbildungsberuf aus, der an Tarifverträge gebunden ist, kann sogar ein höherer Urlaubsanspruch bestehen. Vergiss aber nicht, dass sich die Urlaubstage auf ein Kalenderjahr beziehen und nicht auf deine Ausbildungsjahre.
Übersicht regulärer Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen:
6 Tage-Woche – 24 Tage Urlaub
5 Tage-Woche – 20 Tage Urlaub
4 Tage-Woche – 16 Tage Urlaub
3 Tage-Woche – 12 Tage Urlaub
2 Tage-Woche – 8 Tage Urlaub
1 Tag pro Woche – 4 Tage Urlaub
Urlaub beantragen: Wie nimmst Du dir Urlaub?
Kurz und Knapp gesagt: Bei der Genehmigung deines Urlaubs hat dein Arbeitgeber das letzte Wort.
So solltest Du einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen, den Du frühzeitig bei deinem Chef oder Vorgesetzten einreichst. Erkundige dich am besten in deinem Ausbildungsbetrieb, wer für die Urlaubsanträge verantwortlich ist. So kannst Du sicher gehen, dass deine Anträge bei dem richtigen Ansprechpartner ankommen. Besonders bei einem längeren Urlaubszeitraum, etwa für eine größere Reise, oder zu beliebten Urlaubszeiten, solltest Du deinen Urlaub frühzeitig beantragen.
Oft haben die Unternehmen und Betriebe ihre eigene Urlaubspolitik, so kann es sein, dass Du bereits am Endes des Jahres einige Urlaubstage festlegen kannst oder musst. In einigen Berufsbranchen ist es notwendig, dass der Betrieb über Urlaubswünsche und Zeiträume Bescheid weiß, so können eventuell mehr Wünsche berücksichtig oder Kompromisse geschlossen werden.Ebenfalls kann es auch sein, dass Du für bestimmte Zeiträume eine Sperrfrist für Urlaub hast. Erkundige dich doch bitte bei deinem Vorgesetzten über alle relevanten Informationen zum Thema Urlaub.
Resturlaub berechnen: Wie viele Tage hast Du noch übrig?
Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der Urlaub „im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden“. Somit musst Du deine Urlaubstage bis zum Ende des jeweiligen Jahres verbraucht haben. Ist das nicht der Fall, kannst Du deine Urlaubstage nicht einfach ohne Weiteres ins neue Jahr nehmen. Oder geht das etwa doch?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Du deinen Resturlaub ins neue Jahr überträgst. In der Regel erlauben Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe die Urlaubstage bis Ende März des Folgejahres zu nehmen. Jedoch kann dies unter Umständen nur möglich sein, wenn die Ausnahme besteht, dass Du den Urlaub nicht wie vorgesehen nehmen konntest.
Gründe für die Übertragung des Resturlaubs ins neue Jahr sind etwa Elternzeit, dringende betriebliche Gründe und Langzeiterkrankung. In jedem Fall solltest Du mit deinem Arbeitgeber die Übernahme des Resturlaubs besprechen. Dir steht nur der Resturlaub zu, wenn Du in dem aktuellen Unternehmen tätig bleibst. Lass dir die Übertragung deiner restlichen Urlaubstage ins Folgejahr auf jeden Fall schriftlich geben, so hast Du etwas in der Hand und kannst die Vereinbarung nachweisen. Wechselst Du deinen Arbeitgeber oder endet das Beschäftigungsverhältnis, verfällt dein Anspruch auf Resturlaub. In diesem Fall besteht die Möglichkeit auf Auszahlung der restlichen Urlaubstage.
Jedoch sollten in der Regel die restlichen Urlaubstage automatisch und ohne Antrag in das neue Jahr übernommen werden. So hast Du die ersten drei Monate im neuen Jahr Zeit, den Resturlaub zu nehmen.
Warum darf der Resturlaub nur bis Ende März des Folgejahres genommen werden?
Die Erklärung dafür ist simple und auch logisch: Andernfalls besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer sich den Urlaub ansammeln und diesen hintereinander nehmen. Dadurch würde ein Arbeitnehmer für zu lange Zeit ausfallen und zusätzlich widerspricht dieses Vorgehen dem Grundsatz des Urlaubs. Denn der gesetzliche Anspruch auf Urlaub dient der Erholung von Arbeitnehmern.
Der Erholungsurlaub soll in regelmäßigen Abständen genommen werden und nicht auf einmal. Mindestens 12 aufeinander folgende Werktage Urlaub sind jedoch von deinem Arbeitgeber zu gewähren, denn das Stückeln vom Urlaub ist ebenso sinnlos, wie das horten von Urlaubstagen.
Urlaubstage übrig: Wie entsteht Resturlaub?
In der Regel liegt es nicht am Arbeitnehmer selbst, dass noch Urlaubstage übrig sind. Oft liegt es an der betrieblichen Situation, dass sich Mitarbeiter nicht wie gewünscht Urlaub nehmen können, so kann es durchaus vorkommen, dass sich der Urlaub immer wieder verschiebt. Am Ende des Jahres steht der Betroffene vor einigen Urlaubstagen, die er noch nicht genommen hat bzw. noch nicht nehmen konnte. Insbesondere zur kälteren Jahreszeit können Unternehmen und Betrieb sehr knapp aufgestellt sein, sodass Mitarbeitermangel besteht und jeder Arbeitnehmer hilfreich ist. In diesem Fall ist es nicht ungewöhnlich, dass der Urlaubsantrag eher abgelehnt wird. Auch größere Projekte und Aufträge benötigen in der Regel die geballte Energie und Zusammenarbeit einer Abteilung, sodass nicht viele Mitarbeiter fehlen können.
Manchmal ist aber auch der Arbeitnehmer selbst an den restlichen Urlaubstagen „Schuld“, denn häufige Krankheitstage und Krankschreibungen führen oft dazu, dass sich die Betroffenen keinen Urlaub nehmen. Vermutlich haben viele Mitarbeiter ein gewisses Pflichtbewusstsein und fühlen sich aufgrund der Fehlzeit durch Krankheit nicht berechtigt Urlaub zu nehmen. Dadurch kann sich der Urlaubsantrag bis ans Ende des Jahres hinaus zögern.
Arbeitgeber ist verpflichtet dich in den Urlaub zu schicken
Generell steht dein Arbeitgeber in der Pflicht, darauf hinzuwirken, dass Du deinen Urlaub fristgerecht nimmst. Er sollte dich an deine übrigen Urlaubstage erinnern oder dich in den Urlaub schicken. Arbeitgeber sind seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 06. November 2018 dazu verpflichtet, deutlich auf die übrigen Urlaubstage hinzuweisen. Nimmst Du dir trotz dieser ausdrücklichen Hinweise keinen Urlaub, besteht die Gefahr, dass der Urlaub und eine Ausgleichzahlung verfallen. Dafür muss dein Arbeitgeber beweisen können, dass er dich fristgerecht informiert hat und dir Urlaub „verordnet“ hat.
Kommt dein Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, muss es für dich nicht automatisch zum Nachteil werden: Leitet dein Arbeitgeber diese Maßnahmen nicht ein, muss dieser im Zweifelsfall als Schadensersatz erneut Urlaub gewähren. Diese Urlaubstage können dann auch noch nach Ablauf des Jahres vollständig genutzt werden.
Der EuGH hat festgelegt, dass der automatische Verfall des Resturlaubs nicht rechtens ist. In der Regel musst Du also keinen Antrag für die Übernahme deiner Urlaubstage stellen, so wie es früher üblich war. So hast Du Zeit bist zum ersten Quartal des neuen Jahres deinen Resturlaub zu verbrauchen.
Ende März des Folgejahres: Resturlaub immer noch nicht genommen
Manchmal kommt es vor, dass der Resturlaub auch in den ersten drei Monaten des neuen Jahres nicht genommen wurde. Trägt der Arbeitnehmer dafür keine Schuld, darf der Resturlaub trotz überschreiten der Frist nicht verfallen. Möglicherweise durfte der Arbeitnehmer sich aufgrund betrieblicher Gründe keinen Urlaub nehmen, so etwa aufgrund von wichtigen Projekte oder mangelnder Besetzung von Arbeitskräften.
In diesem Fall entsteht ein Schadensersatzanspruch: Der Resturlaub darf im Laufe des Jahres genommen werden, auch weit über die Frist Ende März hinaus.
Achtung: Urlaubsanspruch für ein Kalenderjahr, auch bei Arbeitgeberwechsel
Besonders, wenn Du dich am Ende deiner Ausbildung befindest solltest Du nicht deine ganzen Urlaubstage einsetzen. Nehmen wir an, Du beendest im Frühjahr deine Ausbildung und besetzt im Sommer eine neue Stelle in einem anderen Betrieb. Hast Du bereits bei deinem vorherigen Arbeitgeber den vollen Jahresurlaub in Anspruch genommen, hast Du keinerlei Urlaubsansprüche mehr für das restliche Jahr.
Bedenke also immer, dass sich dein Urlaubsanspruch auf das Kalenderjahr bezieht und nicht auf den Arbeitgeber oder dein Ausbildungsjahr. Diese Regelung soll Doppelansprüche vermeiden. Im besten Fall lässt Du dir von deinem alten Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, auf welcher der bereits gewährte Urlaub für das laufende Kalenderjahr nachvollziehbar ist. So hast Du bei deinem neuen Arbeitgeber einen Nachweis für deinen Erholungsbedarf
In der Regel verfällt dein Anspruch auf Urlaub nicht mit dem Jahreswechsel, bist Du dir dennoch unsicher, solltest Du dich in deinem Betrieb darüber informieren. Die wichtigsten Fakten rund um das Thema Resturlaub hast Du hier bei uns erhalten, schau doch unter Tipps & News für Azubis, ob Du weitere hilfreiche Artikel findest. Alles Gute für deine Ausbildung und deinen weiteren beruflichen Werdegang wünscht dir das Team von ausbildungsstellen.de.