- 1. BAföG
- 2. Wohngeld
- 3. Umschulung aus gesundheitlichen Gründen
- 4. Kindergeld
- 5. Steuererstattungen
- 6. Vergünstigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
- 7. Kredit für die Ausbildung
- 8. Nebenjobs
- Fazit
Du hast Dich entschieden, eine Schulausbildung zu machen. Vielleicht willst Du nach der Haupt- oder Realschule einen höheren Abschluss erlangen, vielleicht willst Du Deinen bisherigen Beruf wechseln. Wie auch immer Deine Gründe sein mögen: Du brauchst Geld, um Dein Projekt zu bezahlen. Als Auszubildender hast Du einige Möglichkeiten, Dein Einkommen aufzubessern.
1. BAföG
Am besten informierst Du Dich vor dem Beginn Deiner Ausbildung, welche Förderungen Du vom Staat erhältst. Wenn Du das 30. Lebensjahr noch nicht erreichst hast und wenn Du eine mindestens zwei Jahre dauernde Berufsausbildung absolvierst, hast Du Anspruch auf Schüler-BAföG. Dazu muss es sich um eine Erstausbildung handeln. Das BAföG wird jeden Monat ausgezahlt, es hängt ab vom Einkommen Deiner Eltern. Nach dem Ende der Ausbildung musst Du bis zu 10.000 Euro an den Staat zurückzahlen.
2. Wohngeld
Vielleicht musst Du für Deine Ausbildung den Wohnort wechseln. Damit Du Deine Miete bezahlen kannst, besteht die Möglichkeit, Wohngeld in Anspruch zu nehmen. Dafür musst Du das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem musst Du bei der Behörde den Ablehnungsbescheid auf die Berufsausbildungsbeihilfe – kurz als BAB bezeichnet – vorlegen und beweisen, dass Du nicht mehr im Haus Deiner Eltern lebst. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhältst Du ein Wohngeld, mit dem Du einen Teil Deiner Miete bezahlen kannst.
3. Umschulung aus gesundheitlichen Gründen
Wenn Du schon eine Ausbildung abgeschlossen hast und aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen eine neue Ausbildung machen willst, bekommst Du ebenfalls Unterstützung vom Staat. Sofern Deine neue Ausbildung als Umschulung anerkannt ist, springt die Agentur für Arbeit finanziell ein. Am besten informierst Du Dich bei Deiner örtlichen Arbeitsagentur bei dem zuständigen Sachbearbeiter. Er erklärt Dir genau, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Du Leistungen vom Arbeitsamt bekommst und wie Du sie am besten beantragst.
4. Kindergeld
Eine Unterstützungsleistung, die häufig vergessen wird, ist das staatliche Kindergeld. Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr hast Du Anspruch auf Kindergeld. Der Antrag wird von Deinen Eltern oder von Deinen Erziehungsberechtigten bei der Agentur für Arbeit gestellt. Im Normalfall bekommen Deine Eltern das Kindergeld. Wenn Du aber nicht mehr zu Hause lebst oder wenn Du aufgrund Deiner Schulausbildung an einem anderen Wohnort als Deine Eltern leben musst, kannst Du Dir das Kindergeld auch selbst auszahlen lassen. Dazu sprichst Du am besten mit Deiner Familie und veranlasst dann bei der Behörde eine Umstellung der Auszahlung für Dich selbst.
5. Steuererstattungen
Zu den staatlichen Unterstützungsleistungen gehört im weitesten Sinne auch jede Art der Steuererstattung. Deine Eltern können zum Beispiel einen Teil der Kosten für Deine Ausbildung als Sonderausgaben bei der Steuer abziehen. Dazu müssen sie das Kindergeld für Dich erhalten. Zu den abzugsfähigen Kosten gehören auch Ausgaben für Bücher oder Lehrmaterialien, sie werden als Werbungskosten angegeben. Sofern Du selbst schon ein steuerpflichtiges Einkommen bekommst und Einkommenssteuer bezahlst, kannst Du die Kosten für Deine Ausbildung auch selbst als Sonderausgaben oder als Werbungskosten abziehen. Damit bekommst Du einen Teil Deiner Kosten durch eine Steuererstattung zurück. Ebenfalls abzugsfähig sind alle Reisekosten wie zum Beispiel Benzin- oder Bahnkosten. Wenn Du zum Beispiel schon ein eigenes Auto oder ein Zweirad hast oder wenn Du regelmäßig mit der Bahn zum Ausbildungsort fährst, kannst Du die Kosten dafür von der Steuer abziehen.
6. Vergünstigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
Als Azubis bekommst Du bei vielen Verkehrsbetrieben übrigens besonders günstige Tickets. Dadurch sparst Du einerseits schon beim Kauf des Tickets, andererseits aber auch bei der Steuer, wenn Du die Kosten in Deiner Steuererklärung angibst.
7. Kredit für die Ausbildung
Eine schulische oder berufliche Ausbildung ist auch mit Hilfe eines Kredits zu bezahlen. Der Bildungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann zum Beispiel gut als Ergänzung des BAföG herangezogen werden. Ein Bildungskredit wird unabhängig vom Einkommen der Eltern und auch unabhängig vom BAföG gewährt. Einen Anspruch hat, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und noch unter 36 Jahren ist. Voraussetzung für die Genehmigung des Bildungskredits ist es, dass Du schon einen berufsqualifizierenden Abschluss vorweisen kannst oder diesen Abschluss durch Deine jetzige Ausbildung bekommst. Im vorletzten oder im letzten Jahr Deiner Ausbildung kannst Du dann den Bildungskredit beantragen.
Als weitere Voraussetzung muss Deine Ausbildung nach den BaföG-Richtlinien anerkannt sein. Bei dem Bildungskredit handelt es sich um einen Kredit zu geringen Zinsen. Er wird zeitlich befristet gewährt, bis Du Deine Ausbildung abgeschlossen hast. Auszahlungen sind in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro monatlich oder als Einmalzahlung möglich. Wichtig für Dich zu wissen ist auch, dass für die Kreditgenehmigung keine umfangreiche Prüfung Deiner Bonität durchgeführt wird. Beantragt wird der KfW-Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt (BVA) mit Sitz in Köln. Neben dem KfW-Bildungskredit gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau weitere Unterstützung aus unterschiedlichen Förderprogrammen für die Aus- und Weiterbildung. Mit einem Studienkredit ist zum Beispiel ein Studium zu finanzieren, das Aufstiegs-BAföG dient der Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung.
Allerdings bietet nicht nur die Kreditanstalt für Wiederaufbau eine finanzielle Unterstützung während Deiner Ausbildungszeit an. Die meisten großen Banken und vor allem die Sparkassen haben entsprechende Förderprogramme in ihrem Angebot. Hier informierst Du Dich am besten im Internet, welche Angebote Deine Hausbank oder die Sparkasse bei Dir vor Ort gerade vorhält. Schau Dir auch an, welche Finanzierungen die Onlinebanken aktuell anbieten. Bei einem Ausbildungskredit handelt es sich in der Regel um eine Finanzierung zu günstigen Zinsen, die Du nach dem Abschluss Deiner Ausbildung in kleinen Raten zurückzahlen kannst. Vor der Genehmigung des Kredits führt die Bank eine Prüfung Deiner Bonität durch. Dazu will sie wissen, ob Du schon ein regelmäßiges Einkommen aus Deiner Ausbildungstätigkeit bekommst und ob es negative Eintragungen in Deiner Schufa gibt. Ist das nicht der Fall, wird ein Ausbildungskredit meistens genehmigt. Denke aber daran, dass es sich auch bei einem Ausbildungskredit um eine finanzielle Verpflichtung handelt! Du machst also Schulden, die Du spätestens nach dem Ende der Ausbildung zurückzahlen musst.
8. Nebenjobs
Neben den staatlichen Unterstützungen und den unterschiedlichen Krediten für Deine Ausbildung solltest Du auch überlegen, ob Du neben Deiner Ausbildung noch arbeiten gehen kannst. Das mag sich auf den ersten Blick sehr anstrengend anhören. Vielleicht hast Du auch Angst, dass Du nicht genügend für Deine Schulausbildung lernen kannst, wenn Du nebenher arbeitest. Trotzdem kann es sich lohnen, über einen Nebenjob nachzudenken.
Vorteile sind z.B.:
Wenn Du einen Nebenjob aufnimmst, der irgendetwas mit Deiner Schulausbildung zu tun hast, sammelst Du ganz nebenbei schon erste berufliche Erfahrungen. Das kann nach Deiner Ausbildung von Vorteil sein, wenn Du Dich um einen Arbeitsplatz bewirbst. Vielleicht macht es Dir aber auch mehr Spaß, einen Nebenjob auszuüben, der etwas mit Deinem Hobby zu tun hast. Wenn Du es aber ganz pragmatisch angehst und einfach in der Zeitung schaust, welche Unternehmen bei Dir am Wohn- oder Ausbildungsort Nebenjobs vergeben, dürftest Du genügend Auswahl haben und eine Tätigkeit finden, die Du neben Deiner Ausbildung ausüben kannst. Supermärkte suchen zum Beispiel fast immer Aushilfen zum Aufräumen und Auffüllen der Regale. Auch Zeitungen austragen, Reinigungsarbeiten oder Babysitting sind beliebt. Achte bei Deiner Suche darauf, dass Du gezielt nach Nebenjobs für Schüler und Auszubildende Ausschau hältst. Du kannst dann sicher sein, dass das Unternehmen bevorzugt nach jungen Menschen sucht, die neben ihrer Arbeit in irgendeiner Art der Ausbildung stehen.
Einen Nebenjob kannst Du auf Basis eines 450-Euro-Jobs oder eines Minijobs ausüben. Du arbeitest dann im Durchschnitt zehn Stunden in der Woche, die Arbeitszeit ist entweder auf mehrere Tage in der Woche verteilt oder auf wenige Tage wie zum Beispiel am Wochenende. Wenn das nicht in Frage kommt, bietet sich vielleicht ein Job mit einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit an. Auch ein Ferienjob ist eine gute Gelegenheit, Dein schmales Budget in der Schulausbildung aufzustocken.
Fazit
Gerade Schüler, die schon während ihrer Schulausbildung nebenher Geld verdienen, um finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, sind nach der Ausbildung bei vielen Unternehmen gefragt. Sie beweisen schon früh, dass sie selbständig sein wollen und Verantwortung übernehmen wollen. Außerdem zeigst Du dadurch Einsatzbereitschaft und Durchhaltevermögen, was bei den meisten Chefs sehr gut ankommt. Es lohnt sich also oft, wenn Du diese Mühe auf Dich nimmst.