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Schwanger in der Ausbildung – was nun? Wichtige Infos für Azubis

Schwanger in der Ausbildung – was nun? Wichtige Infos für Azubis
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Inhalt:
  1. Schwanger? Wie sage ich es meinem Chef?
    1. Kündigungsschutz für schwangere Azubis
  2. Schwanger in der Ausbildung – Deine Rechte
  3. Mutterschutz und Erziehungszeit nach der Ausbildung
    1. Finanzielle Unterstützung für schwangere Auszubildende

Das Leben kann man nicht planen. Das wissen besonders diejenigen, die während ihrer Ausbildung schwanger geworden sind. So eine Schwangerschaft während der Ausbildung stellt das Leben erst mal ganz schön auf den Kopf. Tausende Fragen stellen sich der Auszubildenden: Wie sage ich es meinem Chef? Welche finanziellen Mittel stehen mir zu Verfügung? Und welche Rechte habe ich als Schwangere? Hier findest du die Antworten auf diese und weitere Fragen.

Zunächst einmal gilt es zu Unterscheiden, ob man während der Lehrstellensuche schwanger wird, oder mitten in der Ausbildung. Erhältst du die Nachricht während du noch auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz bist, dann musst du dem potenziellen Ausbildungsbetrieb nicht erzählen, dass du schwanger bist. Bei konkreten Fragen im Vorstellungsgespräch darf auch gelogen werden, da eine solche Frage ohnehin nicht zulässig ist.

Aber es gibt eine Ausnahme: Wenn du dich für einen Ausbildungsberuf mit körperlich anstrengender Tätigkeit bewirbst, dann solltest du dir gut überlegen ob du deine Schwangerschaft verheimlichen willst. Denn wenn dein Ausbilder nichts davon weiß, kann er dich auch nicht in Schutz nehmen und dir leichtere Tätigkeiten im Arbeitsalltag zuweisen. Du solltest dich und dein Kind niemals so einer Gefahr aussetzen. Aufpassen sollten also angehende Azubis in der Altenpflege, in der Krankenpflege, oder auch Auszubildende, die in der Produktion eingesetzt werden.

Du steckst bereits mitten in der Ausbildung und wirst dann schwanger? In diesem Fall brauchst du keine Angst davor zu haben, es deinem Ausbilder zu sagen. Du stehst als schwangerer Azubi nämlich unter Kündigungsschutz. Am besten, du informierst deinen Ausbildungsbetrieb schriftlich über deine Schwangerschaft und wartest auch nicht zu lange damit. Denn nur dann kann man in deinem Ausbildungsbetrieb auch Rücksicht auf dich nehmen.

Schwanger? Wie sage ich es meinem Chef?

Je früher du deinem Ausbilder oder deinem Chef von deiner Schwangerschaft berichtest, desto eher kann dieser sich um einen Ersatz kümmern und auch Rücksicht auf deine Bedürfnisse als werdende Mama eingehen. Die meisten Arbeitnehmerinnen warten damit jedoch bis zum dritten Monat, da bis dahin das Risiko ein Kind zu verlieren noch relativ hoch ist.

Bevor du Kollegen oder andere Azubis darüber informierst, sollte zunächst der Chef davon wissen. Erfährt dieser es über den Tratsch im Flur wirft das kein gutes Licht auf dich. Eine gute Strategie, um es deinem Chef zu sagen, ist sich zu überlegen, wie es weitergehen soll. Gehe also nicht mit einem „Problem“ sondern mit einer „Lösung“ zu deinem Vorgesetzten. Hast du dich bereits über die Möglichkeiten einer Teilzeitausbildung informiert? Welchen Prüfungstermin könntest du wahrnehmen? Etc.

Wenn dein Ausbilder merkt, dass du dich bereits gründlich mit deiner Situation und deiner beruflichen Zukunft auseinandergesetzt hast, kann nichts mehr schiefgehen. Sobald alles geregelt ist, wird dein Chef den Betriebsrat, den Werkschutz, und die zuständige IHK darüber informieren.

Kündigungsschutz für schwangere Azubis

So lange wie du schwanger bist, und auch noch vier Monate nach der Geburt deines Kindes, stehst du unter einem sogenannten Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass man dich während dieser Zeit nicht kündigen darf. Gleiches gilt für die Elternzeit. Wenn dein Ausbildungsbetrieb dir aber trotzdem ein Kündigungsschreiben in die Hand drückt, dann solltest du dich umgehend an den Betriebsrat oder an eine zuständige Aufsichtsstelle wenden.

Schwanger in der Ausbildung – Deine Rechte

Solltest du mitten in der Ausbildung schwanger geworden sein, kann es sein, dass du am Ende des dritten Lehrjahres in Elternzeit gehst. Damit du die Ausbildung aber normal abschließen kannst, besteht die Möglichkeit, deine Ausbildungszeit zu verlängern. Die Abschlussprüfung könntest du somit auch zu einem späteren Zeitpunkt ablegen. Mach dir also keine Sorgen, dass du die Ausbildung nur aufgrund einer Schwangerschaft abbrechen musst oder die ersten zwei Lehrjahre umsonst gewesen sind. So ist es nämlich nicht. Zudem besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, den Rest deiner Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.

Nachdem du von deiner Schwangerschaft erfahren hast, solltest du folgende Dinge wissen und beachten: Du darfst keine Arbeiten mehr ausführen, bei denen du dich körperlich zu sehr anstrengen musst. Auch Arbeiten, bei denen du Kälte, Hitze, Nässe oder auch Staub und Lärm ausgesetzt bist, darfst du während deiner Schwangerschaft nicht verrichten. Übrigens: Ab dem fünften Monat dürfen schwangere Azubis nicht länger als vier Stunden am Stück stehen. Besonders im Einzelhandel muss man dies Bedenken und gegebenenfalls Sitzmöglichkeiten schaffen.

Des Weiteren gibt es spezielle Arbeitszeiten zum Schutz von Schwangeren. Diese dürfen beispielsweise keine Nachtschichten übernehmen, und auch die Arbeit am Wochenende oder an Feiertagen ist verboten. Doch bei diesen Regelungen gibt es eine Ausnahme. Sie trifft nicht auf Azubis zu, die in der Gastronomie, in einem Hotel, oder einem Krankenhaus arbeiten.

Während der Schwangerschaft stehen viele Arztbesuche an. Für diese muss dich dein Ausbildungsbetrieb freistellen. Die versäumte Arbeitszeit musst du auch nicht nachholen. Um deinem Ausbildungsbetrieb ein wenig entgegenzukommen, solltest du aber versuchen, diese auf deinen Feierabend zu legen. Ist dies nicht möglich, dann darfst du aber auch für diese Zeit im Betrieb fehlen. Aber Achtung: Den Chef immer frühzeitig über deine Termine informieren!

Übrigens: Hast du mit deinem Ausbildungsbetrieb die Vereinbarung getroffen, dass du nach der Ausbildung in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wirst, dann ändert auch die Schwangerschaft nichts daran. Zwar unterbrichst du deine Ausbildung in dem Fall für eine bestimmte Zeit, doch die vertraglichen Regelungen die bereits getroffen sind verlieren damit nicht ihre Gültigkeit.

Mutterschutz und Erziehungszeit nach der Ausbildung

Sechs Wochen vor der Geburt, und acht Wochen danach: In dieser Zeit befindest du dich im Mutterschutz und brauchst nicht zu arbeiten. Wenn du allerdings möchtest, kannst du vor der Geburt aber auch noch länger im Unternehmen bleiben. Anders sieht es mit den acht Wochen danach aus. In diesen darfst du zwar nicht arbeiten, könntest aber die Berufsschule besuchen oder eine Prüfung ablegen.

Nach der Geburt deines Kindes stehen dir und dem Vater des Kindes 36 Monate Erziehungszeit zu. Diese könnt ihr untereinander aufteilen wie ihr wollt. Diese Zeit kann verkürzt werden, und muss auch nicht am Stück genommen werden. So lange du dich in Erziehungszeit befindest, darfst du ebenfalls nicht gekündigt werden. Aber: In dieser Zeit erhältst du keine Ausbildungsvergütung und auch keine Berufsausbildungsbeihilfe.

Finanzielle Unterstützung für schwangere Auszubildende

Sobald du in Mutterschutz gehst, steht dir für diese Zeit ein Mutterschaftsgeld zu. Dieses richtet sich nach deinen bisherigen Einnahmen und ist damit so hoch wie dein durchschnittlicher Nettolohn. Einen Teil davon zahlt deine Krankenkasse, reicht das nicht, übernimmt den anderen Teil dann dein Ausbildungsbetrieb. Außerdem kann während der Mutterschutzzeit weiterhin die Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt werden, allerdings verringert um eventuelle Fahrtkosten, da du in dieser Zeit ja keinen Arbeitsweg mehr bestreiten musst.

Nach dem Mutterschaftsgeld steht dir das Elterngeld zu. Dieses beträgt mindestens 300 Euro im Monat. Dazu erhältst du Kindergeld in Höhe von 184 Euro. Bei der Bundesagentur für Arbeit kannst du auch noch weitere Hilfen in Form von einmaligen Pauschalbeiträgen beantragen. Diese sind dafür da, dass du dir größere Anschaffungen wie einen Kinderwagen leisten kannst.


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