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Smartphone am Arbeitsplatz: Darf dein Chef das Handy verbieten?

Smartphone am Arbeitsplatz: Darf dein Chef das Handy verbieten?
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Inhalt:
  1. Ist das Handy am Arbeitsplatz verboten?
  2. Handyverbot während der Arbeitszeit: Welche Gründe hat ein Arbeitgeber?
  3. Einfluss von Smartphone auf die Arbeitsleistung
  4. Ist das Smartphone in der Pause erlaubt?
  5. Sonderfall: Vollständiges Handyverbot im Betrieb
  6. Handy am Arbeitsplatz: Wenn das Smartphone zur betrieblichen Übung wird
    1. Gewohnheitsrecht: Was ist eine betriebliche Übung?
  7. Handyverbot am Arbeitsplatz: Was steht im Gesetz?
    1. Handyverbot aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung
    2. Mit dem Direktionsrecht das Smartphone am Arbeitsplatz verbieten
    3. Mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Handyverbot
  8. Diensthandy am Arbeitsplatz: Ist das erlaubt?
  9. Smartphone am Arbeitsplatz mindert die Produktivität
  10. Suchtfaktor Handy: Fester Bestandteil im Leben

Das Smartphone gehört zum Alltag dazu: Soziale Netzwerke, E-Mails schreiben und ständig erreichbar sein. Vermutlich gibt es kaum einen Handybesitzer, der sein geliebtes Smartphone während der Arbeitszeit zu Hause lässt. Doch darfst du dein Handy mit zur Arbeit nehmen? Kann dein Chef ein generelles Handyverbot aussprechen? Und wie sieht es, wenn du während deiner Arbeitszeit dein Handy für private Zwecke nutzt? Die wichtigsten Infos rund um die Smartphonenutzung am Arbeitsplatz erhältst du hier. 

Ist das Handy am Arbeitsplatz verboten?

Generell ist das Handy am Arbeitsplatz nicht verboten, doch der Arbeitgeber kann unter Umständen die Smartphonenutzung während der Arbeitszeit verbieten oder einschränken. Grundsätzlich gilt, dass du für deine Arbeit bezahlt wirst und nicht für die private Nutzung deines Smartphones. Dein Chef muss also das ständige Tippen auf deinem Smartphone nicht dulden!

  • Viele Arbeitgeber dulden zunächst das Smartphone am Arbeitsplatz, insofern der Arbeitnehmer dieses mit Bedacht benutzt.
  • Erlaubt dein Arbeitgeber über längere Zeit und über mehrere Monate oder gar Jahre das Smartphone am Arbeitsplatz, kann dieser das Handy am Arbeitsplatz nicht mehr ganz so einfach verbieten.

Handyverbot während der Arbeitszeit: Welche Gründe hat ein Arbeitgeber?

In einigen Situationen ist ein Handyverbot am Arbeitsplatz vollkommen gerechtfertigt, sodass besonders bei betrieblichen Umständen die Angestellten einsichtig und verständnisvoll reagieren sollten. Wird das Smartphone trotz Verbot genutzt, kann dem Arbeitnehmer eine Kündigung drohen.

Gründe für ein Handyverbot am Arbeitsplatz

  • Arbeitsverlust durch Ablenkung
  • erhöhtes Unfallrisiko
  • negative Auswirkungen auf das Betriebsklima
  • Gefahr durch Industriespionage
  • unerwünschte Bilder und Aufnahmen (in sozialen Netzwerken)
  • Konflikte zwischen Mitarbeitern bzgl. der Smartphonenutzung

Einfluss von Smartphone auf die Arbeitsleistung

Nehmen WhatsApp, Facebook und Co während der Arbeitszeit deine Aufmerksamkeit häufig in Anspruch, wirkt sich das negativ auf deine Leistung aus. 

  • Dein Arbeitgeber kann ein Verbot aussprechen, wenn du das Smartphone ständig in der Hand hältst und nutzt. 
  • Dein Arbeitgeber ist weisungsbefugt und kann festlegen, was du für Arbeit leistest und wie du diese ausübst. 
  • Legt dein Arbeitgeber die Art und Weise deiner Arbeit fest, kann dies auch ein Handyverbot in den Betriebsräumen beinhalten. 

Ist das Smartphone in der Pause erlaubt?

Falls dein Arbeitgeber ein Handyverbot ausspricht, betrifft dieses nicht die Pause. Zwar kann dein Chef oder Vorgesetzter über den Arbeitsprozess bestimmen, doch die Pause zählt nicht als Arbeitszeit, weshalb es grundsätzlich keinen Grund gäbe, das Smartphone in der Pause zu verbieten.

Sonderfall: Vollständiges Handyverbot im Betrieb

Grundsätzlich kann dir dein Arbeitgeber nicht verbieten, dein Handy mit zur Arbeit zu bringen. Er kann dir zwar die Nutzung in der Arbeitszeit untersagen, jedoch nicht, dass du das Smartphone mit zur Arbeit bringst. 

Doch in einigen Ausnahmefällen können Mobilfunkgeräte vollständig verboten werden. Etwa, wenn das Smartphone Produktionsabläufe oder empfindliche Messinstrumente stört. 

Beispiel für absolutes Handyverbot am Arbeitsplatz:

(1) Im Krankenhaus kann ein absolutes Handyverbot durchaus vorkommen. Bei den vielen Maschinen und Geräten scheint dieses Verbot auch sehr sinnvoll.

In einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis könnten die Handystrahlen die einwandfreie Nutzung und Funktionstüchtigkeit von Maschinen, wie dem Röntgengerät, stören. 

(2) Ebenfalls kann ein vollständiges Handyverbot verlangt werden, wenn die Gefahr der Industriespionage besteht.

Handy am Arbeitsplatz: Wenn das Smartphone zur betrieblichen Übung wird

Wurde über Monate oder mehrere Jahre die Smartphonenutzung während der Arbeitszeit erlaubt, kann dein Arbeitgeber diese anfänglich nette Geste nicht einfach abschaffen. Es handelt sich bei dem Smartphone am Arbeitsplatz nicht mehr um eine Betriebsvereinbarung oder eine tarifliche Regelung, sondern um eine betriebliche Übung.

Gewohnheitsrecht: Was ist eine betriebliche Übung?

Bei einer betrieblichen Übung handelt es sich um Gewohnheiten und Bräuche am Arbeitszeit, welche sich über eine längere Zeit entwickeln. Bei regelmäßiger Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen entwickelt sich die sogenannte betriebliche Übung oder Betriebsübung.

Aus diesem Grund sollten Arbeitgebern die Smartphonenutzung am Arbeitsplatz schnellstmöglich regeln. Stellt der Chef nicht klare Regeln auf und lässt er die private Nutzung zunächst zu, können Angestellte aus dieser netten Geste klare Vorteile ziehen. 

Handyverbot am Arbeitsplatz: Was steht im Gesetz?

Das Handyverbot wird in der Regel nicht explizit im Arbeitsvertrag vermerkt, dennoch existieren Verordnungen und Gesetze, die einem Arbeitgeber ermöglichen, ein vollständiges Handyverbot am Arbeitsplatz durchzusetzen.

Natürlich dürfen die Verbote nicht willkürlich sein und sollte nicht bestimmte Personen oder Gruppen ein- oder ausschließen.

Sofern die Handynutzung noch nicht zur betrieblichen Übung geworden ist, darf der Arbeitgeber das private Smartphone am Arbeitsplatz während deiner Arbeitszeit verbieten. Aber mit welcher handfesten Begründung kann dein Vorgesetzter die private Nutzung untersagen?

Handyverbot aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung

Arbeitgeber stehen in der Pflicht, sorgfältig und bedacht mit den Daten von Kunden sowie Mitarbeitern umzugehen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Sicherheit von persönlichen Daten, weshalb das Smartphone am Arbeitsplatz auf Grundlage dieser Verordnung untersagt werden kann.

Beispiel für Verletzung der DSGVO:

Theoretisch könnten Mitarbeiter sensible Daten scannen oder fotografieren.
Weiterhin könnten private Informationen durch ein Telefonat mit dem Smartphone ungewollt an Dritte gelangen.

Mit dem Direktionsrecht das Smartphone am Arbeitsplatz verbieten

Der Arbeitgeber hat das Recht festzulegen, wie der Angestellte die Arbeitszeit nutzt. Daraus ergibt sich, dass der Arbeitgeber bestimmte Dinge während der Arbeitszeit verbieten darf. Dieses Vorgehen ist in §106 der Gewerbeordnung begründet und kann ohne Rücksprache mit dem Betriebsrat durchgeführt werden. 

Anweisung in Bezug auf die Gestaltung der Arbeitszeit unterliegen dem Direktionsrecht bzw. Weisungsrecht. 

Beispiel für das Weisungsrecht:

Verbietet der Arbeitnehmer das Smartphone während der Arbeitszeit, haben sich die Mitarbeiter an diese Regel zu halten.

Mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Handyverbot

Der Arbeitgeber steht in der Pflicht die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die private Handynutzung kann unter Umständen zu einer potenziellen Gefahr für die Mitarbeiter des Unternehmens führen, sodass die Nutzung untersagt werden kann. 

Beispiel für potenzielle Gefahr durch das Smartphone:

  • Bedient ein Arbeitnehmer eine Maschine, könnte dieser durch die Nutzung vom Smartphone abgelenkt werden.
  • Dieses Verhalten ist eine potentielle Gefahr für den Mitarbeiter und seine Arbeitskollegen.
  • Deshalb müssen Arbeitgeber in diesem Zusammenhang ein Handyverbot aussprechen, denn nur so können Arbeitsunfälle durch das Smartphone verhindert werden. 
  • Hält sich der Angestellte nicht an das Verbot und es passiert ein Unfall, kann der Person Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. 
  • Zusätzlich kann das Unternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen. 

Diensthandy am Arbeitsplatz: Ist das erlaubt?

Stellt dein Arbeitgeber dir ein Smartphone zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, darfst du dieses während der Arbeitszeit auch nutzen. Allerdings ist die private Nutzung eines Diensthandys in der Regel untersagt, sodass du dies nur für geschäftliche und dienstliche Zwecke nutzen darfst. 

Ausnahmen: Erlaubt dir dein Vorgesetzter oder Arbeitgeber die private Nutzung des Diensthandys, darfst du dies auch tun, ohne Konsequenzen zu erwarten. Natürlich ist hier auch ein bewusster und angemessener Umgang gefragt, sodass die private Nutzung im Rahmen bleibt.

Smartphone am Arbeitsplatz mindert die Produktivität

Wenn du dein Smartphone am Arbeitsplatz nutzt, wirst du vermutlich nicht so produktiv sein, wie andere Auszubildende. Durch das Smartphone sinkt deine Aufmerksamkeit und deine Arbeitsleistung ist eingeschränkt. 

Auch wenn es dir schwerfällt, lass das Smartphone während der Arbeitszeit doch in deiner Tasche, dadurch hinterlässt du bei deinem Ausbilder oder Vorgesetzten bestimmt einen positiven Eindruck.

Suchtfaktor Handy: Fester Bestandteil im Leben

Manche Menschen nutzen ihr Smartphone unbewusst und fast intuitiv. Besonders in diesen Fällen ist es für Arbeitnehmer nicht einfach, die Handynutzung während der Arbeitszeit bewusst einzuschränken. Immer mehr drängt sich das Handy als wertvoller Bestandteil unseres Alltags in unser Privat- und Berufsleben. 

Immerhin ist einiges viel leichter mit Smartphone: In fremden Städten mit dem Smartphone durch die Straßen navigieren oder in wenigen Klicks zum gewünschten Kaufartikel. Einige Menschen sind regelrecht süchtig nach dem Smartphone und bemerken nicht, wie viel Platz die Smartphonenutzung tatsächlich im Alltag einnimmt.

In der Regel haben wenige Arbeitgeber gegen eine gelegentliche Nutzung vom Smartphone nichts einzuwenden, es sei denn, du übertreibst es und vernachlässigst deine Aufgaben und Arbeitsbereiche. Arbeitest du in einer Branche oder in einem Unternehmen, in dem ein betriebliches Handyverbot existiert, solltest du dich auch unbedingt an diese Regeln halten!


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