- 1. Was ist überhaupt eine Steuererklärung
- 2. Nicht jeder Azubi muss eine Steuererklärung machen
- 3. Was alles für die Steuererklärung benötigt wird
- 4. Absetzbare Kosten
- 5. Abgabetermine und Abgabeformen einer Steuerklärung
- Abgabetermine
- Abgabeformen
6. Steuerzinsen sammelnMit deiner Ausbildung fing nun so richtig das Erwachsenenleben an. Du bist wahrscheinlich von daheim ausgezogen, hast nun deine eigenen Wohnung und womöglich ein eigenes Auto. Die ersten Sachen wie Versicherungen laufen nun auch auf deine eigene Verantwortung. Neben dem Lohnzettel, den du jetzt regelmäßig erhältst, trudelt die erste Lohnsteuerbescheinigung ein. Steuern, da war doch was. Musst du jetzt nicht auch eine Steuererklärung machen? Das hängt ganz davon ab.
Von Mandy Paul
1. Was ist überhaupt eine Steuererklärung
Mit der Steuererklärung erfolgt eine Art Abrechnung und zwar zwischen Steuerzahler und Finanzamt. Mit der Steuererklärung werden steuerpflichtige Einnahmen angegeben sowie die Ausgaben, die die Steuerlast wiederum mindern. Mit den gemachten Angaben berechnet schließlich das Finanzamt, wie viel Steuern zu zahlen sind und verrechnet diese mit den bereits gezahlten Steuern. Mit dem darauffolgenden Steuerbescheid wird die offizielle Berechnung verschickt. In diesem steht, ob noch Steuern zu zahlen sind oder ob Steuern zu viel gezahlt wurde. Im letzteren Fall werden die zu viel gezahlten Steuern zurückerstattet.
2. Nicht jeder Azubi muss eine Steuererklärung machen
Ob du als Azubi eine Steuererklärung machen musst oder nicht, hängt von deinem Gehalt ab. Erst ab einem bestimmten Jahresgehalt fallen sogenannte Lohnsteuern an. Diese kannst du deiner Lohnsteuerbescheinigung, die du am Ende des Jahres von deinem Arbeitgeber erhältst, entnehmen. Wurden Lohnsteuern abgeführt sowie Solidaritätszuschlag oder auch Kirchensteuer, so sollte eine Steuerklärung gemacht werden. Denn so kannst du dir dieses Geld vom Finanzamt ganz oder teilweise wieder zurück holen.
3. Was alles für die Steuererklärung benötigt wird
Um auch als Azubi deine Steuererklärung machen zu können, benötigst du deine Steuer-Identifikationsnummer. In der Regel findest du diese auf deiner Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr. Findest du sie darauf nicht, kannst du sie dir auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern zusenden lassen. Ebenso wichtig sind Belege für Ausgaben, die du für deine Ausbildung machen musstest. Die solltest du immer aufbewahren, um sie als Nachweise einreichen zu können, sofern sie vom Finanzamt angefordert werden.
4. Absetzbare Kosten
Eine Ausbildung kostet natürlich auch Geld. Diese Kosten kannst du jedoch von der Steuer absetzen. Azubis setzen diese Kosten wie Arbeitnehmer als Werbungskosten ab.
Unter typische Werbungskosten fallen:
- Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle: Du darfst pro gefahrenen Kilometer zu deiner Ausbildungsstätte 0,30 Euro geltend machen. Beispielrechnung: 210 Arbeitstage x 25 Kilometer x 0,30 Euro/km = 1.575
- Kontoführung: Kontoführungsgebühren können in der Steuererklärung in Höhe von 16 Euro geltend gemacht werden
- Sonstige Kosten: Fachliteratur, Nachhilfe, Arbeitskleidung, Übernachtungskosten, Telefonkosten
- Bewerbungskosten: Kosten für Fotos, Bewerbungsmappen, Porto oder Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen, Kopien, Beglaubigungen
- Umzugskosten: Praxistipp: Tatsächlich ist eine Steuererklärung nur dann sinnvoll, wenn die Werbungskosten über den Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer von 1.000 Euro auch übersteigen.
5. Abgabetermine und Abgabeformen einer Steuerklärung
Abgabetermine
In der Regel liegt die Abgabefrist der Steuererklärung beim 31. Mai des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres. Machst du also eine Steuerklärung für 2017, gibst du deine Steuererklärung bis spätestens zum 31.5.18 beim zuständigen Finanzamt ab.
Aber: Deine Steuererklärung als Azubi ist freiwillig, daher gilt für dich eine vierjährige Festsetzungsfrist. Das bedeutet, du kannst deine Steuererklärung von 2017 bis zum 31.12.2021 abgeben. Für Arbeitnehmer gilt der 31.5. nur unter bestimmten Voraussetzungen. Beispielsweise dann, wenn Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorhanden sind oder wenn etwa Verheiratete eine Zusammenveranlagung (Kombination Steuerklassen V, VI oder IV) abgeben.
Abgabeformen
Deine Steuererklärung kannst du per Post oder elektronisch übermitteln. Hilfreich sind oftmals spezielle Computerprogramme. Dort gibst du deine Daten ein, druckst am Ende die Unterlagen nur noch aus und schickst sie unterschrieben zum Finanzamt. Oder du nutzt für den reinen elektronischen Versand das Programm „Elster“. Hierzu musst du dich direkt beim Finanzamt anmelden, dass dir die Zugangsdaten zum Programm zukommen lässt.
6. Steuerzinsen sammeln
Benötigst du deine Steuerrückzahlung nicht sofort, kannst du mit deiner Steuererklärung auch noch warten und sie vier Jahre später abgeben. So werden bei der Berechnung Zinsen mit angerechnet. Ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres werden pro Monat der Steuererstattung 0,5 Prozent Erstattungszinsen berechnet.