ausbildungsstellen.de Azubi Ratgeber Übernahme nach der Ausbildung – Das musst du darüber wissen

Übernahme nach der Ausbildung – Das musst du darüber wissen

Übernahme nach der Ausbildung – Das musst du darüber wissen
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Inhalt:
  1. Wann endet das Ausbildungsverhältnis?
  2. Wann kann eine Übernahme nach der Ausbildung vereinbart werden?
  3. Nach der Ausbildung übernommen: Gibt es eine erneute Probezeit?
  4. Übernahme nach der Ausbildung: Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus?
  5. Was ist die sogenannte Weiterbeschäftigung oder Weiterarbeit?
  6. Wann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Übernahme nach der Ausbildung?
  7. Was kann ich tun, wenn ich nach der Ausbildung nicht übernommen werde?

Die meisten Azubis hoffen darauf, aber nicht immer haben sie Glück: Es geht um die Übernahme nach der Ausbildung. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zu diesem Thema? Wann muss ein Azubi übernommen werden und wann nicht? Und was kann man tun, wenn man nach der Ausbildung nicht übernommen wird? Fragen über Fragen, die sich so manch ein Auszubildender zum Ende seiner Lehrzeit stellt. Hier gibt es die passenden Antworten!

Wann endet das Ausbildungsverhältnis?

Du kennst bereits die Termine für deine Abschlussprüfung, weißt aber noch nicht genau, ob du nicht nach der Prüfung noch im Ausbildungsbetrieb weiterarbeiten musst? An welchem Tag endet eigentlich die Ausbildung? Laut §21 des Berufsbildungsgesetzes ist deine Ausbildung an dem Tag zu Ende, an dem du die Ergebnisse der Abschlussprüfung erhältst. Ist die Prüfung bestanden, hast du es geschafft! Wenn nicht, dann endet dein Ausbildungsverhältnis an einem ganz bestimmten Datum, welches du in deinem Ausbildungsvertrag findest.

Wann kann eine Übernahme nach der Ausbildung vereinbart werden?

Eine Übernahme nach der Ausbildung ist nur rechtskräftig, wenn diese sechs Monate vor Ausbildungsende vereinbart wurde. Dass ist ganz wichtig! Denn solltest du bereits früher mit deinem Ausbilder oder deinem Chef über die Möglichkeit einer Übernahme gesprochen haben, und dir diese auch versprochen worden sein, dann ist diese Zusage dennoch leider nicht gültig. Vereinbarungen über eine Übernahme nach der Ausbildung sind dann rechtskräftig, wenn sie sechs Monate vor Ende des Ausbildungsverhältnisses getroffen werden. Mündliche Zusagen zu diesem Thema sind zwar „theoretisch“ rechtskräftig, doch solltest du dir diese Zusage unbedingt schriftlich bestätigen lassen. Damit bist du dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Nach der Ausbildung übernommen: Gibt es eine erneute Probezeit?

Eine erneute Probezeit nach Übernahme eines Auszubildenden. Klingt zunächst sinnlos, denn: Sinn und Zweck einer Probezeit ist es zu prüfen, ob der Azubi für die Ausübung der Tätigkeit geeignet ist. Dass dem so ist, hat dieser aber spätestens mit der bestandenen Abschlussprüfung unter Beweis gestellt! Trotzdem ist es in der Praxis gang ung gäbe, nach der Übernahme zunächst einmal eine erneute Probezeit zu vereinbaren. Was allerdings ebenfalls möglich ist, ist das Ausstellen eines befristeten Arbeitsvertrages. Dein Arbeitgeber kann dich maximal zwei Jahre befristet beschäftigen.

Übernahme nach der Ausbildung: Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus?

Die gewährte Kündigungsfrist hängt immer von der Betriebszugehörigkeit ab. Also davon, wie lange ein Mitarbeiter in einem Unternehmen angestellt ist. Früher war es so, dass man die Zeit einer Ausbildung nicht dazu gezählt hat. Dies hat sich allerdings am 30.09.2010 geändert: Dank der neuen Rechtsprechung gilt nun auch die Ausbildungszeit als Beschäftigungszeit. Damit genießt du ab Beginn des ersten Tages nach der Übernahme von deinem Ausbildungsbetrieb einen Kündigungsschutz, denn die vorangegangene Ausbildungszeit wird in deinem neuen Arbeitsverhältnis berücksichtigt.

Was ist die sogenannte Weiterbeschäftigung oder Weiterarbeit?

In §24 des Berufsbildungsgesetzes steht, dass Auszubildende, die nach bestandener Abschlussprüfung weiterhin im Unternehmen arbeiten, diese automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Dass bedeutet für dich ganz konkret: Auch wenn du keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen hast, das Unternehmen aber duldet, dass du nach der Abschlussprüfung weiterarbeitest, du „quasi automatisch“ übernommen worden bist.

Wann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Übernahme nach der Ausbildung?

In zwei Fällen ist dein Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, dich zu übernehmen:

  1. Eine Übernahme nach der Ausbildung ist im Tarifvertrag festgelegt
  2. Du bist Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der erste Punkt bezieht sich auf alle Auszubildenden, die einen Tarifvertrag bekommen haben. Diesen solltest du dir einmal ganz gründlich durchlesen. Wenn dort steht, dass Azubis nach Ende des Ausbildungsverhältnisses für eine bestimmte Zeit übernommen werden, dann gilt das auch für dich. Um sicher zu gehen, dass dies auf dich zutreffen könnte, solltest du unbedingt bei deiner zuständigen Gewerkschaft anrufen und nachfragen.

Der zweite Punkt bezieht sich nur auf Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach §78a des Betriebsverfassungsschutzgesetzes. Eine Übernahme nach der Ausbildung kann allerdings nur dann gewährt werden, wenn du fristgerecht einen Antrag auf Übernahme bei deinem Unternehmen stellst.

Was kann ich tun, wenn ich nach der Ausbildung nicht übernommen werde?

Sechs Monate bevor deine Ausbildung planmäßig abgeschlossen sein wird, solltest du deinen Ausbilder oder deinen Chef um ein Gespräch bitten. In diesem Gespräch fragst du dann, wie es mit einer Übernahme nach der Ausbildung aussieht und ob sich das Unternehmen vorstellen kann, dich auch nach der Ausbildung weiter zu beschäftigen. Fällt die Antwort vage oder gar negativ aus, musst du aktiv werden! Zu allererst steht der Gang zur Bundesagentur für Arbeit an. Dort gibst du an, dass du in sechs Monaten mit der Ausbildung fertig sein wirst und allem Anschein nach nicht übernommen werden kannst.

Ist der Papierkram geklärt, geht es an die Stellensuche! Auch wenn es noch früh ist und es noch nicht so viele Stellen für dein Eintrittsdatum gibt, solltest du schon so viel für deine Bewerbungen vorbereiten wie nur möglich. Schließlich möchtest du dich in der Endphase deiner Ausbildung mit dem Lernen für die Prüfung befassen und nicht Zeit dafür verlieren, neue Bewerbungsfotos zu schießen. Daher: Aktualisiere deinen Lebenslauf, Notiere Unternehmen, bei denen du gerne arbeiten würdest, kaufe Bewerbungsmappen und so weiter.

Wichtig ist, dass du dich nicht davon unterkriegen lässt, wenn du von deinem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wirst. Dies ist zwar nur ein kleiner Trost, aber du bist nicht der erste, und auch nicht der letzte Azubi, bei dem eine Übernahme nach der Ausbildung nicht möglich war. Statistisch gesehen gibt es aber Hoffnung: Die meisten Azubis, die sich nach ihrer Ausbildungszeit als Arbeitslos gemeldet haben, haben etwa drei Monate später einen anderen Job gefunden! Wenn du dich also fragst, was kann ich tun, wenn ich nach der Ausbildung nicht übernommen werde, dann lautet die Antwort: Kopf hoch und fleißig Bewerbungen schreiben!


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