ausbildungsstellen.de Azubi Ratgeber Überstunden in der Ausbildung: Was ist erlaubt?

Überstunden in der Ausbildung: Was ist erlaubt?

Überstunden in der Ausbildung: Was ist erlaubt?
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Inhalt:
  1. Überstunden in der Ausbildung: Ist das erlaubt?
  2. Wie viel dürfen Auszubildende maximal pro Woche arbeiten?
  3. Überstunden bei minderjährigen Auszubildenden
  4. Darf ich mich als Azubi weigern, Überstunden zu leisten?
  5. Wann bin ich als Azubi verpflichtet, Überstunden zu leisten?
  6. Wie werden Überstunden bezahlt?
  7. Wie kann ich mich gegen Überstunden in der Ausbildung wehren?

Dürfen Auszubildende Überstunden machen? Welche Regeln, Gesetze und Ausnahmen gibt es? Die Antwort auf diese und viele weitere Fragen findest du im Folgenden zusammengefasst:

Als Überstunden bezeichnet man die Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbare Arbeitszeit hinausgeht. Wenn also in deinem Ausbildungsvertrag steht, dass du 40 Stunden pro Woche arbeitest, dann zählt alles darüber hinaus als Überstunden. Diese dürfen während der Ausbildung nur auf freiwilliger Basis geleistet werden, und es muss ein Ausbilder anwesend sein. Zudem dürfen Überstunden auch nur dann gemacht werden, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die mit dem Erreichen des Ausbildungszieles zu tun haben. Ausbildungsfremde Tätigkeiten darfst du nach Feierabend ruhig verweigern, denn diese sind nicht zulässig. 

Überstunden in der Ausbildung: Ist das erlaubt?

Dein Arbeitgeber kann dich darum bitten, Überstunden zu leisten. Zwingen kann dich dieser aber nicht. Grundsätzlich bist du während deiner Ausbildung nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu machen. Es gibt bei dieser Regelung allerdings auch eine Ausnahme: In manchen Tarifverträgen wird eine sogenannte Pflicht zur Leistung von Überstunden vereinbart. Wenn in deinem Ausbildungsvertrag steht, dass du dazu verpflichtet bist, auf besondere Anordnung länger zu bleiben, dann musst du diese Pflicht auch erfüllen. Um zu wissen, wie es bei dir ist, schaust du am besten gleich erstmal in deinen Vertrag. Solltest du keine solcher Vereinbarungen finden, dann kannst du davon ausgehen, dass Überstunden in deinem Fall nicht gemacht werden müssen.

Wie viel dürfen Auszubildende maximal pro Woche arbeiten?

Es gibt so etwas, dass nennt sich Höchstarbeitszeit. Diese darf auf keinen Fall überschritten werden, selbst dann nicht, wenn in deinem Arbeitsvertrag Überstunden vorgesehen sind. Wenn du während deiner Ausbildung jünger als 18 Jahre bist, dann regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz deine Arbeitszeiten. Minderjährige Auszubildende dürfen bei einer 5 Tage Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Wenn also deine vertraglich vereinbare Arbeitszeit bei 38 Stunden in der Woche liegt, dann darfst du pro Woche höchstens zwei Stunden länger bleiben. 

Volljährige Auszubildende dürfen bei einer 6 Tage Woche nicht mehr als 48 Stunden Arbeiten. Pro Tag darf die Arbeitszeit demnach maximal 10 Stunden betragen. Dennoch gilt, dass die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden am Tag betragen soll. Werden also Überstunden geleistet, dann muss sichergestellt werden, dass innerhalb von einem halben Jahr die durchschnittliche Arbeitszeit bei 8 Stunden liegt. Wenn es also mal mehr zu tun gibt, kannst du gebeten werden, drei Tage lang 10 Stunden am Tag zu arbeiten. Zum Ausgleich kann beispielsweise vereinbart werden, dass du in der darauffolgenden Woche drei Tage lang nur 6 Stunden arbeitest. Damit wäre in einem Zeitraum von zwei Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag eingehalten. 

Überstunden bei minderjährigen Auszubildenden

Im § 21 des Jugendarbeitsschutzgesetzes steht, dass minderjährige Lehrlinge nur dann für Überstunden zur Verfügung stehen, wenn unaufschiebbare Arbeiten in Notfällen vorliegen, und nicht genügend volljährige Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Liegt so ein Fall vor, dann können Azubis, die jünger als 18 Jahre alt sind, um Überstunden gebeten werden. Dafür muss dein Ausbildungsbetrieb dir innerhalb der nächsten drei Wochen einen Freizeitausgleich gewähren.

Liegt keine Notsituation vor, dann dürfen minderjährige Auszubildende höchstens dreißig Minuten Überstunden machen. Die Höchstarbeitszeit pro Tag liegt nämlich bei 8,5 Stunden. Wer diese dreißig Minuten länger bleibt, der muss noch in der gleichen Woche einen Freizeitausgleich erhalten.

Darf ich mich als Azubi weigern, Überstunden zu leisten?

Sollte es keine vertraglichen Vereinbarungen darüber geben, dass du während deiner Ausbildung Überstunden leisten musst, dann bist du nicht dazu verpflichtet. Allerdings musst du bedenken, dass das Ausschlagen so einer Bitte einen negativen Eindruck hinterlassen kann. Dein Ausbilder könnte daraufhin an deiner Leistungsbereitschaft, Motivation und deiner Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber zweifeln. Dies könnte im schlimmsten Falle negative Auswirkungen darauf haben, ob du nach der Ausbildung übernommen wirst oder nicht. Trotzdem ist es wichtig, dass du dich nicht ausnutzen lässt. Im Gegensatz zu deinen Kollegen musst du nach Feierabend noch für die Berufsschule lernen und dein Berichtsheft schreiben. Die Arbeitsbelastung während der Lehre ist sehr hoch. Aus diesem Grund kannst du hoffentlich auch auf Verständnis hoffen, wenn du dich weigerst, länger zu bleiben. Eine konkrete Empfehlung, ob du Überstunden freiwillig machen solltest oder nicht, können wir dir hier leider nicht geben. Hier muss individuell entschieden werden. Wenn du nach Feierabend sowieso nichts vorhast und auch nicht mehr lernen musst, dann kann es sinnvoll sein, dich auf die Überstunden einzulassen, um ein paar Pluspunkte zu sammeln. 

Wann bin ich als Azubi verpflichtet, Überstunden zu leisten?

Es gibt genau zwei Fälle, in denen dein Ausbildungsbetrieb von dir verlangen kann, Mehrarbeit zu leisten. Der erste Fall: Es steht in deinem Vertrag. Der zweite Fall: Es ist etwas unvorhersehbares, schlimmes passiert. Wenn nach starken Regenfällen eine Überschwemmung droht, wenn nach einem Stromausfall die Ware zu verderben droht, etc. In solchen Notfällen ist jeder Arbeitnehmer, auch Auszubildende, per arbeitsvertraglicher Treuepflicht dazu verpflichtet, dem Unternehmen in so einer Notsituation zu helfen. 

Wie werden Überstunden bezahlt?

Dein Ausbildungsbetrieb hat zwei Möglichkeiten, die von dir geleistete Mehrarbeit wiedergutzumachen. Die erste Möglichkeit ist der sogenannte Freizeitausgleich. Dass bedeutet, dass du für jede geleistete Überstunde auch eine Stunde frei bekommst. Dabei kannst du dann entweder etwas früher Feierabend machen, oder du sammelst so viele Übersunden, dass dir ein ganzer Tag freigegeben wird. Die andere Möglichkeit ist, sich die Überstunden bezahlen zu lassen. Dabei greift dann dein üblicher Stundenlohn. Welche dieser zwei Möglichkeiten gewählt wird, entscheidet dein Ausbildungsbetrieb. 

Wie kann ich mich gegen Überstunden in der Ausbildung wehren?

Zunächst ist es wichtig, dass du dir alle Überstunden sorgfältig notierst. Denn vielleicht hat dein Ausbilder gar keinen Überblick darüber, wie häufig du wirklich länger arbeitest. Mit diesen Notizen kannst du dann um ein Gespräch mit deinem Chef bitten. Du kannst diesen darauf hinweisen, dass Überstunden in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen sind, und ihm oder ihr zeigen, wie oft du länger arbeitest. Hab keine Angst, dass man dir eine Abmahnung gibt oder dich kündigt, nur weil du keine weiteren Überstunden mehr machen möchtest. So etwas wäre gar nicht rechtens. Wirst du dennoch regelmäßig darum gebeten, länger zu arbeiten, kannst du dich an den Betriebsrat oder an eine Gewerkschaft wenden. Sie können in solchen Fällen weiterhelfen und eine Lösung finden. 


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