- Diskretion ist das oberste Gebot
- Im Café oder Kino
- In der firmeninternen Mensa
- In den eigenen vier Wänden
Vertrauliche Themen, die dich betreffenDu hast deine neue Ausbildungsstelle angefangen und lernst jeden Tag etwas Neues dazu. Egal für welchen Ausbildungsberuf du dich entschieden hast: Du kommst mit manchen Themen in Berührung, die dir vorher fremd waren. Stellst du dir also die Frage:
- Welche Themen sind vertraulich - und welche nicht?
- Wann darfst du etwas in der Öffentlichkeit ausplaudern und wann solltest du diskreter sein?
- Mit wem darfst du über eine Sache reden und wer ist der richtige Ansprechpartner in Zweifelsfällen?
Nachfolgend sind die passenden Antworten zu all deinen Fragen aufgeführt. Zudem geben wir dir Tipps an die Hand, wie du dich am besten verhältst, um nicht ins Fettnäpfchen zu treten. Denn das kann mitunter rechtliche Folgen nach sich ziehen. Darüber hinaus wird dir gezeigt, was andere nicht über dich verraten dürfen. Denn auch andersherum gilt die sogenannte Verschwiegenheitsklausel, die dir im folgenden Artikel erklärt wird.
Diskretion ist das oberste Gebot
In vielen Ausbildungsbetrieben ist neben Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Sauberkeit Diskretion das oberste Gebot. Je nach Ausbildungsbranche gilt ein bestimmtes Gesetz, das dir verbietet, konkrete Informationen auszutauschen. Arbeitest du z. B. im Bankwesen, gilt die Verschwiegenheitsklausel. Das bedeutet, dass du keine konkreten Zahlen oder Auskünfte über Kunden an Dritte weitergeben darfst. Das Gleiche gilt für medizinische Fachangestellte, die keinerlei Auskünfte über Patienten an Unbefugte weitergeben dürfen. Anders sieht es mit deinem Vorgesetzten wie z. B. dem Facharzt oder höher gestellten Kollegen aus. Mit ihnen musst du dich über den Gesundheitszustand des Patienten austauschen. Weitere Berufe, auf die diese besondere Regelung zutriffst, sind z. B. Notare, Anwälte, Amtsträger oder Apotheker. Auch Briefträger dürfen z. B. Postkarten lesen, aber keine Informationen preisgeben.
Nicht nur gesundheitliche oder finanzielle Auskünfte sind tabu, sondern auch firmeninterne Informationen. Unter dem § 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist festgelegt, wann ein Ausplaudern zu Wettbewerbszwecken, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder um dem Betrieb zu schaden strafrechtlich verfolgt werden kann.
Darunter fallen z. B. Informationen zu/zur:
- Auftragslage
- einzelnen Details zu Aufträgen
- konkreten Finanz- und Betriebspläne
- betriebsgeheimen Erfindungen und Rezepturen
- Warenbestand und neuste Entwicklungen
- Kundendaten
- bestimmten Entscheidungen des Personalchefs
Aus diesem Grund solltest du dir gut überlegen, mit wem du wann und wo über gewisse Themen sprichst.
An folgenden Orten solltest du dich also in der Regel bedeckt halten, was das Ausplaudern von wichtigen betriebsinternen Informationen angeht.
Im Café oder Kino
Um deinem Ärger über ein bestimmtes Thema in deiner Ausbildung Luft zu machen, sprichst du mit Freunden über dein Problem. Schnell kommt es dazu, dass du dich in Rage redest, während du ganz nebenbei betriebsinterne Informationen ausplauderst. An öffentlichen Plätzen wie etwa in einem Café, in einer Bibliothek oder auch im Kino solltest du es vermeiden, vertrauliche Themen aus deinem Betrieb anzuschneiden. Denn du weißt nie, wer dir gerade zuhört. Dritte könnten diese Informationen nutzen und weitergeben. Im äußersten Fall kommt es dazu, dass du für diesen Fauxpas belangt wirst. Das bedeutet im konkreten Fall: Abmahnung, Kündigung, Strafanzeige oder sogar Schadensersatzforderungen für entstandene Ausfälle oder Verluste.
In der firmeninternen Mensa
Auch in der betriebseigenen Mensa oder Cafeteria gilt: Sei auf der Hut, wenn es ums Ausplaudern von Betriebsgeheimnissen geht. Ist dir z. B. bekannt, dass dein Vorgesetzter demnächst die Firma verlassen will, solltest du solche Tratschereien außen vor lassen. Erst wenn es offiziell ist, ist es ratsam, über solche Dinge sachlich und objektiv zu reden. Denn auch das Kritisieren anderer durch Beleidigungen, Schimpfwörtern usw. kann zu Abmahnungen und Kündigungen führen.
In den eigenen vier Wänden
In der Regel ist es nicht verboten, in seinen eigenen vier Wänden über die Arbeit zu sprechen. Dennoch solltest du genau überlegen, was du deinem Partner oder deinen Freunden erzählst. Denn auch wenn es dein Privathaushalt ist, heißt es nicht, dass es dich von der Verschwiegenheitsklausel befreit. Hinzu kommt, dass dir dein Umfeld aus Höflichkeit recht gibt. Das bedeutet, dass du dich in deinem Problem bestätigt fühlst und dich u. U. noch mehr hineinsteigerst. Brauchst du einen professionellen Berater in solchen Dingen, wende dich lieber an deinen Ausbilder oder an den zuständigen Ansprechpartner der Handelskammer.
Nicht nur die Frage, wo du etwas preisgibst, sondern auch an wen solltest du dir stellen. Ein Tipp: Sprich nur oberflächliche Themen an und nenne keine konkreten Zahlen, Daten oder Namen. Andernfalls könnte das als Preisgeben wichtiger Daten gelten.
Bist du z. B. in ein bestimmtes Projekt eingebunden, das vertraulich ist, solltest du dich auch bei deinen Kollegen mit Informationen zurückhalten. Schließlich hat sich dein Vorgesetzter für dich entschieden und zählt auf deine Diskretion. Bevor du deine neue Ausbildungsstelle antrittst, sieh dir deinen Ausbildungsvertrag an. Dort sind alle rechtlichen Verhaltensregeln aufgeführt. Bist du dir nicht sicher, mit wem du über eine bestimmte Sache reden darfst, findest du auch hier wieder bei deiner entsprechenden Handelskammer einen geeigneten Ansprechpartner.
Vertrauliche Themen, die dich betreffen
Nicht nur du musst dich an bestimmte Diskretionsregeln halten, sondern auch dein Vorgesetzter und deine Kollegen. So ist es ihnen nicht gestattet, dein Gehalt öffentlich zu nennen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, zu schweigen, wenn sie über deinen Gesundheitszustand Bescheid wissen. Fällst du beispielsweise länger aus gesundheitlichen Gründen aus, dürfen sie dies nicht an Dritte preisgeben. Diese Regelung ist im Strafgesetzbuch unter dem § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen festgelegt. Dazu gehört auch, dass eine Schwangerschaft nicht ausgesprochen werden darf.
Geschieht dies dennoch, kannst du dagegen Klage einreichen, was im Falle einer Rechtsprechung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Diese Regelungen gelten sowohl im Mündlichen als auch im Schriftlichen. Wirst du beispielsweise in den sozialen Netzwerken schlecht dargestellt oder sogar gemobbt, kannst du bei deinem Vorgesetzten Beschwerde einreichen. Sammel dafür am besten Beweise und drucke das Geschriebene samt Datum und Uhrzeit aus. Das Gleiche gilt aber auch für dich: Vermeide es nach Möglichkeit, über die sozialen Netzwerke über deinen Chef, Ausbilder usw. zu lästern. Dies gilt als Rufschädigung und kann zu ernsten Konsequenzen wie Abmahnung, Kündigung und Schadensersatzforderungen führen.
Sei also immer achtsam mit dem, was du anderen erzählst und halte dich an die alte Redensart: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!